Amtsgericht München

Rechtspflegerprüfung, Qualifikationsprüfung für den Justizfachwirtedienst und Gerichtsvollzieherprüfung

Rechtspflegerprüfung

Prüfungstermine Rechtspflegerprüfung

Für den schriftlichen Teil der Rechtspflegerprüfung sind folgende Termine verbindlich festgelegt:

Prüfungstermin: Datum:
2025 24. Juni bis 3. Juli 2025

Zugelassene Hilfsmittel für die Rechtspflegerprüfung

Anlässlich einer offensichtlich bestehenden Verunsicherung der Prüfungsteilnehmer in Bezug auf die Auslegung der Hilfsmittelbekanntmachung Rechtspfleger hat sich der Prüfungsausschuss für die Rechtspflegerprüfung in seiner Sitzung am 11. April 2024 mit der Frage befasst, ob eine Verweisung auf Normen im Sinne von Abschnitt IV. Nr. 1 der Hilfsmittelbekanntmachung Rechtspfleger auch dann vorliegt, wenn diese ihren Ausgangspunkt nicht im Gesetzestext, sondern in einem anderen Text des Hilfsmittels - wie beispielsweise dem Einleitungstext oder dem Inhalts- bzw. Sachverzeichnis eines zugelassenen Hilfsmittels - oder in dem Text der Kommentierung hat. Im Anschluss an die Erörterung dieser Frage hat der Prüfungsausschuss im Hinblick auf die Auslegung des Begriffs der Verweisung im Sinne von Abschnitt IV. Nr. 1 der Hilfsmittelbekanntmachung Rechtspfleger folgenden Beschluss gefasst:

Beschluss des Prüfungsausschusses für die Rechtspflegerprüfung

Eine Verweisung auf Normen im Sinne von Abschnitt IV Nr. 1 der Hilfsmittelbekanntmachung Rechtspfleger liegt vor, wenn die vom Prüfungsteilnehmer kommentierte Norm einen Ausgangspunkt in dem Inhalt des Hilfsmittels, an welchem diese angebracht wird, hat und mit diesem im Zusammenhang steht. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich bei diesem Inhalt um den Gesetzestext, den Text der Kommentierung oder einen sonstigen im Hilfsmittel abgedruckten Text handelt. Jedoch muss die Kommentierung den übrigen Anforderungen von Abschnitt IV Nr. 1 der Hilfsmittelbekanntmachung Rechtspfleger genügen. Sie darf dementsprechend insbesondere nicht der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen.

Freifrau von Massenbach
Vorsitzende des Prüfungsausschusses für die Rechtspflegerprüfung

Letzte Änderungen der Hilfsmittelbekanntmachung

Durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 16. April 2024 wurde die Hilfsmittelbekanntmachung für die Rechtspflegerprüfung vom 8. Juli 1997, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 30. August 2022, geändert.

Mit der Änderungsbekanntmachung sind unter anderem folgende Änderungen der Hilfsmittelbekanntmachung für die Rechtspflegerprüfung erfolgt:

Es wird insbesondere auf die Änderung in Abschnitt II Nr. 3 hingewiesen, wonach Schreibpapier nicht mitgebracht werden darf.

Qualifikationsprüfung für den Justizfachwirtedienst

Prüfungstermine Qualifikationsprüfung für den Justizfachwirtedienst

Für den schriftlichen Teil der Qualifikationsprüfung für den Justizfachwirtedienst sind folgende Termine verbindlich festgelegt:

Prüfungstermin: Datum:
2025 30. Juni bis 4. Juli 2025

Zugelassene Hilfsmittel

In Bezug auf die Auslegung der Hilfsmittelbekanntmachung JFW hat sich der Prüfungsausschuss für die Qualifikationsprüfung für den Justizfachwirtedienst in seiner Sitzung am 24. April 2024 mit der Frage befasst, ob eine Verweisung auf Normen im Sinne von Abschnitt IV Nr. 1 der Hilfsmittelbekanntmachung JFW auch dann vorliegt, wenn diese ihren Ausgangspunkt nicht im Gesetzestext, sondern in einem anderen Text des Hilfsmittels - wie beispielsweise dem Einleitungstext oder dem Inhalts- bzw. Sachverzeichnis eines zugelassenen Hilfsmittels - hat. Im Anschluss an die Erörterung dieser Frage hat der Prüfungsausschuss im Hinblick auf die Auslegung des Begriffs der Verweisung im Sinne von Abschnitt IV Nr. 1 der Hilfsmittelbekanntmachung JFW folgenden Beschluss gefasst:

Beschluss des Prüfungsausschusses für die Qualifikationsprüfung für den Justizfachwirtedienst:

Eine Verweisung auf Normen im Sinne von Abschnitt IV Nr. 1 der Hilfsmittelbekanntmachung JFW liegt vor, wenn die vom Prüfungsteilnehmer kommentierte Norm einen Ausgangspunkt in dem Inhalt des Hilfsmittels, an welchem diese angebracht wird, hat und mit diesem im Zusammenhang steht. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich bei diesem Inhalt um den Gesetzestext oder einen sonstigen im Hilfsmittel abgedruckten Text handelt. Jedoch muss die Kommentierung den übrigen Anforderungen von Abschnitt IV Nr. 1 der Hilfsmittelbekanntmachung JFW genügen. Sie darf dementsprechend insbesondere nicht der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen.

Freifrau von Massenbach
Vorsitzende des Prüfungsausschusses für die Qualifikationsprüfung für den Justizfachwirtedienst

Letzte Änderungen der Hilfsmittelbekanntmachung

Durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 26. April 2024 wurde die Hilfsmittelbekanntmachung für die Qualifikationsprüfung für den Justizfachwirtedienst vom 18. August 2003, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 5. September 2022, geändert. Mit der Änderungsbekanntmachung sind unter anderem folgende Änderungen der Hilfsmittelbekanntmachung für die Qualifikationsprüfung für den Justizfachwirtedienst erfolgt:

Es wird insbesondere auf die Änderung in Abschnitt II Nr. 3 hingewiesen, wonach Schreibpapier nicht mitgebracht werden darf.

Gerichtsvollzieherprüfung

Prüfungstermine Gerichtsvollzieherprüfung

Für den schriftlichen Teil der Gerichtsvollzieherprüfung sind folgende Termine verbindlich festgelegt:

Prüfungstermin: Datum:
2025 14. bis 17. April 2025

Zugelassene Hilfsmittel

Anlässlich einer offensichtlich bestehenden Verunsicherung der Prüfungsteilnehmer in Bezug auf die Auslegung der Hilfsmittelbekanntmachung GV hat sich der Prüfungsausschuss für die Gerichtsvollzieherprüfung in seiner Sitzung am 29. Februar 2024 mit der Frage befasst, ob eine Verweisung auf Normen im Sinne von Abschnitt V. Ziffer 1. der Hilfsmittelbekanntmachung GV auch dann vorliegt, wenn diese ihren Ausgangspunkt nicht im Gesetzestext, sondern in einem anderen Text des Hilfsmittels - wie beispielsweise dem Einleitungstext oder dem Inhalts- bzw. Sachverzeichnis eines zugelassenen Hilfsmittels - oder in dem Text der Kommentierung hat. Im Anschluss an die Erörterung dieser Frage hat der Prüfungsausschuss im Hinblick auf die Auslegung des Begriffs der Verweisung im Sinne von Abschnitt V. Ziffer 1. der Hilfsmittelbekanntmachung GV folgenden Beschluss gefasst:

Beschluss des Prüfungsausschusses für die Gerichtsvollzieherprüfung:

"Eine Verweisung auf Normen im Sinne von Abschnitt V. Ziffer 1. der Hilfsmittelbekanntmachung GV liegt vor, wenn die vom Prüfungsteilnehmer kommentierte Norm einen Ausgangspunkt in dem Inhalt des Hilfsmittels, an welchem diese angebracht wird, hat und mit diesem im Zusammenhang steht. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich bei diesem Inhalt um den Gesetzestext, den Text der Kommentierung oder einen sonstigen im Hilfsmittel abgedruckten Text handelt. Jedoch muss die Kommentierung den übrigen Anforderungen von Abschnitt V. Ziffer 1. der Hilfsmittelbekanntmachung GV genügen. Sie darf dementsprechend insbesondere nicht der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen."

Freifrau von Massenbach
Vorsitzende des Prüfungsausschusses für die Gerichtsvollzieherprüfung

Letzte Änderungen der Hilfsmittelbekanntmachung

Durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 29. Februar 2024 wurde die Hilfsmittelbekanntmachung für die Gerichtsvollzieherprüfung vom 15. Mai 1996, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 7. Oktober 2022, geändert.

Mit der Änderungsbekanntmachung sind unter anderem folgende Änderungen der Hilfsmittelbekanntmachung für die Gerichtsvollzieherprüfung erfolgt:

Es wird insbesondere auf die Änderung in Abschnitt II Nr. 3 hingewiesen, wonach Schreibpapier nicht mitgebracht werden darf.


Erste Juristische Staatsprüfung

Die aktuellen Termine:

2024/2: 10./17.9.24, Meldeschluss 1.7.24
2025/1: 5./12.3.25, Meldeschluss 25.12.24
2025/2: 10./17.9.25, Meldeschluss 2.7.25
2026/1: 4./11.3.26, Meldeschluss 23.12.25
2026/2: 9./16.9.26, Meldeschluss 30.6.26
2027/1: 3./10.3.27, Meldeschluss: 22.12.26
2027/2: 8./15.9.27, Meldeschluss: 29.6.27
Die mündlichen Prüfungen für die März-Termine finden im Juli statt, die für die September-Termine im Januar/Februar des folgenden Jahres.


Ansprechpartner Erste Juristische Staatsprüfung

Irmgard Loschan-Irber


Christine Bachleitner


Zweite Juristische Staatsprüfung

Die aktuellen Termine:

2023/2: 28.11. - 8.12.23
2024/1: 4.6. - 14.6.24
2024/2: 26.11. - 6.12.24
2025/1: 4.6. - 17.6.25
2025/2: 25.11. - 5.12.25
2026/1: 9.6. - 19.6.26
2026/2: 24.11. - 4.12.26
2027/1: 15.6. - 25.6.27
2027/2: 23.11. - 3.12.27
Die mündlichen Prüfungen für die Juni-Termine finden von Mitte Oktober bis Ende November/Anfang Dezember statt, die für die November/Dezember-Termine von Mitte April bis Ende Mai/Anfang Juni des folgenden Jahres.


Ansprechpartner Zweite Juristische Staatsprüfung

Julia Schmidpeter