Wir über uns
Leitung
Die Leitung des gesamten bayerischen Justizvollzugs liegt beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz. Dort ist eine Abteilung "Justizvollzug" mit insgesamt 35 Mitarbeitern eingerichtet. Zu ihren Aufgaben gehören die Organisation des Justizvollzugs, Personalangelegenheiten einschließlich der Aus- und Fortbildung des Personals, die Aufstellung und der Vollzug des Haushalts aller Justizvollzugsanstalten, Bauangelegenheiten, Mitwirkung bei der Gesetzgebung auf dem Gebiet des Justizvollzugs, Angelegenheiten der schulischen und beruflichen Aus- und Fortbildung und der Beschäftigung der Gefangenen sowie die Bearbeitung von Eingaben und Beschwerden.
Zwischen dem Justizministerium und den Justizvollzugsanstalten ist keine Mittelbehörde ("Strafvollzugsamt") eingerichtet. Der unmittelbare Kontakt zwischen der Aufsichtsbehörde, deren Vertreter die bayerischen Justizvollzugsanstalten regelmäßig besuchen und überprüfen, und den Anstalten hat sich in der Vergangenheit bewährt. Er vermittelt kurze Entscheidungswege und gewährleistet die Nähe des Ministeriums zur Vollzugspraxis.
Vollzugseinrichtungen
Bayern verfügt über 36 Justizvollzugsanstalten (22 selbständige und 14 angegliederte Anstalten) sowie 6 Jugendarrestanstalten. Für die Aus- und Fortbildung der Justizvollzugsbediensteten ist die Bayerische Justizvollzugsakademie in Straubing eingerichtet.