Amtsgericht München

Fragen und Antworten zum E-Examen

Diese Übersicht soll die wichtigsten Fragen zum E-Examen beantworten. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es wird darauf hingewiesen, dass Änderungen nicht ausgeschlossen werden können. Die Antworten werden laufend aktualisiert, sofern sich Änderungen oder Neuerungen ergeben. Maßgeblich sind die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) und die Hilfsmittelbekanntmachung ZJS in der jeweils geltenden Fassung.

Grundsätzliches zum E-Examen

Grundsätzliches zum E-Examen

Frage: Ab wann kann der schriftliche Teil der Zweiten Juristischen Staatsprüfung freiwillig elektronisch abgelegt werden?

Antwort: Der schriftliche Teil der Zweiten Juristischen Staatsprüfung kann erstmals im Termin 2024/2 (schriftliche Prüfung vom 26.11. bis 6.12.2024) freiwillig in elektronischer Form abgelegt werden. Die Einführung des freiwilligen E-Examens erfolgt für alle Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer, unabhängig davon, ob sie noch im Vorbereitungsdienst stehen und daher durch das zuständige Oberlandesgericht zur Prüfung zugelassen werden oder sich selbst zur Prüfung anmelden.


Frage: An welchen Prüfungsorten ist eine elektronische Ablegung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung möglich?

Antwort: Die Einführung des freiwilligen E-Examens erfolgt flächendeckend an allen acht Prüfungsorten (Augsburg, Bamberg, Bayreuth, München, Nürnberg, Passau, Regensburg und Würzburg).


Frage: Muss ich den schriftlichen Teil der Zweiten Juristischen Staatsprüfung elektronisch ablegen oder darf ich auch weiterhin handschriftlich schreiben?

Antwort: Die elektronische Ablegung des schriftlichen Teils der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ist freiwillig. Entsprechend § 5d Abs. 6 Satz 2 Deutsches Richtergesetz (DRiG), der durch § 62 Abs. 4 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) umgesetzt wird, hat in Bayern jede Prüfungsteilnehmerin und jeder Prüfungsteilnehmer ab dem Prüfungstermin 2024/2 das Wahlrecht zwischen handschriftlicher und elektronischer Anfertigung des schriftlichen Teils der Zweiten Juristischen Staatsprüfung. Eine Verpflichtung zur elektronischen Anfertigung der Prüfungsarbeiten ist nicht vorgesehen. Das Wahlrecht muss im Vorfeld der Prüfung ausgeübt werden (siehe unter Anmeldung zur elektronischen Prüfung). Die getroffene Wahl ist grundsätzlich unwiderruflich, d.h. es ist danach nicht mehr möglich, sich umzuentscheiden. Insbesondere ist kein Wechsel zwischen handschriftlicher und elektronischer Anfertigung während der laufenden Prüfung möglich. Hiervon ausgenommen sind Fälle des Nachteilsausgleichs, sofern eine elektronische oder handschriftliche Anfertigung aufgrund einer zwischenzeitlich eingetretenen Erkrankung nicht mehr möglich ist und auf die andere Möglichkeit der Anfertigung zurückgegriffen werden muss.


Frage: Wie wird das E-Examen in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung durchgeführt?

Antwort: Bei der elektronischen Abnahme des schriftlichen Teils der Zweiten Juristischen Staatsprüfung kommt das Prüfungssystem eines Dienstleisters (sog. Full-Service-Provider) zum Einsatz. Dieser stellt für die Prüfungsdurchführung sowohl die Soft- und Hardware als auch technisch geschulte Support-Mitarbeiter. Im Rahmen einer öffentliche Auftragsvergabe erhielt im Februar 2023 die Classtime AG den Zuschlag. Das E-Examen wird (wie bisher bei handschriftlicher Anfertigung) in Präsenz im Prüfungssaal abgelegt. Zur elektronischen Klausuranfertigung wird den Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmern ein Prüfungslaptop zur Verfügung gestellt. Dieser Prüfungslaptop ist durch den Dienstleister mit einer besonderen Prüfungssoftware ausgestattet und über ein drahtloses Netzwerk mit dem lokalen Prüfungsserver verbunden, auf dem die elektronische Ausarbeitung gespeichert wird. Die Aufgabentexte werden weiterhin in Papierform zur Verfügung stehen; bei Bedarf wird auch Konzeptpapier ausgegeben. Support-Mitarbeiter des Dienstleisters werden während der Prüfung das Prüfungssystem betreuen und als Ansprechpartner für technische Anliegen zur Verfügung stehen. Alle anderen Tätigkeiten werden wie bisher durch das Landesjustizprüfungsamt, die örtlichen Prüfungsleiterinnen und Prüfungsleiter sowie die vor Ort Aufsichtsführenden wahrgenommen.


Frage: Wie wurde das E-Examen vor dem Echtbetrieb erprobt?

Antwort: In einer Test- und Konzeptionsphase wurde das Prüfungssystem des Dienstleisters eingehend erprobt und sukzessive angepasst. Vor dem Eintritt in den Echtbetrieb wurden durch diverse Pilotierungsmaßnahmen (Klein- und Großpilotierungen an den Prüfungsorten der Zweiten Juristischen Staatsprüfung) die uneingeschränkte Funktionsfähigkeit des Prüfungssystems und ein reibungsloser Ablauf sichergestellt.


Frage: Warum wird das freiwillige E-Examen eingeführt?

Antwort: Die Einführung des E-Examens ist Teil der Digitaloffensive der bayerischen Justiz. Die Digitalisierung der Abschlussprüfung trägt den digitalen Realitäten des heutigen Arbeitslebens Rechnung. In der beruflichen Praxis kommt das handschriftliche Abfassen juristischer Texte praktisch nicht mehr vor, Texte werden in aller Regel elektronisch geschrieben.


Frage: Wird das E-Examen auch in der Ersten Juristischen Staatsprüfung eingeführt?

Antwort:
In einem ersten Schritt wird das E-Examen zunächst in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung eingeführt. Auf Basis der dort gemachten Erfahrungen wird das Ziel einer möglichst zeitnahen Digitalisierung der Ersten Juristischen Staatsprüfung weiter verfolgt.


Präsentation zur Online-Informationsveranstaltung vom 18. September 2024
Im Downloadbereich für Prüflinge finden Sie zudem die Präsentation zur Online-Informationsveranstaltung vom 18. September 2024 für zur Nachfertigung, Notenverbesserung, zur (zweiten) Wiederholung oder zur Ablegung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung nach Ausscheiden aus dem Vorbereitungsdienst im Prüfungstermin 2024/2 für die elektronische Anfertigung des schriftlichen Prüfungsteils angemeldete Prüflinge. 

Vorbereitung auf das E-Examen

Vorbereitung auf das E-Examen

Frage: Ergeben sich wegen der Einführung des E-Examens Änderungen am zeitlichen Ablauf des Vorbereitungsdienstes für Rechtsreferendare?

Antwort: Es ergeben sich keine Änderungen am zeitlichen Ablauf des Vorbereitungsdienstes für Rechtsreferendare.


Frage: Kann ich auch in den Arbeitsgemeinschaften und Lehrgängen im Vorbereitungsdienst für Rechtsreferendare meine Klausuren elektronisch schreiben?

Antwort: Alle Klausuren im Rahmen des Vorbereitungsdienstes für Rechtsreferendare können elektronisch angefertigt werden. Dies gilt sowohl für die Klausuren in den Arbeitsgemeinschaften und Lehrgängen als auch für die Klausuren der freiwilligen Klausurenkurse. Die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare können sich bei jeder anzufertigenden Klausur gesondert für eine handschriftliche oder elektronische Anfertigung entscheiden, um beide Methoden ausgiebig zu erproben. Eine Festlegung zu Beginn des Vorbereitungsdienstes für Rechtsreferendare ist demnach nicht notwendig, eine verbindliche Entscheidung erfolgt erst in Bezug auf die Zweite Juristische Staatsprüfung.


Frage: Welches Endgerät kann im Vorbereitungsdienst für Rechtsreferendare zur Anfertigung der elektronischen Klausuren genutzt werden?

Antwort: Für die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare besteht die Möglichkeit, zur freiwilligen elektronischen Anfertigung der Klausuren im Vorbereitungsdienst ein selbst beschafftes Endgerät zu verwenden. Endgeräte zur elektronischen Anfertigung der Klausuren werden im Vorbereitungsdienst für Rechtsreferendare nicht zur Verfügung gestellt.
Ausreichend ist die Ausstattung mit einem handelsüblichen Textverarbeitungsprogramm, das die Erstellung von PDF-Dateien (etwa über einen virtuellen Ausdruck) ermöglicht.

In den Unterrichtsräumen kann keine Stromversorgung zur Verfügung gestellt werden, so dass ein Endgerät mit einem für eine Bearbeitungszeit von fünf Stunden (bei Nachteilsausgleich in Gestalt einer Schreibzeitverlängerung entsprechend länger) ausreichend leistungsfähigen Akku sowie ein ggf. benötigter Ersatz-Akku bzw. eine Powerbank eigenverantwortlich mitzuführen ist.


Frage: Kann ich das im E-Examen zulässige externe Tastatur-Modell bereits im Vorbereitungsdienst für Rechtsreferendare verwenden?

Antwort: In der Zweiten Juristischen Staatsprüfung kann eine selbst mitgebrachte Tastatur mittels USB-Kabel an den Prüfungslaptop angeschlossen werden. Gestattet sind nur bestimmte Modelle (diese sind der dritten Frage unter dem Abschnitt "Prüfungsablauf" zu entnehmen).
Es ist zulässig, eine solche Tastatur auch zu den Klausuren im Vorbereitungsdienst mitzubringen. 


Frage: Kann ich das im E-Examen verwendete Laptop-Modell vorab erfahren, um an diesem Modell zu üben?

Antwort: Eine Bekanntgabe des in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung zur Verfügung gestellten Laptop-Modells vor dem jeweiligen Prüfungstermin kann nicht garantiert werden. Im Termin 2024/2 werden Geräte der Baureihe TERRA MOBILE 1517 (Wortmann AG) mit einer Bildschirmgröße von 15,6 Zoll zum Einsatz kommen. Bei der Auswahl des Laptop-Modells wurde insbesondere darauf geachtet, dass die dort verbaute Tastatur einen geräuscharmen Anschlag besitzt. Zu Übungszwecken können die in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung zugelassenen externen Tastatur-Modelle (Liste der zugelassenen Modelle ist der dritten Frage unter dem Abschnitt "Prüfungsablauf" zu entnehmen) bereits im Vorbereitungsdienst verwendet werden.



Frage: Gibt es eine Möglichkeit, sich im Vorbereitungsdienst für Rechtsreferendare bereits mit der Prüfungssoftware vertraut zu machen?

Antwort: Unter folgendem Link steht ein über den Browser aufrufbares Demo-Portal zur Verfügung, in dem die Prüfungsoberfläche gezeigt wird und die Funktionen getestet werden können:

https://www.classtime.com/student/bayernDemoportal 

Bitte beachten Sie das auf der Startseite des Demo-Portals in jeweils aktueller Fassung hinterlegte Dokument "Anleitung und Begleitinformationen Demoportal".
Zwischen dem Demo-Portal und dem eingesetzten Prüfungssystem kann es zu geringfügigen Abweichungen kommen. Da das Demo-Portal nicht für die Darstellung in mobilen Browsern optimiert ist, empfiehlt sich ein Aufruf am Laptop/PC bzw. im Desktop-Modus des Browsers.
Das Demo-Portal ist nicht für die Anfertigung von Klausuren im Vorbereitungsdienst ausgelegt, es weist weder eine Speicher- noch eine Download-Funktion auf. 


Frage: Kann ich das Demo-Portal zur Anfertigung von Klausuren im Vorbereitungsdienst für Rechtsreferendare nutzen?

Antwort: Das Demo-Portal ist nicht für die Anfertigung von Klausuren im Vorbereitungsdienst ausgelegt, es weist weder eine Speicher- noch eine Download-Funktion auf. Die Klausuren im Vorbereitungsdienst können mittels herkömmlicher Textverarbeitungsprogramme erstellt werden, die eine Ausgabe im PDF-Format ermöglichen (etwa über den virtuellen Druck).


Frage: Wie gelangt meine im Vorbereitungsdienst gefertigte elektronische Klausur zu den Arbeitsgemeinschaftsleiterinnen und Arbeitsgemeinschaftsleitern bzw. Korrektorinnen und Korrektoren?

Antwort: Zur elektronischen Abgabe und Korrektur von Klausuren im Vorbereitungsdienst steht eine zentrale E-Learning-Plattform zur Verfügung.


Frage: Wie kann ich das Schreiben mit der Tastatur erlernen bzw. mein Können verbessern?

Antwort: Zum Erlernen des Maschinenschreibens existiert eine Vielzahl von Trainingskursen und -programmen. Online sind diverse Selbstlernprogramme verfügbar, die das eigenverantwortliche Erlernen des Schreibens mit der Tastatur ermöglichen. Klassische "Zehn-Finger-Kurse" werden durch eine Vielzahl unterschiedlicher Anbieter angeboten.

Anmeldung zur elektronischen Prüfung / Ausübung des Wahlrechts

Anmeldung zur elektronischen Prüfung / Ausübung des Wahlrechts

Frage: Wie kann ich als Rechtsreferendarin bzw. Rechtsreferendar mein Wahlrecht hinsichtlich der elektronischen oder handschriftlichen Anfertigung der Prüfungsarbeiten in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ausüben?

Antwort: Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare im Vorbereitungsdienst bzw. im Ergänzungsvorbereitungsdienst werden von Amts wegen vom zuständigen Oberlandesgericht zum schriftlichen Teil der Zweiten Juristischen Staatsprüfung zugelassen.

Hierfür werden die sich im Vorbereitungsdienst befindlichen Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare des betreffenden Prüfungstermins etwa fünf Monate vor Beginn der schriftlichen Prüfung durch das Oberlandesgericht aufgefordert, das ihnen zustehende Wahlrecht zugunsten einer handschriftlichen oder elektronischen Anfertigung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung auszuüben; dies erfolgt zusammen mit der Erklärung über die Wahl des Berufsfeldes (vgl. § 62 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 JAPO). Rechtsreferendare, die die Zweite Juristische Staatsprüfung im Prüfungstermin 2024/2 erstmals ablegen, hatten die Wahl des Berufsfeldes für das Pflichtwahlpraktikum sowie die Ausübung des Wahlrechts zwischen der handschriftlichen und der elektronischen Anfertigung der schriftlichen Prüfungsarbeiten spätestens bis 1. Juli 2024 vorzunehmen (vgl. § 72 Abs. 5 JAPO).

Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer, die die Zweite Juristische Staatsprüfung nach erstmaligem Nichtbestehen wiederholen wollen, haben ihr Wahlrecht grundsätzlich zusammen mit dem Bewerbungsgesuch für den Ergänzungsvorbereitungsdienst innerhalb der in § 70 Abs. 2 Satz 2 und 3 JAPO bestimmten Bewerbungsfrist auszuüben (vgl. § 62 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 JAPO). Bei derzeit im Ergänzungsvorbereitungsdienst befindlichen Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die die Zweite Juristische Staatsprüfung im Termin 2024/2 wiederholen, wurde das Wahlrecht durch die Oberlandesgerichte abgefragt.


Frage: Wie kann ich mein Wahlrecht hinsichtlich der elektronischen oder handschriftlichen Anfertigung der Prüfungsarbeiten der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ausüben, wenn ich mich zur Notenverbesserung oder zur Zweitwiederholung anmelden will?

Antwort: Wiederholer zur Notenverbesserung sowie Zweitwiederholer haben sich direkt beim LJPA für die Zweite Juristische Staatsprüfung anzumelden. Sie haben ihr Wahlrecht im Rahmen dieser Anmeldung auszuüben (vgl. § 62 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 JAPO). Überarbeitete Formulare, die eine Abfrage des Wahlrechts beinhalten, stehen nun bereit. Aufgrund des erforderlichen Vorlaufs wurde der spätestmögliche Zeitpunkt der Anmeldung von zwei auf vier Monate vor Prüfungsbeginn vorverlegt (vgl. § 15 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2, § 71 Abs. 1 Satz 4 JAPO).


Frage: Wie kann ich mein Wahlrecht hinsichtlich der elektronischen oder handschriftlichen Anfertigung der Prüfungsarbeiten der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ausüben, wenn ich mich in sonstigen Fällen (vorzeitiges Ausscheiden aus dem Vorbereitungsdienst oder Ergänzungsvorbereitungsdienst, Erlass des Ergänzungsvorbereitungsdienstes etc.) selbst zur Prüfung anmelden muss?

Antwort: Sofern Sie auf eigenen Wunsch oder nach § 56 Nr. 3 JAPO vorzeitig aus dem Vorbereitungsdienst für Rechtsreferendare oder dem Ergänzungsvorbereitungsdienst ausgeschieden sind, nach § 70 Abs. 3 Satz 1 JAPO den Erlass des Ergänzungsvorbereitungsdienstes beantragt haben oder nach § 70 Abs. 3 Satz 2 JAPO nicht in den Ergänzungsvorbereitungsdienst aufgenommen wurden, haben Sie sich direkt beim LJPA für die Zweite Juristische Staatsprüfung anzumelden. Sie haben Ihr Wahlrecht im Rahmen dieser Anmeldung auszuüben (vgl. § 62 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 JAPO). Überarbeitete Formulare, die eine Abfrage des Wahlrechts beinhalten, stehen nun bereit. Aufgrund des erforderlichen Vorlaufs wurde der spätestmögliche Zeitpunkt der Anmeldung von zwei auf vier Monate vor Prüfungsbeginn vorverlegt (vgl. § 61 Abs. 4 Satz 2 JAPO).


Frage: Ist es möglich, sich nach Ausübung des Wahlrechts vor oder während der Zweiten Juristischen Staatsprüfung umzuentscheiden und die Klausuren doch handschriftlich bzw. elektronisch anzufertigen?

Antwort: Aufgrund des für die Vorbereitung der Prüfung notwendigen zeitlichen Vorlaufs sowie im Interesse der erforderlichen Planungssicherheit ist die getroffene Wahl grundsätzlich bindend und unwiderruflich, d.h. nach Ausübung des Wahlrechts ist eine spätere Umentscheidung grundsätzlich nicht mehr möglich. Insbesondere ist auch kein Wechsel zwischen handschriftlicher und elektronischer Anfertigung in der laufenden Prüfung möglich. Hiervon ausgenommen sind Fälle des Nachteilsausgleichs, sofern eine elektronische oder handschriftliche Anfertigung aufgrund einer zwischenzeitlich eingetretenen Erkrankung nicht mehr möglich ist und auf die andere Möglichkeit der Anfertigung zurückgegriffen werden muss.

Prüfungssoftware

Prüfungssoftware

Frage: Wie sieht die Prüfungsoberfläche aus?

Antwort: Das Bearbeitungsfeld der Prüfungsoberfläche weist große Ähnlichkeit zum Erscheinungsbild eines herkömmlichen Textverarbeitungsprogrammes auf. Prüfungsbedingt sind bestimmte Funktionen nicht oder nur eingeschränkt verfügbar. 


Frage: Kann ich mir die Prüfungsoberfläche vor der Prüfung ansehen und die Funktionen testen?

Antwort: Ja, es steht ein Demo-Portal zur Verfügung, in dem die Prüfungsoberfläche gezeigt wird und die Funktionen getestet werden können. Weitere Informationen und den Link zum Demo-Portal finden Sie unter der entsprechenden Frage im Abschnitt Vorbereitung auf das E-Examen.


Frage: Gibt es eine automatische Rechtschreibprüfung bzw. Kontrolle auf Tipp-Fehler?

Antwort: Nein, eine automatische Rechtschreibprüfung bzw. Kontrolle auf Tipp-Fehler wird nicht angeboten. Tippfehler werden durch die Software nicht markiert.


Frage: Kann im Text gesucht oder die Funktion "Suchen und Ersetzen" genutzt werden?

Antwort: Nein, die aus herkömmlichen Textverarbeitungsprogrammen gewohnten Funktionen "Suchen" und "Suchen und Ersetzen" werden nicht angeboten.


Frage: Kann ich den geschriebenen Text gliedern und formatieren?

Antwort: Die voreingestellte Textgröße beträgt 11 pt., die Schriftart ist Arial oder eine vergleichbare Schrift (Sans Serif) und wird in der Schriftfarbe Schwarz dargestellt. 

Es sind folgende Formatierungsmöglichkeiten nutzbar:

  • Vergrößerung der Schriftart bis höchstens 14 pt.
  • Fett (Strg+B)
  • Kursiv (Strg+I)
  • Unterstreichen (Strg+U)
  • Hervorheben (Strg+H)
  • Anordnung als rechtsbündig
  • Anordnung als linksbündig
  • Anordnung als zentriert
  • Anordnung als Blocksatz
  • Einzug vergrößern
  • Einzug verkleinern

Zum Aufruf dieser Funktionen stehen neben entsprechenden Schaltflächen auch die üblichen Tastaturkürzel zur Verfügung, sofern sie in obenstehender Liste aufgeführt sind.

Zur Verfügung stehen auch das sog. "geschützte Leerzeichen" (Strg+Shift+Leertaste) und der "weiche Zeilenumbruch" (Shift+Enter).

Eine Gliederung kann über die Schaltflächen "Einzug vergrößern" bzw. "Einzug verkleinern" erfolgen. Hierdurch wird der gesamte Absatz eingerückt. Feste Tabstopps (beispielsweise für einfache Tabellen) können per Tabulator-Taste gesetzt werden; die Tabulator-Taste dient nicht zur Einrückung von Absätzen. Tabstopps können mittels Umschalt+Tab (Shift+Tab) oder Rücktaste (Backspace) entfernt werden. Eine Gliederungs- bzw. Listenfunktion oder eine Übersicht im Sinne eines automatisierten Indexes werden nicht angeboten.


Frage: Können im Text Markierungen vorgenommen werden?

Antwort: Ja, mittels der Funktion "Hervorheben" (Bedienung über Schaltfläche oder Strg+H) kann eine farbliche Markierung des Textes vorgenommen werden. Die auf dem Bildschirm in gelber Farbe dargestellten Hervorhebungen werden in einem späteren Ausdruck der Bearbeitung in grauer Farbe dargestellt.


Frage: Kann bereits geschriebener Text in der Prüfungsarbeit verschoben werden?

Antwort: Ja, innerhalb der Schreiboberfläche sind folgende Funktionen nutzbar:

  • Kopieren von Text in die Zwischenablage
  • Ausschneiden und Kopieren von Text in die Zwischenablage
  • Einfügen von Text aus der Zwischenablage

Zum Aufruf dieser Funktionen stehen neben entsprechenden Schaltflächen auch die üblichen Tastaturkürzel (Strg+C, Strg+X, Strg+V) bzw. das Kontext-Menü zur Verfügung

Zudem kann der Text per "Drag and Drop", also durch Markieren des Textes und Ziehen des Cursors an eine andere Stelle, verschoben werden.


Frage: Kann ich Eingaben oder Löschungen rückgängig machen?

Antwort: Ja, in der Schreiboberfläche sind die Funktionen Rückgängigmachen der Eingabe und Wiederholen der Eingabe nutzbar. Zum Aufruf dieser Funktionen stehen neben entsprechenden Schaltflächen auch die üblichen Tastaturkürzel (Strg+Z, Strg+Y) bzw. das Kontext-Menü zur Verfügung.


Frage: Kann ich den bereits geschriebenen Text in einer Seitenansicht anzeigen lassen?

Antwort: In der browserbasierten Schreiboberfläche wird der geschriebene Text fortlaufend dargestellt. Eine Vorschau der seitenweisen Druckansicht kann über die Funktion "PDF-Vorschau"  aufgerufen werden. Hier ist zu beachten, dass die PDF-Vorschau lediglich zu Ansichtszwecken dient und durch das Prüfungssystem zur Schonung der Server- und Netzwerkressourcen nachrangig behandelt wird. Hierdurch kann es bei Aufruf der PDF-Vorschau zu Verzögerungen bzw. Abbrüchen kommen; auf die Speicherung der Arbeit hat dies natürlich keinen Einfluss.


Frage: Wird in der Prüfungsoberfläche ein Countdown mit der verbleibenden Bearbeitungszeit oder eine Uhr angezeigt?

Antwort: Ein Countdown mit der verbleibenden Bearbeitungszeit oder eine Uhr werden in der Prüfungsoberfläche nicht angezeigt.


Frage: Kann der geschriebene Text in der Schreiboberfläche mittels eines Bildschirmzooms vergrößert werden?

Antwort: Nein, es wird grundsätzlich keine Funktion zur Vergrößerung der Ansicht angeboten. 

Prüfungsablauf

Prüfungsablauf

Frage: Wie läuft ein Prüfungstag in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ab Einführung des E-Examens ab?

Antwort: Sofern die Prüfungsteilnehmerin oder der Prüfungsteilnehmer die elektronische Anfertigung der Prüfung gewählt hat, wird der Arbeitsplatz im Vorfeld des Beginns der Bearbeitungszeit mit einem Prüfungslaptop versehen. Vor Beginn der Bearbeitungszeit erhalten die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer eine technische Einweisung durch die Support-Mitarbeiter des Dienstleisters. Ergänzend liegt am Arbeitsplatz eine Kurzanleitung zur Prüfungssoftware aus, die den Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmern vorab im Downloadbereich für Prüflinge (https://www.justiz.bayern.de/landesjustizpruefungsamt/downloadprueflinge/) zur Verfügung gestellt wird. Im Anschluss an die technische Einweisung erfolgt die Belehrung und Festsetzung der Bearbeitungszeit durch die Prüfungsaufsicht. Die Support-Mitarbeiter des Dienstleisters verbleiben während der gesamten Bearbeitungszeit vor Ort und überwachen die Funktionsfähigkeit des Prüfungssystems und die Aktivitäten auf den Prüfungslaptops. Sie stehen als Ansprechpartner für die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer bei technischen Fragen und Problemen zur Verfügung. Anderweitige Anliegen können bei der Prüfungsaufsicht vorgebracht werden. Nach Beendigung der Prüfung werden die Laptops für den Einsatz am nächsten Tag aufgeladen und die Hardware wird gewartet.


Frage: Auf welchem Laptop wird das E-Examen geschrieben?

Antwort: Die Prüfung wird auf speziellen Prüfungslaptops geschrieben, die vom Dienstleister zur Verfügung gestellt werden. Ein Mitbringen eigener Geräte ist nicht möglich. Zum Laptop-Modell siehe die entsprechende Frage unter "Vorbereitung auf das E-Examen".


Frage: Ist es möglich eine eigene externe Tastatur mitzubringen und diese am Prüfungslaptop anzuschließen?

Antwort: Zur elektronischen Klausuranfertigung kann grundsätzlich die im Laptop verbaute Tastatur verwendet werden. Es ist jedoch auch möglich, eine selbst mitgebrachte Tastatur mittels USB-Kabel an den Prüfungslaptop anzuschließen. Die Tastatur kann dann auf der Tischfläche vor dem Laptop platziert werden. Es dürfen nur die folgenden Modelle jeweils mit deutschem Tastaturlayout ("QWERTZ-Layout") mitgebracht werden:

  • CHERRY KC 1000 (ohne Zusatz "SC")
  • Logitech K280e (auch mit Zusatz "Pro" bzw. "for Business")

Bei der Auswahl wurde darauf geachtet, dass die Tastatur einen geräuscharmen Anschlag besitzt, ergonomisch geeignet ist und kostengünstig erworben werden kann. 


Frage: Ist es möglich, eine eigene Computermaus mitzubringen und diese am Prüfungslaptop anzuschließen?

Antwort: Nein. Jeder Prüfungsteilnehmerin und jedem Prüfungsteilnehmer wird standardmäßig eine kabelgebundene Computermaus (vsl. Logitech B100 mit üblicher Tastenbelegung) zur Verfügung gestellt. Es ist nicht möglich, ein eigenes Modell mitzubringen und anzuschließen.


Frage: Kann ich ein eigenes Mousepad bzw. eine eigene Handballenablage mitbringen?

Antwort: Ja, es wird empfohlen zur Prüfung ein eigenes Mousepad mitzubringen. Ebenfalls ist es zulässig, eine Handballenablage oder eine Kombination aus Mousepad und Handballenablage mitzubringen.


Frage: Kann ich einen Laptopständer oder eine Laptoperhöhung mitbringen?

Antwort: Nein, dies ist nicht gestattet, da die Erhöhung des Bildschirms die Gefahr einer Einsichtnahme durch andere Prüflinge birgt. Ebenso ist es nicht zulässig, den Prüfungslaptop anderweitig zu erhöhen - etwa durch die Positionierung auf Gesetzestexten oder Kommentaren, die als zulässige Hilfsmittel mitgeführt werden. 


Frage: Darf ich die Position des Prüfungslaptops auf dem Tisch verändern oder ihn vom Tisch entfernen?

Antwort: Grundsätzlich darf die Position des Prüfungslaptops auf der Tischfläche nach Belieben verändert werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Bildschirm nicht zu anderen Prüflingen gedreht werden darf. Ein Entfernen des Prüfungslaptops vom Tisch ist nicht gestattet.


Frage: Erhalte ich den Aufgabentext auf Papier oder wird dieser auf dem Bildschirm angezeigt?

Antwort: Der Aufgabentext wird weiterhin in Papierform ausgegeben. Eine Anzeige am Bildschirm ist nicht vorgesehen.


Frage: Werden die Hilfsmittel auch elektronisch zur Verfügung gestellt?

Antwort: Nein, die zugelassenen Hilfsmittel werden nicht in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Diese sind auch weiterhin gemäß der jeweils gültigen Hilfsmittelbekanntmachung von den Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmern selbst mitzubringen.


Frage: Wie sieht es mit der Lautstärke aus?

Antwort: Bei der Auswahl der Prüfungslaptops und der zugelassenen externen Tastaturen wurde auf die Verwendung geräuscharmer Modelle geachtet. Bei Geräuschempfindlichkeit ist - wie auch bisher - die Nutzung von geräuschdämpfenden Hilfsmitteln wie Ohrstöpseln möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Verwendung elektronischer Kopfhörer bzw. Ohrstöpsel mit Sende- und/oder Empfangsfunktion unzulässig ist. 


Frage: Kann ich handschriftliche Notizen machen?

Antwort: Ja, es wird weiterhin Konzeptpapier zur Anfertigung von handschriftlichen Notizen ausgegeben.


Frage: Kann ich mein handschriftliches Konzeptpapier am Ende der Bearbeitungszeit abgeben?

Antwort: Nein, das handschriftliche Konzeptpapier kann nicht abgegeben werden und darf von den Aufsichten nicht angenommen werden. Dies ist aber auch bei einer handschriftlichen Anfertigung der Prüfung nicht möglich.


Frage: Was passiert, wenn während der Prüfung technische Probleme auftreten?

Antwort: Während der gesamten Bearbeitungszeit sind Support-Mitarbeiter des Dienstleisters vor Ort, die technische Probleme umgehend beheben. Da der aktuelle Bearbeitungsstand automatisch in kurzen Zeitintervallen auf dem Server gespeichert wird, kann selbst bei einem Komplettausfall des Endgeräts nahezu unterbrechungsfrei mit einem Ersatzgerät weitergearbeitet werden. Ersatzgeräte werden in ausreichender Zahl vorgehalten.


Frage: Was passiert bei einem Ausfall des Prüfungslaptops?

Antwort: Durch die automatische Zwischenspeicherung auf dem Prüfungsserver ist sichergestellt, dass selbst bei einem Komplettausfall eines Prüfungslaptops nahezu unterbrechungsfrei mit einem Ersatzgerät weitergearbeitet werden kann. Der Akku des Prüfungslaptops ist ausreichend dimensioniert, um eine durchgängige Bearbeitung während der gesamten regulären Arbeitszeit zu gewährleisten. Sollte ein Austausch des Prüfungslaptops wegen eines technischen Defekts (etwa eines vorzeitig entleerten Akkus) erforderlich werden, ist durch die automatische Zwischenspeicherung in kurzen Zeitintervallen sichergestellt, dass die Bearbeitung in kurzer Zeit an einem anderen Prüfungslaptop mit gleichem Speicherstand fortgesetzt werden kann. 


Frage: Wie ist meine Klausurbearbeitung vor Datenverlust geschützt?

Antwort: Der Bearbeitungsstand wird in kurzen Zeitintervallen verschlüsselt über ein eigens aufgesetztes drahtloses Netzwerk an einen lokalen Server übermittelt und dort gespeichert. Bei diesem mobilen Prüfungsserver handelt es sich um einen redundant aufgebauten Hochverfügbarkeitsserver. Nach Prüfungsende werden die Daten zentral gespeichert.


Frage: Wie werden Unterschleif und Manipulation verhindert?

Antwort: Zur Verhinderung von Täuschungsversuchen und Manipulationen kommt eine spezielle Prüfungssoftware zum Einsatz. Ein Anschließen von Speichermedien oder nicht zugelassenen Geräten über Schnittstellen oder mittels drahtloser Verbindung wird unterbunden. Es können ausschließlich die zugelassenen Tastaturmodelle (die Liste der zugelassenen Modelle finden Sie in der dritten Frage in diesem Abschnitt) sowie die zur Verfügung gestellte Computermaus an den Prüfungslaptop angeschlossen werden. Die Prüfungslaptops verfügen über keine Internetverbindung, sondern sind mit einem vor Ort befindlichen mobilen Prüfungsserver verbunden. Das drahtlose Netzwerk zur Verbindung zwischen Server und Laptop ist gegen einen Zugriff von Außenstehenden gesichert. Während der Prüfung kann die Prüfungsoberfläche auf dem Laptop nicht verlassen werden. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass alle Aktivitäten auf dem Prüfungslaptop in einer Log-Datei erfasst werden. Technischer Unterschleif oder Manipulationsversuche können so erkannt und nachvollzogen werden.


Frage: Werde ich auf das Ende der Bearbeitungszeit hingewiesen?

Antwort: Ja, 15 Minuten vor dem Ende der regulären Bearbeitungszeit erfolgt ein Hinweis durch die Prüfungsaufsicht vor Ort. Ein Countdown mit der verbleibenden Bearbeitungszeit oder eine Uhr werden in der Prüfungsoberfläche nicht angezeigt.


Frage: Was passiert nach dem Ende der Bearbeitungszeit?

Antwort: Die Prüfungsaufsicht weist auf das Ende der Bearbeitungszeit hin und fordert die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer dazu auf, jegliches Schreiben sofort einzustellen. Die Abgabe der Klausur muss sodann durch einen Klick auf die entsprechende Schaltfläche durch die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer selbst ausgelöst werden, eine automatische Abgabe der Klausur erfolgt nicht. Die Abgabe hat unverzüglich nach Ende der Bearbeitungszeit zu erfolgen. Die Support-Mitarbeiter des Dienstleisters überwachen die ordnungsgemäße Beendigung und Abgabe der Prüfung. Ein Weiterschreiben bzw. eine verspätete Abgabe können systemseitig festgestellt werden.


Frage: Was geschieht nach Abgabe der Klausur?

Antwort: Nach Beendigung der Bearbeitungszeit wird die elektronische Klausur in ihrer Endfassung auf dem mobilen Server abgespeichert. Am Ende des Prüfungstages werden die gegen Veränderungen gesicherten Klausurdaten mittels einer verschlüsselten Verbindung vom mobilen Prüfungsserver auf einen ebenfalls gesicherten Zentralserver überführt. Von dort werden die Klausuren durch das Landesjustizprüfungsamt abgerufen und in ausgedruckter Form an die Prüferinnen und Prüfer zur Korrektur übersandt. 


Frage: Welche Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs bei krankheitsbedingten Beeinträchtigungen kommen speziell bei elektronischer Anfertigung in Betracht?

Antwort: Bei krankheitsbedingten Beeinträchtigungen bei der Anfertigung der Prüfungsarbeiten kommen grundsätzlich alle Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs in Betracht, die auch bei handschriftlicher Anfertigung möglich sind. Soweit erforderlich, ist bei elektronischer Anfertigung auch die Verwendung eines anderweitigen Eingabemediums möglich, etwa bei blinden Prüfungsteilnehmerinnen bzw. Prüfungsteilnehmern die Gestattung der Verwendung eines eigenen Laptops mit integrierter oder hieran anschließbarer Braille-Tastatur.

Sonstiges

Sonstiges

Frage: Werden meine Übernachtungs- und Reisekosten getragen?

Antwort: Die Reisekostenerstattung erfolgt nach den allgemeinen Grundsätzen des Bayerischen Reisekostengesetzes, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bayerischen Reisekostengesetz sowie der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz zum Vollzug des Bayerischen Reisekostengesetzes, des Bayerischen Umzugskostengesetzes und der Bayerischen Trennungsgeldverordnung (RUTVollzBek). Eine Erstattung von Übernachtungskosten ist etwa dann möglich, wenn die Anreise vom Wohnort zum Prüfungsort am Prüfungstag vor 06:00 Uhr beginnen würde.


Erste Juristische Staatsprüfung

Die aktuellen Termine:

2024/2: 10./17.9.24, Meldeschluss 1.7.24
2025/1: 5./12.3.25, Meldeschluss 25.12.24
2025/2: 10./17.9.25, Meldeschluss 2.7.25
2026/1: 4./11.3.26, Meldeschluss 23.12.25
2026/2: 9./16.9.26, Meldeschluss 30.6.26
2027/1: 3./10.3.27, Meldeschluss: 22.12.26
2027/2: 8./15.9.27, Meldeschluss: 29.6.27
Die mündlichen Prüfungen für die März-Termine finden im Juli statt, die für die September-Termine im Januar/Februar des folgenden Jahres.


Ansprechpartner Erste Juristische Staatsprüfung

Irmgard Loschan-Irber


Christine Bachleitner


Zweite Juristische Staatsprüfung

Die aktuellen Termine:

2023/2: 28.11. - 8.12.23
2024/1: 4.6. - 14.6.24
2024/2: 26.11. - 6.12.24
2025/1: 4.6. - 17.6.25
2025/2: 25.11. - 5.12.25
2026/1: 9.6. - 19.6.26
2026/2: 24.11. - 4.12.26
2027/1: 15.6. - 25.6.27
2027/2: 23.11. - 3.12.27
Die mündlichen Prüfungen für die Juni-Termine finden von Mitte Oktober bis Ende November/Anfang Dezember statt, die für die November/Dezember-Termine von Mitte April bis Ende Mai/Anfang Juni des folgenden Jahres.


Ansprechpartner Zweite Juristische Staatsprüfung

Julia Schmidpeter