Ausbildungs- und Prüfungsordnungen
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- Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) gültig ab 1. Juni 2024
- Verordnung vom 3. Mai 2024 (GVBl 2024 S. 89)
- Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite Juristische Prüfung Auszug der §§ 1 und 2 (vgl. § 4 JAPO)
Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen vom 13. Oktober 2003 (GVBl S. 758), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. November 2022 (GVBl S. 680), wurde durch Verordnung vom 3. Mai 2024 (GVBl S. 89) geändert.
Mit der Verordnung vom 3. Mai 2024 sind insbesondere folgende Änderungen erfolgt:
Den Prüfungsteilnehmern der Zweiten Juristischen Staatsprüfung wird ab dem Prüfungstermin 2024/2 die Möglichkeit eröffnet, die schriftliche Prüfung freiwillig in elektronischer Form abzulegen, d.h. ihnen wird ein Wahlrecht eingeräumt, die schriftlichen Prüfungsarbeiten handschriftlich oder in elektronischer Form anzufertigen. Informationen zur Ausübung des Wahlrechts und alle weiteren Informationen zur Einführung des freiwilligen E-Examens in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung finden Sie in der FAQ-Rubrik zum E-Examen.
Weiterhin wird in Umsetzung der Vorgaben des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG) geregelt, dass die Anmeldung zur Ersten und Zweiten Juristischen Staatsprüfung sowie zum Vorbereitungsdienst der Rechtsreferendare künftig grundsätzlich vollständig digital unter Verwendung des Bayernportals erfolgt.
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- Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Justizwachtmeister-, Justizfachwirte-, Gerichtsvollzieher- und Rechtspflegerdienst (ZAPO-J) vom 16.6.2016, zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. November 2022 (GVBl S. 680)
- Verordnung vom 17. November 2022 (GVBl S. 680)
Die Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Justizwachtmeister-, Justizfachwirte-, Gerichtsvollzieher- und Rechtspflegerdienst vom 16. Juni 2016 (GVBl. S. 123), zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. März 2021 (GVBl. S. 137), wurde durch Verordnung vom 17. November 2022 (GVBl S. 680) geändert.
Mit der Verordnung vom 17. November 2022 sind im Wesentlichen folgende Änderungen erfolgt:
Es wurde klargestellt, dass Bedienstete, die nach erfolgreichem Abschluss ihrer eigenen Justizfachwirtausbildung zwischenzeitlich zusätzlich die Gerichtsvollzieherausbildung oder die Rechtspflegerausbildung absolviert haben und daher nicht mehr als Justizfachwirte tätig sind, weiterhin als Prüfer in der Qualifikationsprüfung für den Justizfachwirtedienst eingesetzt werden können.
Es wurden einige punktuelle Anpassungen der Prüfungsinhalte der Qualifikationsprüfung für den Justizfachwirtedienst, der Gerichtsvollzieherprüfung und der Prüfung zum Abschluss der vorbereitenden Ausbildung für andere Bewerber für den Gerichtsvollzieherdienst vorgenommen, deren Erforderlichkeit sich in der bisherigen Prüfungspraxis ergeben hat.
Die aktuellen Termine:
2024/2: 10./17.9.24, Meldeschluss 1.7.24
2025/1: 5./12.3.25, Meldeschluss 25.12.24
2025/2: 10./17.9.25, Meldeschluss 2.7.25
2026/1: 4./11.3.26, Meldeschluss 23.12.25
2026/2: 9./16.9.26, Meldeschluss 30.6.26
2027/1: 3./10.3.27, Meldeschluss: 22.12.26
2027/2: 8./15.9.27, Meldeschluss: 29.6.27
Die mündlichen Prüfungen für die März-Termine finden im Juli statt, die für die September-Termine im Januar/Februar des folgenden Jahres.
Die aktuellen Termine:
2023/2: 28.11. - 8.12.23
2024/1: 4.6. - 14.6.24
2024/2: 26.11. - 6.12.24
2025/1: 4.6. - 17.6.25
2025/2: 25.11. - 5.12.25
2026/1: 9.6. - 19.6.26
2026/2: 24.11. - 4.12.26
2027/1: 15.6. - 25.6.27
2027/2: 23.11. - 3.12.27
Die mündlichen Prüfungen für die Juni-Termine finden von Mitte Oktober bis Ende November/Anfang Dezember statt, die für die November/Dezember-Termine von Mitte April bis Ende Mai/Anfang Juni des folgenden Jahres.