Amtsgericht München

Erläuterungen zum Vorbereitungsdienst für Rechtsreferendare in Bayern

Bundesrechtliche Vorgaben für die Ausbildung und Prüfung der Rechtsreferendare finden sich in §§ 5 ff. des Deutschen Richtergesetzes (DRiG). Die näheren Einzelheiten der Organisation, des Ablaufs und der Inhalte des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Juristischen Staatsprüfung sind in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) vom 13. Oktober 2003 (GVBl S. 758), zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Mai 2024 (GVBl S. 89), sowie in der Gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern und der bayerischen Rechtsanwaltskammern über die Ausbildung der Rechtsreferendare (Rechtsreferendarsausbildungsbekanntmachung) vom 28. April 2005 (JMBl. S. 57, AllMBl. S. 160), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 6. April 2023 (BayMBl. 2023 Nr. 196), geregelt. Die jeweils aktuelle Fassung der JAPO sowie der Rechtsreferendarsausbildungsbekanntmachung können Sie hier einsehen:

Einstellung in den Vorbereitungsdienst für Rechtsreferendare in Bayern

Einstellungsbehörden und Ansprechpartner für den Vorbereitungsdienst der Rechtsreferendare

In Bayern sind Einstellungsbehörden für den Vorbereitungsdienst der Rechtsreferendare die Oberlandesgerichte München, Nürnberg und Bamberg. Die Aufnahme ist in elektronischer Form unter Verwendung des von den Präsidenden der Oberlandesgerichte zur Verfügung gestellten elektronischen Formulars zu beantragen.

Wegen Fragen zur Einstellung und zum Vorbereitungsdienst wenden Sie sich deshalb bitte an die Referendargeschäftsstelle des betreffenden Oberlandesgerichts.

Referendargeschäftsstellen der Oberlandesgerichte


München

Andrea Anzenhofer
Tel. 089 / 5597-2919
E-Mail: andrea.anzenhofer
@olg-m.bayern.de
Thomas Wiedemann
Tel. 089 / 5597-2637
E-Mail: thomas.wiedemann
@olg-m.bayern.de
Michael Förtsch
Tel. 089 / 5597-3331
E-Mail: michael.foertsch
@olg-m.bayern.de

Nürnberg

Claudia Schneider
Tel. 0911 / 321-4260
E-Mail: Rechtsreferendare
@olg-n.bayern.de
Ralf Krummer
Tel. 0911 / 321-4261
E-Mail: Rechtsreferendare
@olg-n.bayern.de

Bamberg

Karina Schrauder
Tel. 0951 / 833-1113
E-Mail: Poststelle
@olg-ba.bayern.de
Gabriele Kraus
Tel. 0951 / 833-1117
E-Mail: Poststelle
@olg-ba.bayern.de

Einstellungssituation

Grundsätzlich wird zur Einstellungssituation im Vorbereitungsdienst der Rechtsreferendare in Bayern auf folgendes hingewiesen:

Der Vorbereitungsdienst der Rechtsreferendare wird in Bayern in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis nach Maßgabe des Gesetzes zur Sicherung des juristischen Vorbereitungsdienstes (SiGjurVD) vom 27. Dezember 1999 (GVBl S. 529) abgeleistet. Die Rechtsreferendare erhalten danach eine Unterhaltsbeihilfe und sind grundsätzlich gesetzlich versichert.

Die Anzahl der von den Präsidenten der Oberlandesgerichte in den Vorbereitungsdienst einzustellenden Bewerber ist durch die Ausbildungskapazitäten im jeweiligen Bezirk begrenzt. Durch eine volle Ausnutzung sämtlicher Ausbildungskapazitäten konnten in Bayern Wartezeiten bislang vermieden werden. Die bestehenden Ausbildungskapazitäten müssen jedoch bayernweit und flächendeckend genutzt werden. Die an Mobilität und Flexibilität der Bewerber zu richtenden Anforderungen sind hoch; Ortswünsche können nicht immer berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für Bewerber, die mit den Ausbildungsorten im Freistaat Bayern nicht durch längeren Familienwohnsitz oder sonstige engere Beziehungen verbunden sind.

Weitere Informationen der Oberlandesgerichte

Ablauf und Einteilung des Vorbereitungsdienstes

1. Standardablauf des Vorbereitungsdienstes

Der Standardablauf des Vorbereitungsdienstes ist aus dem nachstehenden Ablaufschema ersichtlich.

Ausbildungsablaufplan

2. Praktische Stationsausbildung

Die praktische Stationsausbildung ist das Kernstück des Vorbereitungsdienstes. Sie dient dem Kennenlernen des juristischen Berufsalltags, der gekennzeichnet ist durch die Arbeit mit komplexen und umfangreichen Sachverhalten, die Unterscheidung von Wesentlichem und Unwesentlichem sowie die sachgerechte Organisation der Arbeitsabläufe. Sachverhaltsermittlung und -darstellung sind ebenso wie die Bewältigung prozessualer Situationen und das Erkennen der Rechtsprobleme Fähigkeiten des Juristen, die an Fällen der Praxis erlernt und eingeübt werden können. Deshalb besitzt die praktische Ausbildung in den Stationen unmittelbare Examensrelevanz.

a)  Zeitliche Mindestvorgaben und Ausbildungsleistungen

Die Befähigung, nach Ende der Ausbildung in der Rechtspraxis eigenverantwortlich tätig zu sein, können die Rechtsreferendare nur erreichen, wenn sie in ihrer Ausbildung diese Rechtspraxis auch tatsächlich miterleben. Daher sind die Anwesenheit der Referendare am Arbeitsplatz der Ausbilder an regelmäßig mindestens einem Arbeitstag in der Woche sowie die Einbeziehung in die praktische Arbeit der Ausbilder wesentliche Bestandteile der Ausbildung und für das Erreichen des Ausbildungsziels von entscheidender Bedeutung. Diese Erfordernisse werden nicht durch Kurzbesuche, die sich in der Entgegennahme und Ablieferung von Akten und gelegentlichen Besprechungen erschöpfen, erfüllt (vgl. Nr. 1.1.2 der Rechtsreferendarsausbildungsbekanntmachung). Für sämtliche Pflichtstationen sind in der Rechtsreferendarsausbildungsbekanntmachung konkrete Ausbildungsleistungen (Nr. 1.7) vorgegeben, deren Erfüllung in das Ausbildungszeugnis aufzunehmen ist.

b)  Ausbildungsabschnitte und Wahlmöglichkeiten

Die einzelnen Ausbildungsabschnitte (Stationen) und die hier jeweils bestehenden Wahlmöglichkeiten sind in §§ 48, 49 JAPO geregelt. Die Ausbildung gliedert sich danach wie folgt:

Zivilrechtsstation

Die Ausbildung in der Zivilrechtsstation dauert fünf Monate und erfolgt bei einem Zivilgericht. 

Bis zu zwei Monate der Ausbildung können auf Antrag abgeleistet werden

  • bei einem Gericht in Familiensachen,
  • bei einem Gericht in Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit oder
  • bei einem Gericht in Arbeitssachen.

Strafrechtsstation

Die Ausbildung in der Strafrechtsstation dauert drei Monate und erfolgt bei einer Staatsanwaltschaft oder einem Strafgericht. 

Verwaltungsstation

Die Ausbildung in der Verwaltungsstation dauert vier Monate und erfolgt bei einem Landratsamt, einer Gemeinde, die mindestens einen Beamten mit der Befähigung zum Richteramt beschäftigt, einer Regierung, einem Bezirk oder einem Landesamt des Geschäftsbereichs des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration.

Bis zu zwei Monate der Ausbildung können auf Antrag abgeleistet werden

  • bei einem Verwaltungsgericht,
  • bei einem Sozialgericht oder
  • bei einem Finanzgericht.

Auch eine Ausbildung an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer ist in der Verwaltungsstation möglich. Im Hinblick auf die festen Zeiten des "Speyer-Semester" (1. Mai bis 31. Juli bzw. 1. November bis 31. Januar) kann dies nach § 48 Abs. 4 Satz 3 JAPO im letzten Monat der Strafrechtsstation und in den ersten beiden Monaten der Verwaltungsstation erfolgen. 

Informationen zum Aufenthalt in Speyer finden Sie hier.

Rechtsanwaltsstation

Die Ausbildung in der Rechtsanwaltsstation dauert neun Monate und erfolgt bei einer Rechtsanwaltskanzlei; auf Antrag kann die Ausbildung auch bei zwei verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien erfolgen. Die Rechtsanwaltskammern führen Verzeichnisse mit den zur Ausbildung von Referendaren in der Rechtsanwaltsstation geeigneten und bereiten Rechtsanwälten. Nähere Informationen erteilen die Referendargeschäftsstellen der Oberlandesgerichte bzw. die Rechtsanwaltskammern. 

Die Ausbildung in der Rechtsanwaltsstation kann auf Antrag abgeleistet werdeno bis zu drei Monaten bei einem Notariat, einem Unternehmen, einem Verband oder bei einer sonstigen Ausbildungsstelle, bei der eine sachgerechte rechtsberatende Ausbildung gewährleistet ist,

  • bis zu drei Monaten bei einer überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstelle,
  • bis zu drei Monaten durch Anrechnung einer Ausbildung an einer juristischen Fakultät, sofern mit dem Antrag ein Ausbildungsplan vorgelegt wird, der eine sinnvolle Förderung der Ausbildung erwarten lässt und aus dem ersichtlich ist, welchen Leistungsnachweis die Rechtsreferendare erbringen werden,
  • bis zu drei Monaten durch Anrechnung einer Ausbildung an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer oder
  • bis zu fünf Monaten als Praktikum bei Organen der Europäischen Union.

Informationen zum Aufenthalt in Speyer finden Sie hier.

Als sonstige rechtsberatende Ausbildungsstellen kommen auch geeignete Verwaltungsbehörden in Betracht, deren Aufgabenbereich heute auch die Beratung des Bürgers und anderer Behörden sowie die Beratung für die eigene Behörde umfasst, so dass er mit dem Tätigkeitsbereich eines Rechtsanwalts durchaus vergleichbar ist.

Eine Liste von Wirtschaftsunternehmen und -verbänden, bei denen eine rechtsberatende Ausbildung gem. § 48 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Buchst. 1 JAPO erfolgen kann, finden Sie unter "Pflichtstationen (Ausbildungsstellen)" hier.

Die Adressen der bayerischen Notare finden sich auf der Homepage der Landesnotarkammer Bayern.

Pflichtwahlpraktikum

Das Pflichtwahlpraktikum nach dem schriftlichen Teil der Zweiten Juristischen Staatsprüfung wird in einem der sieben in § 49 Abs. 1 JAPO aufgezählten Berufsfelder abgeleistet. Näheres zu den Inhalten der einzelnen Berufsfelder und den hier jeweils zugelassenen Ausbildungsstellen finden Sie nachfolgend unter "Pflichtwahlpraktikum (Berufsfelder)" und "Pflichtwahlpraktikum (Zugelassene Ausbildungsstellen)". 

c)  Hinweise zur Zuweisung an private Ausbildungsstellen

Einige private Ausbildungsstellen (Rechtsanwaltskanzleien und Wirtschaftsunternehmen) zahlen an ihnen zugewiesene Rechtsreferendare Zusatzvergütungen (sog. Stationsentgelte). Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sind derartige Zusatzvergütungen, soweit sie nicht für eine von der Ausbildung abgrenzbare zusätzliche Beschäftigung gewährt werden, als Teil des aus dem Referendarausbildungsverhältnis resultierenden Arbeitsentgelts anzusehen, so dass der Freistaat Bayern als Arbeitgeber sie in die Berechnung der von ihm abzuführenden Gesamtsozialversicherungs- und Lohnsteuerbeträge einzuberechnen und auch bei der Berechnung der nach Ende des Vorbereitungsdienstes regelmäßig abzuführenden Beiträge für die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung zu berücksichtigen hat. Um die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung dieser Abführungspflichten sicherstellen zu können, setzt die Zuweisung an eine private Ausbildungsstelle gem. § 48 Abs. 6 Satz 3 und 4 JAPO voraus, dass diese rechtzeitig eine formularmäßige Freistellungsvereinbarung unterzeichnet. Unberührt bleibt die Möglichkeit einer von Ausbildungszwecken freien Nebentätigkeit. Nähere Einzelheiten sowie das Formular der Freistellungsvereinbarung finden Sie unter "Hinweise zur Zuweisung von Rechtsreferendaren an private Ausbildungsstellen und Vordruck für Freistellungsvereinbarung".

3. Arbeitsgemeinschaften und Lehrgänge

Neben die praktische Ausbildung in den Stationen tritt begleitend während der gesamten Zeit des Vorbereitungsdienstes die verpflichtende Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften und Lehrgängen (Unterricht in Kursform mit Übungsklausuren), die von bewährten Praktikern abgehalten werden. Den Kern der Unterrichtenden stellen besonders qualifizierte und erfahrene Richter und Verwaltungsbeamte, die für eine gewisse Zeit hauptamtlich Arbeitsgemeinschaften leiten. Der Einführungslehrgang für die Rechtsanwaltspflichtstation und die Arbeitsgemeinschaft im Pflichtwahlpraktikum im Berufsfeld "Anwaltschaft" werden von ausgewählten Dozenten aus der Rechtsanwaltschaft durchgeführt. Auch in der Arbeitsgemeinschaft 1 und im Kurs Rechtsgestaltung bringen Rechtsanwälte, Notare und Notarassessoren als Dozenten anwaltliche und gestaltende Aspekte in die Ausbildung ein.

Die Arbeitsgemeinschaften und Lehrgänge sollen die Kenntnisse der Rechtsreferendare praxisbezogen ergänzen und vertiefen; dabei liegt der Schwerpunkt auf den Stoffgebieten, die Gegenstand der Zweiten Juristischen Staatsprüfung sind. Die Ausbildung in den Arbeitsgemeinschaften besitzt damit unmittelbare Examensrelevanz. Deshalb liegt es im eigenen Interesse der Referendare, in den Arbeitsgemeinschaften aktiv mitzuarbeiten. Die Arbeitsgemeinschaften können wesentliche Hilfe bei Problemen und Anstöße für die Examensvorbereitung geben. Das daneben erforderliche Selbststudium können sie jedoch nicht ersetzen. Die Vorbereitung auf die Zweite Juristische Staatsprüfung liegt letztlich in der Eigenverantwortung der Rechtsreferendare.

Die Gestaltung des Unterrichts im Einzelnen, insbesondere die Reihenfolge der Themenbehandlung sowie deren sachliche und zeitliche Gewichtung, liegt in der Verantwortung der einzelnen Arbeitsgemeinschaftsleiter. Als Orientierungshilfe stehen Stoffpläne und Musterunterrichtspläne zur Verfügung, die unter "Stoffpläne" eingesehen werden können.

Es finden folgende Arbeitsgemeinschaften und Lehrgänge statt:

Arbeitsgemeinschaft 1 (Justiz)

In der Arbeitsgemeinschaft 1 (Justiz) während der ersten zwölf Monate der Ausbildung werden das Zivil- und das Strafverfahrensrecht behandelt, die - anders als in der Ersten Juristischen Staatsprüfung - in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung fast vollumfänglich Prüfungsstoff sind. Diese Konzentration auf das Verfahrensrecht bedeutet allerdings nicht, dass dem materiellen Recht für die Zweite Juristische Staatsprüfung keine Bedeutung zukäme. Die Wiederholung und Vertiefung des materiellen Zivil- und Strafrechts ist für die Vorbereitung auf das Assessorexamen im Gegenteil von größter Wichtigkeit; allerdings können aus dem Studium herrührende individuelle Wissenslücken im Rahmen der Arbeitsgemeinschaften schon aus Zeitgründen grundsätzlich nicht geschlossen werden.
Die Arbeitsgemeinschaft 1 beginnt mit dem zivilrechtlichen Einführungslehrgang, dessen Ziel es ist, den Rechtsreferendaren den Ablauf eines typischen Zivilprozesses anhand praktischer Fälle nahe zu bringen. Nach Abschluss des Einführungslehrgangs sollen die Referendare in der Lage sein, eigenständig praktische Entwürfe (anwaltliche Schriftsätze, Entscheidungen) zu fertigen.
Zu Beginn des strafrechtlichen Teils der Arbeitsgemeinschaft 1 findet ebenfalls ein Einführungslehrgang statt. Hier soll den Rechtsreferendaren der Ablauf eines Strafverfahrens nahe gebracht und das Rüstzeug vermittelt werden, um eigenständig praktische Entwürfe (anwaltliche Schriftsätze, Abschlussverfügungen, Anklageschriften, Urteile) zu fertigen. Ferner werden die Referendare auf ein Auftreten als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft vorbereitet.
Zur Erfolgskontrolle werden Pflichtklausuren geschrieben und benotet. Daneben werden weitere freiwillige Klausuren angeboten, die zwar ebenfalls benotet werden, jedoch im Gegensatz zu den Pflichtklausuren keinen Einfluss auf die Note des Ausbildungszeugnisses haben. 
Der Vorbereitungsdienst soll nicht nur auf die forensisch geprägten Berufe des Richters und Staatsanwalts vorbereiten, sondern gleichermaßen auf die Tätigkeiten in der vorsorgenden Rechtspflege (Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftsjurist) und als Verwaltungsjurist. Der während der Arbeitsgemeinschaft 1 stattfindende Kompaktkurs "Rechtsgestaltung" vermittelt das notwendige theoretische Rüstzeug zur Bewältigung kautelarjuristischer Problemstellungen.

Arbeitsgemeinschaft 2 (Verwaltung)

Während der Ausbildung bei der öffentlichen Verwaltung und der ersten drei Monate der Ausbildung beim Rechtsanwalt (9. bis 15. Ausbildungsmonat) findet die Arbeitsgemeinschaft 2 (Verwaltung) statt. 
Auch zu Beginn der Ausbildung bei der öffentlichen Verwaltung steht ein Einführungslehrgang, der einen Überblick über typische Tätigkeitsbereiche der öffentlichen Verwaltung sowie über den Verwaltungsrechtsschutz vermitteln soll. Dabei ist aus Gründen einer praxisorientierten Darstellungsweise vorgesehen, das allgemeine Verwaltungsrecht und das Verwaltungsprozess-recht möglichst im Zusammenhang mit Rechtsgebieten des besonderen Verwaltungsrechts (z.B. Bau- oder Kommunalrecht) zu behandeln. Gleiches gilt für die Grundrechte, denen im Rahmen der einschlägigen Rechtsgebiete besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden ist. Neben Staats-, Verfassungs-, allgemeinem Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht werden in dieser Arbeitsgemeinschaft insbesondere ausgewählte Problemkreise aus dem besonderen Verwaltungsrecht behandelt, wie etwa aus dem Kommunal-, Sicherheits-, Versammlungs-, Bau- und Immissionsschutzrecht. Außerdem sind die wichtigsten Bereiche des Europarechts Ausbildungsgegenstand. Dieser umfangreiche Katalog zeigt, dass es auch im Bereich des Öffentlichen Rechts nicht möglich ist, größere aus dem Studium herrührende Wissenslücken im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft zu schließen.
Auch in der Arbeitsgemeinschaft 2 werden zur Erfolgskontrolle Pflichtklausuren geschrieben, deren Benotung in das Ausbildungszeugnis einfließt. 
In Bayern gehören wichtige Bereiche des Einkommensteuerrechts und der Abgabenordnung zum Pflichtstoff der Zweiten Juristischen Staatsprüfung; eine der schriftlichen Prüfungsaufgaben hat Steuerrecht zu enthalten (§ 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 JAPO). Das hierfür erforderliche Grundwissen wird im zweiwöchigen Blocklehrgang "Steuerrecht" vermittelt.

Arbeitsgemeinschaft 3 A (Anwalt-Justiz-Vertiefung)

Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft 3 A, die während der Ausbildung beim Rechtsanwalt (13. bis 20. Ausbildungsmonat) stattfindet, ist überwiegend die Vertiefung und Wiederholung von Stoffgebieten, die bereits in der Arbeitsgemeinschaft 1 besprochen worden sind. Im Hinblick auf die Examensnähe sollen in dieser Arbeitsgemeinschaft möglichst viele Klausuren geschrieben werden, um den Rechtsreferendaren die für die Zweite Juristische Staatsprüfung wichtige Klausurenfertigkeit zu vermitteln. Außerdem sind in diesem Zeitraum folgende Lehrgänge zu besuchen:
- Intensivklausurenwoche -In der Intensivklausurenwoche, in der in der Regel fünf Arbeiten unter weitgehenden Examensbedingungen zu fertigen sind, sollen die Rechtsreferendare zeitnah zum schriftlichen Teil der Zweiten Juristischen Staatsprüfung den bisherigen Stand ihrer Prüfungsvorbereitung - auch sich selbst gegenüber - unter Beweis stellen. 
- Blocklehrgang "Arbeitsrecht" -Eine der schriftlichen Prüfungsaufgaben der Zweiten Juristischen Staatsprüfung hat Arbeitsrecht zu enthalten (§ 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 JAPO). Hierauf bereitet der während der Zeit der Arbeitsgemeinschaft 3 A (an einigen Ausbildungsorten während der Arbeitsgemeinschaft 1) durchgeführte Blocklehrgang "Arbeitsrecht" vor.

Arbeitsgemeinschaft 3 B (Anwalt-Verwaltung-Vertiefung)

Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft 3 B während der letzten fünf Monate der Ausbildung beim Rechtsanwalt (16. bis 20. Ausbildungsmonat) ist überwiegend die Wiederholung und Vertiefung der Rechtsgebiete, die bereits in der Arbeitsgemeinschaft 2 behandelt wurden. Im Hinblick auf den unmittelbar bevorstehenden schriftlichen Teil der Zweiten Juristischen Staatsprüfung liegt auch hier der Schwerpunkt in der Vermittlung der erforderlichen Klausurenfertigkeit. 

Arbeitsgemeinschaft 4 (Pflichtwahlpraktikum) 

In der Arbeitsgemeinschaft 4 zwischen dem schriftlichen und dem mündlichen Teil der Zweiten Juristischen Staatsprüfung werden exemplarische Probleme des gewählten Berufsfeldes (Arbeitsgemeinschaften 4.1 bis 4.8) vermittelt; die Veranstaltungen sind auf die speziellen Erfordernisse der mündlichen Prüfung ausgerichtet.

Stoffpläne für den Vorbereitungsdienst der Rechtsreferendare

Die nachstehend abrufbaren Stoffpläne haben nicht das Ziel, den Katalog der Prüfungsfächer erschöpfend zu umschreiben oder verbindlich auszulegen.
Der Prüfungsstoff der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ergibt sich ausschließlich aus den Bestimmungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO).

Die Stoffpläne sollen Leitlinie und Orientierungshilfe für Rechtsreferendare und Arbeitsgemeinschaftsleiter sein. Die Arbeitsgemeinschaftsleiter sind nicht verpflichtet, die in den Stoffplänen umschriebenen Themen erschöpfend zu behandeln. Ihnen bleibt es unbenommen, die Schwerpunkte anders zu setzen.

Abrufbare Stoffpläne:

Informationen zu den Berufsfeldern finden Sie unter Pflichtwahlpraktikum (Berufsfelder).

Fortbildungsveranstaltungen "Juristen im Nationalsozialismus"

Ein Rückblick in die Geschichte des auch und gerade von Juristen im Mantel des Rechts begangenen Unrechts ist in besonderer Weise geeignet, angehende Juristinnen und Juristen für die Gefahren für Rechtsstaat und Demokratie und die besondere Stellung von Juristen hierfür zu sensibilisieren. Das Staatsministerium der Justiz bietet daher in Zusammenarbeit mit der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien, dem Memorium Nürnberger Prozesse und dem Oberlandesgericht Nürnberg freiwillige Fortbildungsveranstaltungen für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare zum Thema "Juristen im Nationalsozialismus" an. Die auf einen Zeitraum von ca. sechs Stunden (inkl. Pausen) ausgelegten Veranstaltungen finden im Memorium Nürnberger Prozesse und in der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien statt. Sie sollen dem Kennenlernen der nationalsozialistischen Gewaltverbrechen, insbesondere des nationalsozialistischen Justizterrors, und deren Aufarbeitung dienen. Das Programm der Veranstaltungen finden Sie hier.

Für die Teilnahme an den Veranstaltungen anfallende Auslagen können wie bei verpflichtenden Ausbildungsveranstaltungen erstattet werden (Art. 24 Abs. 2 BayRKG).

Nähere Informationen erteilen Ihre Arbeitsgemeinschaftsleiterinnen und Arbeitsgemeinschaftsleiter.

Zusatzqualifikationen

Veranstaltungen zum Erwerb von Zusatzqualifikationen während des Vorbereitungsdienstes

Für die Tätigkeit in allen juristischen Berufen werden neben fundierten Rechtskenntnissen, juristischem Verständnis und methodischer Kompetenz interdisziplinären Fähigkeiten und Kenntnisse etwa in den Bereichen Wirtschaftswissenschaften, Rhetorik, Verhandlungsmanagement, Streitschlichtung oder Mediation immer wichtiger. Infolge der ständig wachsenden internationalen Bezüge von Lebenssachverhalten aller Art nimmt auch die Bedeutung der fachspezifischen Fremdsprachenkenntnisse von Juristen zu. Gerade für Berufseinsteiger gewinnt der Erwerb interdisziplinärer Zusatzqualifikationen angesichts der Anforderungen des Arbeitsmarktes für Juristen immer größere Bedeutung.

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz bietet seinen Rechtsreferendaren in Zusammenarbeit mit den bayerischen Rechtsanwaltskammern, den Industrie- und Handelskammern und den Juristischen Fakultäten über die juristische Pflichtausbildung hinaus ein breites Spektrum an freiwilligen Zusatzveranstaltungen in Bereichen an, die für die spätere berufliche Praxis besonders wichtig sind.  

Das Angebot umfasst insbesondere:

PC-Kurse

Die elektronische Datenverarbeitung ist heute aus der gesamten juristischen Tätigkeit nicht mehr wegzudenken. Das Oberlandesgericht München bietet seit mehreren Jahren eigens für Rechtsreferendare konzipierte PC-Kurse an, in denen Referendare die über bloße Schreibmaschinenfunktionen weit hinausgehenden Möglichkeiten moderner Textverarbeitungssysteme kennen lernen und sofort selbst am Computer umsetzen.

Die Teilnahme an den Kursen ist kostenfrei.

Seminar "Moderne Betriebswirtschaft" und "Handelsbilanzen"

Neben den traditionellen Tätigkeiten im Staatsdienst und der Anwaltschaft bieten sich Juristen auch in der Privatwirtschaft vielfältige und interessante Berufschancen. Derzeit sind etwa 12 % der Juristen in Wirtschaftsunternehmen und -verbänden tätig. Angesichts der Anwaltsdichte in der Bundesrepublik und der staatlichen Zurückhaltung bei Neueinstellungen werden Juristen in Zukunft noch verstärkt ihre Berufschancen in diesem Bereich suchen und wahrnehmen müssen.

Hierbei treffen sie auf starke Konkurrenz von Absolventen anderer Ausbildungsgänge wie Betriebswirte, Kaufleute und Steuerberater, gegen die es sich zu behaupten und durchzusetzen gilt. Wirtschaftliches Verständnis und das Wissen um betriebliche Abläufe stellen daher ganz zentrale Faktoren für Einstellung und spätere Karriere dar.

Einige bayerische Industrie- und Handelskammern veranstalten daher in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz für Rechtsreferendare eine Vortragsreihe "Moderne Betriebswirtschaft" zur markt- und kundenorientierten Unternehmensführung. Erfahrene Praktiker informieren hier u.a. über moderne Unternehmensführung, Marketing und Kundenorientierung, Kostenmanagement und Controlling sowie Personalmanagement. Seminare über Handelsbilanzen für Rechtsreferendare behandeln Buchführung und Bilanzkunde bis hin zur Besprechung von Buchungsvorgängen anhand von Fallübungen. Für die Veranstaltungen wird jeweils eine Teilnahmebestätigung ausgestellt.

Zu den Teilnahmegebühren können die Referendare durch die Oberlandesgerichte Zuschüsse erhalten.

Workshops zum Verhandlungsmanagement

Verhandeln ist eine Fertigkeit, die jeder ausgebildete Jurist zumindest in den Grundzügen beherrschen sollte. Insbesondere in der anwaltlichen Berufspraxis spielen Verhandlungen bei der Vertragsgestaltung und im Rahmen der einvernehmlichen Streitbeilegung eine wichtige Rolle. Ziel des Workshops ist es, den Teilnehmern einerseits das erforderliche Wissen für effektives Verhandeln zu vermitteln und andererseits das Wissen im Rahmen eines praktischen Verhandlungstrainings auch zu üben.

Der Münchener Workshop zum Verhandlungsmanagement wurde durch Dr. Christian Bühring-Uhle, LL.M., Prof. Dr. Horst Eidenmüller, LL.M., und Prof. Dr. Andreas Nelle, M.P.A., entwickelt und seitdem sowohl im Rahmen der universitären Ausbildung (European Business School sowie Universitäten München und Frankfurt an der Oder) als auch in der beruflichen Fortbildung (beispielsweise für große Rechtsanwaltssozietäten) durchgeführt. Er erstreckt sich über zwei volle Tage. Sein Ziel ist es, durch praktische Übungsfälle und reflektierte Erfahrung die Verhandlungsfähigkeit der Teilnehmer und Teilnehmerinnen zu verbessern.

Die Methode des Workshops basiert auf dem Wechselspiel von Theorie und Praxis. Neben die Vermittlung von Erkenntnissen der interdisziplinären Verhandlungsforschung tritt die Gelegenheit, selbst zu verhandeln und anschließend Ablauf und Ergebnis der Verhandlung in der Gruppe zusammen mit den Trainern zu reflektieren ("Manöverkritik").

Initiiert und gefördert durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz wird der Workshop auch im Rahmen der Referendarausbildung angeboten. Die Workshops werden jeweils von zwei speziell geschulten Arbeitsgemeinschaftsleitern als Referenten geleitet. Die Teilnahme ist kostenlos.

Mediation

Mediation ist die Einschaltung eines neutralen Dritten ohne Entscheidungsbefugnis zur Vermittlung in Konflikten. Der Mediation kommt vor allem im Familienrecht, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht und Umweltrecht wachsende Bedeutung zu. Es handelt sich dabei um eine Hilfestellung für eine Konfliktlösung auf der Interessenebene.

Rechtsreferendare, die den Workshop Verhandlungsmanagement besucht haben, können sich in einem vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz veranstalteten fünftägigen Seminar nach einem Trainingskonzept der renommierten Wirtschaftsmediatoren Prof. Dr. Horst Eidenmüller, Dr. Andreas Hacke und Dr. Martin Fries zum Wirtschaftsmediator ausbilden lassen. Ihnen wird dabei sowohl das für eine effektive Mediationstätigkeit bei Wirtschaftskonflikten erforderliche Wissen vermittelt als auch die Möglichkeit gegeben, die Techniken des Mediators im Rahmen eines praktischen Trainings einzuüben. Die kostenfreien Seminare werden jeweils von zwei speziell geschulten Arbeitsgemeinschaftsleitern geleitet.

Weitere Einzelheiten können bei den Referendargeschäftsstellen der Oberlandesgerichte erfragt werden.

Zusatzveranstaltungen "Legal Tech, Digital Law und Künstliche Intelligenz im juristischen Bereich" sowie "Digitalisierung in der juristischen Arbeitspraxis"

Die zunehmend alle Lebensbereiche erfassende Digitalisierung verändert auch den Berufsalltag der Juristen. Daher ist es sinnvoll, sich bereits im Rahmen der Ausbildung ein Grundverständnis über die relevanten Themen anzueignen. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz bietet daher Veranstaltungen für Rechtsreferendare zum Erwerb von Zusatzqualifikationen im Bereich Digitalisierung und Recht an. Im ganztägigen Online-Seminar "Legal Tech, Digital Law und Künstliche Intelligenz im juristischen Bereich" werden insbesondere Erscheinungsformen von Legal Tech-Angeboten vorgestellt und rechtlich eingeordnet, ein Überblick zu den verschiedenen technischen Aspekten, Einsatzgebieten und -möglichkeiten von Künstlicher Intelligenz im juristischen Kontext vermittelt und ethische Fragen sowie Fragen der Regulierung von Algorithmen und Künstlicher Intelligenz behandelt. Im halbtägigen Online-Seminar "Digitalisierung in der juristischen Arbeitspraxis" werden die Themen E-Akte, Virtuelle Kanzlei, Information Retrieval, Online-Gerichtsverfahren, Blockchain-Technologie sowie Smart Contracts behandelt.

Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenfrei.

Rhetorik- und Argumentationsseminare

Private Rhetorikinstitute bieten in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz an verschiedenen Orten in Bayern Rhetorikseminare speziell für Rechtsreferendare an. Neben Kursen zu Grundlagen juristischer Rhetorik gibt es zusätzliche Aufbaukurse im Argumentationstraining. Die Veranstaltungen stellen eine sprachwissenschaftliche Ergänzung zu den juristischen Inhalten der Ausbildung der Rechtsreferendare dar. Sie sollen den Referendaren Gelegenheit bieten, sich in praktischen Übungen zu Mandantengespräch, Zeugenvernehmung und Plädoyer mit Situationen ihres späteren Berufsalltags vertraut zu machen. Die Teilnahme an diesen Seminaren ist daher auch als geeignete Vorbereitung für die bei den meisten Staatsanwaltschaften übliche selbständige Wahrnehmung des Sitzungsdienstes in Strafverhandlungen vor dem Amtsrichter durch Rechtsreferendare anzusehen.

Nähere Auskünfte, auch hinsichtlich der Möglichkeit der Zahlung von Zuschüssen zu den Teilnahmegebühren, erteilen die Arbeitsgemeinschaftsleiter und die Referendargeschäftsstellen der Oberlandesgerichte.

Fachspezifische Fremdsprachenausbildung für Rechtsreferendare

Fachspezifische Fremdsprachenkenntnisse haben in der heutigen Zeit, die mehr denn je von einer ständig weiter voranschreitenden Globalisierung und einer damit einhergehenden weltweiten Verflechtung der Wirtschaft geprägt ist, zunehmende Bedeutung. Insbesondere für Tätigkeiten in Wirtschaft oder Anwaltschaft wird die Beherrschung mindestens einer Fremdsprache nahezu ausnahmslos vorausgesetzt.

Alle Juristischen Fakultäten in Bayern bieten - in unterschiedlichem Umfang - Vorlesungen oder Kurse in fachspezifischen Fremdsprachen an, die oftmals auch Rechtsreferendaren offen stehen; die zu entrichtenden Gasthörer- bzw. Teilnehmergebühren werden von den Oberlandesgerichten übernommen.

Weitere Angebote

Über diese beispielhaft aufgezählten Ausbildungsangebote hinaus werden von privaten Veranstaltern eine Vielzahl von Kursen, Seminaren etc. abgehalten, die für eine wirtschafts- und anwaltsorientierte Ausbildung der Rechtsreferendare bedeutsam sein können.

Nutzen Sie diese Möglichkeiten! Sie können sich so durch den Erwerb wichtiger Zusatzqualifikationen entscheidende Vorteile für den Start in Ihre spätere Berufstätigkeit verschaffen.

Nähere Auskünfte über das im Ausbildungsbezirk bestehende Veranstaltungsangebot erteilt Ihnen gerne die Referendargeschäftsstelle des für Sie zuständigen Oberlandesgerichts.

Ausbildung in Wirtschaftsunternehmen
Pflichtstationen (Ausbildungsstellen)

Im Rahmen der neunmonatigen Rechtsanwaltspflichtstation können drei Monate bei einem Notariat, einem Unternehmen, einem Verband oder bei einer sonstigen Ausbildungsstelle abgeleistet werden, bei der eine sachgerechte rechtsberatende Ausbildung gewährleistet ist.
Dies muss nicht zwingend bei einem Syndikusanwalt erfolgen [§ 48 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a JAPO (2003)].

Die Ausbildung in der Zivil- und Verwaltungsstation ist nicht mehr bei einem Wirtschaftsunternehmen oder -verband möglich (§ 48 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a, Nr. 2, Abs. 4 Satz 1 Nrn. 1 und 2 JAPO).

Anmerkung:
Die Liste hat ausschließlich Informationscharakter. Eine allgemeine Zulassung der genannten Stellen als Ausbildungsstellen ist damit nicht verbunden.

Pflichtwahlpraktikum (Berufsfelder)

Allgemeines

Das Pflichtwahlpraktikum nach dem schriftlichen Teil der Zweiten Juristischen Staatsprüfung kann zu einer durch die Examensvorbereitung kaum mehr belasteten Mitarbeit bei einer Vielzahl von Ausbildungsstellen genutzt werden. In dieser Zeit können nicht nur Einblicke in die tägliche Praxis der Ausbildungsstelle gewonnen werden; die Referendare können auch wichtige praktische Erfahrungen sammeln und sich nicht zuletzt der Ausbildungsstelle als interessierte und leistungsfähige Stellenbewerber präsentieren.

Inhalt der Berufsfelder

Berufsfeld 1 - Justiz

Eine Wahl des Berufsfeldes Justiz ermöglicht es Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren, die Rechtsprechung in Zivil- und Strafsachen sowie die Tätigkeit der Strafverfolgungsbehörden in noch größerer Tiefe und Breite kennenzulernen. Dies betrifft zum einen die praktische Arbeit, an der die Referendare im Rahmen des Berufsfeldes teilhaben können. Hier kann sowohl eine Vertiefung der Ausbildung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften erfolgen, bei denen bereits die Zivilrechts- bzw. Strafrechtsstation abgeleistet wurde, als auch eine Zuweisung zu zahlreichen Gerichtsabteilungen sowie weiteren Ausbildungsstellen, zu denen im Rahmen der Pflichtstationen kein Zugang besteht. Der Unterrichtsstoff des Berufsfeldes gibt dabei einen guten Einblick in einige praktisch bedeutsame Tätigkeitsfelder der Justiz, nämlich in das Familienrecht und das Jugendstrafrecht. Insgesamt bietet das Berufsfeld somit eine sehr gute Möglichkeit, Gerichte und Justizbehörden vertieft kennenzulernen und weitere Anknüpfungspunkte für eine spätere berufliche Tätigkeit in diesem Bereich zu entwickeln. Die vermittelten Unterrichtsinhalte können aber auch für eine spätere anwaltliche Tätigkeit von Nutzen sein.

Ausbildungs- und Prüfungsstoff im Berufsfeld Justiz sind in Grundzügen:

  • Familienrecht (ohne Versorgungsausgleich, Annahme als Kind, Vormundschaft, Rechtliche Betreuung und Pflegschaft) und Verfahren in Familiensachen
  • Jugendstrafrecht einschließlich Verfahrensrecht

Berufsfeld 2 - Verwaltung

Das Berufsfeld 2 umfasst eine intensivere Auseinandersetzung mit verschiedenen Materien des Besonderen Verwaltungsrechts. Neben dem Beamtenrecht einschließlich seiner verfassungsrechtlichen Grundlagen werden zunächst Grundzüge des Wirtschaftsverwaltungsrechts (Gewerbe- und Gaststättenrecht, Handwerksrecht, Selbstverwaltung von Wirtschaft und Handwerk – durch IHKs und HwKs) angesprochen. Dies schließt Fragen der Subventionsgewährung und der EU-Beihilfenkontrolle mit ein. Darüber hinaus ist das Straßen- und Wegerecht unter eingehender Betrachtung der Genehmigungsarten (Planfeststellung, Plangenehmigung) Gegenstand des Berufsfelds.

Die im Berufsfeld 2 vermittelten Inhalte decken ein breites Spektrum ab, das in erster Linie am öffentlichen Recht interessierte Nachwuchsjuristinnen und -juristen anspricht. Diese sind nicht nur für eine spätere Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung gleich welcher Ebene (Kommunal-, Landes- oder Bundesverwaltung einschließlich der Ministeriallaufbahn) von Nutzen, sondern auch für einen Berufseinstieg bei Verbänden und Institutionen der mittelbaren Staatsverwaltung sowie für eine anwaltliche Tätigkeit.

Ausbildungs- und Prüfungsstoff im Berufsfeld Verwaltung sind:

  • Beamtenrecht
  • Grundzüge des Wirtschaftsverwaltungsrechts
  • Straßen- und Wegegesetz einschließlich Planfeststellungsverfahren

Berufsfeld 3 - Anwaltschaft

Bundesweit drängen jährlich über 7.000 frischgebackene Assessoren auf den Arbeitsmarkt für Juristen. Der Großteil von ihnen sucht seine beruflichen Chancen in der Anwaltschaft. Angesichts von über 160.000 in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Rechtsanwälten ist der Konkurrenzdruck in diesem Beruf erheblich. Dies gilt insbesondere für Ballungsräume. In dieser Situation wird es für junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die eine Anstellung in einer Kanzlei suchen, einer Sozietät beitreten oder sich selbständig machen wollen, immer wichtiger, die Anforderungen und Entwicklungsmöglichkeiten des Anwaltsberufs zu kennen und sich so früh wie möglich auf diese einzustellen. Hierbei kann das Berufsfeld Anwaltschaft einen wichtigen Beitrag leisten. Der Schwerpunkt in diesem Berufsfeld liegt auf zentralen Themen der Kanzleiführung und Mandatsbearbeitung. Die Wahl des Berufsfeldes eröffnet daher die Möglichkeit, im Rahmen der Ausbildung zusätzliches anwaltliches Basiswissen zu erwerben und das Verständnis für eine praxisbezogene Anwaltstätigkeit zu vertiefen. Dies kann zu einer nachhaltigen Verbesserung der Berufschancen sowohl in der Anwaltschaft als auch in der privaten Wirtschaft führen.

Ausbildungs- und Prüfungsstoff im Berufsfeld Anwaltschaft sind:

  • anwaltliches Berufsrecht und Marketing
  • anwaltliches Gebührenrecht
  • Anwaltstaktik und Haftung des Rechtsanwalts einschließlich strafrechtlicher Risiken anwaltlicher Tätigkeit
  • vorsorgende Rechtsberatung aus anwaltlicher Sicht

Berufsfeld 4 - Wirtschaft

Zum Berufsfeld Wirtschaft gehören zunächst das Wettbewerbsrecht (Kartellrecht und Lauterkeitsrecht) und das Recht des Geistigen Eigentums (Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht). Hinzu kommen deutliche Bezüge dieser Gebiete zum primären und sekundären Gemeinschaftsrecht mitsamt der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH. Weiterhin Teil des Berufsfelds ist das Recht der Kapitalgesellschaften. Der Fokus liegt dabei auf dem Recht der Aktiengesellschaft und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung in ihren inneren Strukturen, ihren Außenbeziehungen zu Gläubigern und dem Lebenszyklus von der Entstehung bis zur Beendigung der Gesellschaft. Angesprochen sind damit Referendarinnen und Referendare, die ein Interesse an den Rechtsfragen von Regulierung und Wettbewerb, Wirtschaft und unternehmerischer Betätigung aufbringen. Die Berufsaussichten in den dargestellten Rechtsgebieten sind nach wie vor sehr gut. Vor allem international tätige Anwaltskanzleien und die Rechtsabteilungen größerer Unternehmen haben einen stetigen Bedarf an qualifizierten Juristinnen und Juristen im Bereich des Gesellschaftsrechts. Gleiches gilt für das Wettbewerbsrecht, das auch bei gesellschaftsrechtlichen Transaktionen (Unternehmensübernahmen und -konzentrationen) eine wesentliche Rolle spielt. Zahlreiche Anwaltskanzleien sind auf das Geistige Eigentum spezialisiert; die Materie wird aber auch bei einigen nationalen und vor allem europäischen Behörden eingehend praktiziert.

Ausbildungs- und Prüfungsstoff im Berufsfeld Wirtschaft sind in Grundzügen:

  • Recht der Kapitalgesellschaften (ohne die Vorschriften über die Handelsbücher)
  • Recht des unlauteren Wettbewerbs, Kartellrecht, Recht des gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht

Berufsfeld 5 - Arbeits- und Sozialrecht

Arbeitsrecht und Sozialrecht haben für alle Bürgerinnen und Bürger erhebliche praktische Bedeutung. Das Arbeitsverhältnis liefert in der Regel die Grundlage der
wirtschaftlichen Existenz. Das Sozialrecht sichert die allgemeinen Lebensrisiken ab, wie z.B. Krankheit, Arbeitslosigkeit, Pflegebedürftigkeit und Alter. Umso wichtiger ist es, dass ausgebildete Juristinnen und Juristen auch Einblick in diese immer wichtigeren Rechtsgebiete bekommen. Dies gilt in besonderer Weise für das Sozialrecht, das einen erheblichen praktischen Stellenwert genießt. Die Wahl des Berufsfeldes ermöglicht es, die Praxis des Arbeitsrechts, das in vielen Fällen durch „Richterrecht“ geprägt ist, und vor allem seine Verknüpfungen mit dem kollektiven Arbeitsrecht (insbesondere mit dem Betriebsverfassungsrecht), ohne die eine sinnvolle arbeitsrechtliche Beratung kaum möglich ist, vertieft kennenzulernen. Das Berufsfeld führt darüber hinaus in die wichtigsten Gebiete des Sozialrechts ein und ermöglicht einen vertieften Einblick in diese facettenreiche Rechtsmaterie. Die im Arbeits- und Sozialrecht tätigen Juristinnen und Juristen erwartet ein vielfältiges Aufgabengebiet, sei es in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit, in der Vertretung der Rechtsuchenden, in Unternehmen, bei Verbänden oder bei den Leistungsträgern, wie z. B. Krankenkassen und Arbeitsagenturen.

Die Wahlstation wird in der Regel bei den Arbeits- und Sozialgerichten, im Ministerium, bei Behörden, Sozialversicherungsträgern, Fachanwälten, Verbänden oder Unternehmen abgeleistet.

Ausbildungs- und Prüfungsstoff im Berufsfeld Arbeits- und Sozialrecht sind zusätzlich zum Pflichtstoff:

  • Betriebsverfassungs- und Grundzüge des Tarifvertragsrechts
  • Grundzüge des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens
  • Grundzüge des Sozialrechts (nur Erstes, Drittes bis Siebtes und Zehntes Buch Sozialgesetzbuch) und des sozialgerichtlichen Verfahrens

Berufsfeld 6 - Internationales Recht und Europarecht

Gegenstand dieses Berufsfeldes ist zum einen die Behandlung grenzüberschreitender zivilrechtlicher Sachverhalte. Im Rahmen des Internationalen Verfahrensrechts sind zunächst die Fragen der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte sowie der Anerkennung und Vollstreckung deutscher Gerichtsentscheidungen im Ausland bzw. ausländischer Entscheidungen im Inland angesprochen. Ebenfalls thematisiert werden bedeutende Verfahrensabschnitte wie etwa die Zustellung oder Beweiserhebung im Ausland. Wesentliche Bedeutung kommt auch dem internationalen Privatrecht - allgemeine Lehren und besondere Rechtsmaterien - zu. Die meisten dieser Bereiche sind stark von internationalen und europäischen Rechtsquellen geprägt. Zum anderen enthält das Berufsfeld einen Ausbildungsabschnitt zum Europarecht. Dieser behandelt, ausgehend von völker- und europarechtlichen Bezügen des Grundgesetzes, den Organisationsaufbau (Organe) der Europäischen Union sowie die Rechtsquellen und Wirkungsweisen des Unionsrechts. Den Grundfreiheiten sowie dem Rechtsschutzsystem der Europäischen Union wird erhebliche Bedeutung beigemessen. Die vermittelten Unterrichtsinhalte sind für eine spätere Tätigkeit in internationalen Kanzleien und Unternehmen von erheblichem Nutzen, in der  rechtsgestaltenden wie in der forensischen Tätigkeit. Gleiches gilt für eine berufliche Laufbahn bei Internationalen Organisationen und Verbänden, bei der Europäischen Union und ihren Institutionen oder in deutschen Behörden mit ausländischen Bezugspunkten, etwa dem Auswärtigen Amt.

Ausbildungs- und Prüfungsstoff im Berufsfeld Internationales Recht und Europarecht sind:

  • Internationales Privatrecht (Internationales Familien- und Erbrecht nur in Grundzügen; ohne Internationales Transportrecht), Internationales Zivilprozessrecht
  • aus dem Recht der Europäischen Union der Pflichtstoff ohne Beschränkung auf die Grundzüge; sowie die Wirtschafts- und Währungsunion in Grundzügen

Berufsfeld 7 - Steuerrecht

Das Steuerrecht wird in seiner praktischen Bedeutung von kaum einem anderen Rechtsgebiet übertroffen. Vertiefte steuerliche Kenntnisse bedeuten für jeden Juristen einen deutlichen Kompetenzzuwachs. Hierdurch werden nicht nur lukrative Beratungsfelder für Juristen erschlossen, wie insbesondere diejenigen des Steuerberaters und des Wirtschaftsprüfers. Ein profundes steuerliches Wissen ist auch in der alltäglichen Praxis anderer juristischer Berufe von erheblicher Relevanz. Dies gilt in erster Linie für den Beruf des Rechtsanwalts, da eine sachgerechte gestaltende Rechtsberatung, vor allem in unternehmerischen und wirtschaftsrechtlichen Zusammenhängen, regelmäßig eine Berücksichtigung der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen erfordert. Die Berufschancen für Juristinnen und Juristen, die im Steuerrecht vorgebildet sind, sind in den genannten Arbeitsfeldern sehr gut. Für den Zugang zu einer beruflichen Tätigkeit in der Finanzverwaltung oder im Zusammenhang mit Wirtschaftsdelikten bei der Staatsanwaltschaft und an ordentlichen Gerichten sind vertiefte steuerrechtliche Kenntnisse ebenfalls von deutlichem Nutzen. Aus diesen Gründen werden in dem Berufsfeld Steuerrecht das Bilanz- und Bilanzsteuerrecht vermittelt; hinzu kommen das im Wirtschaftsleben bedeutsame Umsatzsteuerrecht sowie das finanzgerichtliche Verfahren.

Ausbildungs- und Prüfungsstoff im Berufsfeld Steuerrecht sind:

  • Umsatzsteuerrecht
  • Grundzüge ordnungsgemäßer Buchführung, Grundzüge des Bilanzrechts und des Bilanzsteuerrechts
  • Grundzüge des finanzgerichtlichen Verfahrens

Berufsfeld 8 - Informationstechnologierecht und Legal Tech

Die alle Lebensbereiche erfassende Digitalisierung beeinflusst das Recht und die Arbeitswelt der Juristen. Deswegen hat nach § 44 Abs. 1 Satz 2 JAPO auch die Ausbildung im Vorbereitungsdienst die zunehmende Bedeutung der Digitalisierung zu berücksichtigen. Um Rechtsreferendaren bereits während ihrer Ausbildung eine Spezialisierung im Bereich Digitalisierung zu ermöglichen, wurde daher für das Pflichtwahlpraktikum im Vorbereitungsdienst und die Zweite Juristische Staatsprüfung ein neues Berufsfeld „Informationstechnologierecht und Legal Tech“ eingeführt. Dieses umfasst zum einen in Anlehnung an § 14k der Fachanwaltsordnung (FAO) einige wichtige Bereiche des Informationstechnologierechts und zum anderen Rechtsfragen der Legal Tech-Anwendungen, die in der Berufspraxis zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die Regelung gilt erstmals für das im Juli 2023 beginnende Pflichtwahlpraktikum und die Zweite Juristische Staatsprüfung 2023/1.

Ausbildungs- und Prüfungsstoff im Berufsfeld Informationstechnologierecht und Legal Tech sind:

  • Informationstechnologierecht (nur Software- und IT-Vertragsrecht, Domainrecht, Immaterialgüterrecht und ergänzender wettbewerblicher Leistungsschutz, Regulierung digitaler Plattformen)
  • Recht der Legal Tech-Anwendungen (nur Rechtsdienstleistungsgesetz, anwaltliches Berufsrecht und Vergütungsrecht, haftungs- und wettbewerbsrechtliche Fragen)
Pflichtwahlpraktikum (Zugelassene Ausbildungsstellen)

Allgemeine Informationen

Allgemein zugelassen für die Ausbildung im Pflichtwahlpraktikum in den einzelnen Berufsfeldern sind zunächst die in Nr. 1.6 der Gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern und der bayerischen Rechtsanwaltskammern vom 28. April 2005, (JMBl. S. 57, AllMBl. S. 160), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 6. April 2023 (BayMBl. Nr. 196), genannten Stellen.

Daneben sind eine Vielzahl weiterer - auch ausländischer - Stellen allgemein zugelassen. Diese können Sie der nachstehenden Auflistung entnehmen. Sie können sich die Einträge sortiert nach Land oder nach Berufsfeld ansehen und das jeweilige Dokument über die Suchfunktion (Strg + F) nach Einträgen durchsuchen: 

Nach § 49 Abs. 3 JAPO kann eine Ausbildung an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät - auch im Ausland - oder an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer auf die Ausbildung im Pflichtwahlpraktikum angerechnet werden. Da sich die aktuellen Zeiten des "Speyer-Semesters" (1. Mai bis 31. Juli bzw. 1. November bis 31. Januar) nicht mit den Zeiträumen des Pflichtwahlpraktikums decken, ist ein Besuch des "Speyer-Semesters" während des Pflichtwahlpraktikums allerdings derzeit nicht möglich.

Weitere Auskünfte über allgemein zur Ableistung des Pflichtwahlpraktikums zugelassene Ausbildungsstellen erteilen die Oberlandesgerichte und die Regierungen (jeweils Referendargeschäftsstellen). Diese können für die jeweiligen Bereiche im Einzelfall auch weitere Ausbildungsstellen für das Pflichtwahlpraktikum zulassen, wenn ein geeigneter Arbeitsplatz, ein geeigneter Ausbilder und ein geeigneter Ausbildungsplan vorhanden sind sowie eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist.

Ergänzende Informationen für die Ausbildung im Ausland

Die organisatorischen Einzelheiten für einen Auslandsaufenthalt sind in Nr. 3.6 der gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern und der bayerischen Rechtsanwaltskammern über die Ausbildung der Rechtsreferendare vom 28. April 2005 (JMBl. S. 57, AllMBl. S. 160), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 6. April 2023 (BayMBl. Nr. 196), geregelt.


Auslandsaufenthalte sollten frühzeitig geplant und organisiert werden; sie sind regelmäßig vier Monate vorher bei den Referendargeschäftsstellen der Oberlandesgerichte (für die Berufsfelder "Justiz", "Anwaltschaft", "Internationales Recht und Europarecht" und "Informationstechnologierecht udn Legal Tech") und den Regierungen (für die Berufsfelder "Verwaltung", "Wirtschaft", "Arbeits- und Sozialrecht" und "Steuerrecht") zu beantragen.


Hinweise zur Zuweisung von Rechtsreferendaren an private Ausbildungsstellen und Vordruck für Freistellungsvereinbarung


Einige private Ausbildungsstellen (Rechtsanwaltskanzleien und Wirtschaftsunternehmen) zahlen an ihnen zugewiesene Rechtsreferendare Zusatzvergütungen (sog. Stationsentgelte). Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sind derartige Zusatzvergütungen, soweit sie nicht für eine von der Ausbildung abgrenzbare zusätzliche Beschäftigung gewährt werden, als Teil des aus dem Referendarausbildungsverhältnis resultierenden Arbeitsentgelts anzusehen, so dass der Freistaat Bayern als Arbeitgeber sie in die Berechnung der von ihm abzuführenden Gesamtsozialversicherungs- und Lohnsteuerbeträge einzuberechnen und auch bei der Berechnung der nach Ende des Vorbereitungsdienstes regelmäßig abzuführenden Beiträge für die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung zu berücksichtigen hat. Um die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung dieser Abführungspflichten sicherstellen zu können, setzt die Zuweisung an eine private Ausbildungsstelle gem. § 48 Abs. 6 Satz 3 und 4 JAPO voraus, dass diese rechtzeitig eine formularmäßige Freistellungsvereinbarung unterzeichnet. Unberührt bleibt die Möglichkeit einer von Ausbildungszwecken freien Nebentätigkeit. Nähere Einzelheiten sowie das Formular der Freistellungsvereinbarung finden Sie im nachfolgenden Informationsblatt.

Erste Juristische Staatsprüfung

Die aktuellen Termine:

2024/2: 10./17.9.24, Meldeschluss 1.7.24
2025/1: 5./12.3.25, Meldeschluss 25.12.24
2025/2: 10./17.9.25, Meldeschluss 2.7.25
2026/1: 4./11.3.26, Meldeschluss 23.12.25
2026/2: 9./16.9.26, Meldeschluss 30.6.26
2027/1: 3./10.3.27, Meldeschluss: 22.12.26
2027/2: 8./15.9.27, Meldeschluss: 29.6.27
Die mündlichen Prüfungen für die März-Termine finden im Juli statt, die für die September-Termine im Januar/Februar des folgenden Jahres.


Ansprechpartner Erste Juristische Staatsprüfung

Irmgard Loschan-Irber


Christine Bachleitner


Zweite Juristische Staatsprüfung

Die aktuellen Termine:

2023/2: 28.11. - 8.12.23
2024/1: 4.6. - 14.6.24
2024/2: 26.11. - 6.12.24
2025/1: 4.6. - 17.6.25
2025/2: 25.11. - 5.12.25
2026/1: 9.6. - 19.6.26
2026/2: 24.11. - 4.12.26
2027/1: 15.6. - 25.6.27
2027/2: 23.11. - 3.12.27
Die mündlichen Prüfungen für die Juni-Termine finden von Mitte Oktober bis Ende November/Anfang Dezember statt, die für die November/Dezember-Termine von Mitte April bis Ende Mai/Anfang Juni des folgenden Jahres.


Ansprechpartner Zweite Juristische Staatsprüfung

Julia Schmidpeter