Justizpalast München, erbaut zwischen 1890 und 1897, Dienstgebäude des bayerischen Staatsministeriums der Justiz sowie des Landgerichts München I

"Konsequent gegen Hass" - Maßnahmenpaket der Justiz gegen strafbare Hate-Speech

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Foto 1 Hate-speech-beauftragter David Beck
Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle, Staatsminister Georg Eisenreich und der Hate-Speech-Beauftragter David Beck v.l.n.r
Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle, Staatsminister Georg Eisenreich und der Hate-Speech-Beauftragter David Beck v.l.n.r

• Hass und Hetze insbesondere im Netz haben inzwischen ein erschreckendes Ausmaß angenommen. Im Internet hat sich etwas zusammengebraut, das eine Gefahr für unsere Demokratie darstellt. Unser Rechtsstaat muss wehrhaft sein und strafbaren Hass im Netz effektiv bekämpfen.

• Die Bekämpfung von Extremismus und von strafbarem Hass im Netz gehören zusammen. Aus Hass im Netz kann schnell reale Gewalt werden. Die bayerische Justiz setzt bei der Bekämpfung von Extremismus bereits auf dieser Vorstufe an und geht entschlossen gegen Hass im Netz vor.

Alle Angebote der Staatsregierung zum Thema Hate-Speech finden Sie hier: www.bayern-gegen-hass.de

Bürgerinnen und Bürgern in Bayern stehen hier Links und Informationen zu allen Angeboten der Staatsregierung rund um das Thema Hate-Speech und zu den Meldeverfahren der bayerischen Justiz zur Verfügung.

Beauftragter der bayerischen Justiz zur Bekämpfung von Hate-Speech

Foto 2 Hate-speech-beauftragter David Beck
Hate-Speech-Beauftragter David Beck, Staatsminister Georg Eisenreich und Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle v.l.n.r.
Hate-Speech-Beauftragter David Beck, Staatsminister Georg Eisenreich und Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle v.l.n.r.

Die bayerische Justiz hat als erste in Deutschland zum Jahreswechsel 2019/2020 einen Hate-Speech-Beauftragten zentral für ganz Bayern bestellt. Er ist bei der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus bei der Generalstaatsanwaltschaft München (ZET) angesiedelt. Zum März 2024 wurde Herr Staatsanwalt als Gruppenleiter David Beck zum neuen Hate-Speech-Beauftragten der Bayerischen Justiz ernannt.
Gemeinsam mit seinem Team koordiniert er die Arbeit der Sonderdezernate "Hate-Speech" der örtlichen Staatsanwaltschaften und unterstützt sie bei der strafrechtlichen Bekämpfung von Hate-Speech. Dies gilt sowohl für die rechtliche Argumentationsfähigkeit als auch für die Kenntnis der technischen Möglichkeiten im Rahmen der Ermittlungen. Der Hate-Speech-Beauftragte sorgt auch für möglichst einheitliche Maßstäbe bei der Sachbehandlung.

Der Hate-Speech-Beauftragter Herr Staatsanwalt als Gruppenleiter David Beck, ist erreichbar unter hatespeech@gensta-m.bayern.de.

Einrichtung von Sonderdezernaten "Hate-Speech"

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Staatsminister Georg Eisenreich mit Sonderdezernenten
Staatsminister Georg Eisenreich mit Sonderdezernenten

Bei jeder der 22 bayerischen Staatsanwaltschaften wurden Sonderdezernate zur Bekämpfung von Hate-Speech eingerichtet. Dort werden die in der Behörde zu bearbeitenden Verfahren, die strafbaren Hass und strafbare Hetze im Internet zum Gegenstand haben, gebündelt. In diesen Referaten bildet sich besondere Erfahrung und Expertise. Die befassten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vernetzen sich überörtlich und verstärken als schlagkräftige Einheit den strafrechtlichen Kampf gegen Hate-Speech.

Initiative "Justiz und Medien - konsequent gegen Hass"

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Staatsminister Georg Eisenreich mit dem Präsidenten der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) Dr. Thorsten Schmiege
Staatsminister Georg Eisenreich mit dem Präsidenten der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) Dr. Thorsten Schmiege

Mit der im Oktober 2019 gemeinsam mit der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) gestarteten Initiative „Justiz und Medien – konsequent gegen Hass“ haben wir Rundfunkanbietern und Zeitungsverlagen, freien Journalistinnen und Journalisten sowie Internetplattformen einen einfachen Weg eröffnet, Hasskommentare auf ihren Plattformen und Internetseiten an die Staatsanwaltschaft zu melden. Zentraler Ansprechpartner für die Medienschaffenden in Bayern ist seit 1. Juni 2020 der Hate-Speech-Beauftragte, der auch zentral die Ermittlungen führt.

Statt wie bisher schriftlich und unter Beifügung von Datenträgern oder Ausdrucken Anzeige zu erstatten, können Hasskommentare über ein Online-Formular mit Upload-Möglichkeit für Anhänge unmittelbar an die Staatsanwaltschaft übermittelt werden. Dabei ist es sowohl möglich, direkt Strafanzeige zu erstatten, als auch, sich zunächst nur in Form einer Prüfbitte an die Staatsanwaltschaft zu wenden.

Die Federführung für die Initiative liegt gemeinsam bei der BLM und dem Staatsministerium der Justiz. Die Initiative wird bereits von 120 Medienhäusern unterstützt und wurde bereits zum vierten Mal um ein weiteres Jahr verlängert.

Bei Fragen zur Initiative wenden Sie sich gerne an konsequentgegenhass@blm.de

Mehr Informationen erhalten Sie unter
Flyer für Medienunternehmen
Website Justiz & Medien - Konsequent gegen Hass

Initiative zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung von Hate-Speech gegen Amts- und Mandatsträger

Titelbild Broschüre Konsequentgegenhass
Titelbild der Broschüre "Konsequent gegen Hass"
Titelbild der Broschüre "Konsequent gegen Hass"

Für Online-Straftaten (Hate-Speech, Bedrohungen, Beleidigungen per E-Mail) bietet die bayerische Justiz Kommunalpolitikern und Abgeordneten (Mitglieder des Bayerischen Landtags, bayerische Mitglieder des Bundestags und des Europäischen Parlaments) einen (an die besonderen Bedürfnisse der Mandatsträger angepassten) Zugang zu einem vereinfachten Online-Meldeverfahren an.

Dadurch können interessierte Amts- und Mandatsträger nach Anforderung eines Zugangs und einer kurzen Einweisung Strafanzeigen oder auch Bitten um Prüfung der Strafbarkeit eines Sachverhalts mittels eines Online-Verfahrens an eine zentrale Stelle übermitteln: Zuständig ist der Hate-Speech-Beauftragte der bayerischen Justiz in der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München. Der Hate-Speech-Beauftragte prüft das Bestehen eines Anfangsverdachts einer Straftat. Ggf. leitet er die Strafanzeige an die Sonderdezernenten für Hate-Speech der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft weiter; in Fällen der Politisch Motivierten Kriminalität kann bei besonderer Bedeutung des Falls eine Weiterbearbeitung unmittelbar durch die ZET erfolgen. Die weiteren kriminalpolizeilichen Ermittlungen werden regelmäßig durch die Fachkommissariate Staatsschutz geführt. Auf diese Weise sorgt der Hate-Speech-Beauftragte für eine gleichmäßige Handhabung und besonders engagierte Bearbeitung der Fälle in Bayern.

Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sowie bayerische Abgeordnete erhalten nähere Informationen bei dem Hate-Speech-Beauftragten unter hatespeech@gensta-m.bayern.de.

Online-Meldeverfahren für antisemitische Hate-Speech

Die auch in Bayern ansteigende Zahl antisemitischer Straftaten verlangt nach einem besonderen Einsatz der bayerischen Justiz bei der Bekämpfung von strafbarer Hate-Speech aus diesem Phänomenbereich. Ziel ist eine bestmögliche generalpräventive Wirkung sowie die Stärkung des Vertrauens der jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger in den Schutz unseres Rechtsstaats. Im Oktober 2021 wurde deshalb ein weiteres Online-Meldeverfahren für antisemitische Hate-Speech ins Leben gerufen. Dieses neue Online-Meldeverfahren wird in Zusammenarbeit mit der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Bayern (RIAS Bayern) nach dem Vorbild der Online-Meldeverfahren für kommunale Amts- und Mandatsträger sowie für Medienunternehmen bzw. freie Journalistinnen und Journalisten eingerichtet. RIAS Bayern wird dabei – sofern von der oder dem Betroffenen gewünscht – dort bekannt gewordene antisemitische Straftaten mittels Prüfbitte an den Zentralen Antisemitismusbeauftragten der bayerischen Justiz melden.

Kooperation mit der Meldestelle "REspect!"

Anknüpfend an den Erfolg der bereits bestehenden Online-Meldeverfahren haben das Staatsministerium der Justiz, das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales sowie das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration mit dem Sozialministerium und der Jugendstiftung Baden-Württemberg eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen, wonach die im Demokratiezentrum Baden-Württemberg angesiedelte Meldestelle "REspect!" nunmehr auch ausdrücklich allen bayerischen Bürgerinnen und Bürgern zur Meldung von Hate-Speech zur Verfügung steht. Darüber hinaus erhalten Bürgerinnen und Bürger auch eine Beratung. Dieses Projekt eröffnet die Möglichkeit über die Seite www.meldestelle-respect.de, Hate-Speech schnell und einfach online zu melden. Die Meldungen werden zunächst von REspect! auf strafrechtliche Relevanz geprüft und sodann an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben. 

Online-Meldeverfahren für queerfeindliche Hate-Speech

Gemeinsam mit der Fachstelle Strong! wurde im Oktober 2022 ein weiteres Online-Meldeverfahren für Opfer queerfeindlicher Straftaten geschaffen. Die Fachstelle Strong! bietet Unterstützung, Information und Beratung für alle lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans und queere Menschen, insbesondere wenn diese Opfer von Hate-Speech im Netz werden. Opfer queerfeindlicher Hate-Speech erreichen die Fachstelle über www.strong-community.de. Eingehende Meldungen von Hass-Botschaften werden dann von Strong! auf Wunsch der Betroffenen als Prüfbitte direkt online an den Hate Speech-Beauftragten bei der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus bei der Generalstaatsanwaltschaft München (ZET) weitergeleitet.

Verbesserung der Zusammenarbeit von sozialen Netzwerken mit den Strafverfolgungsbehörden

Für die strafrechtliche Bekämpfung von Hate-Speech spielen die Betreiber sozialer Netzwerke eine wichtige Rolle. Dort tritt Hate-Speech in Erscheinung. Dort sind auch die Daten zu finden, die den Strafverfolgungsbehörden die Identifizierung des Täters ermöglichen. Eine erfolgreiche Bekämpfung von Hate-Speech setzt daher die Kooperation der Betreiber sozialer Netzwerke mit den Strafverfolgungsbehörden voraus. Diese Kooperation ist bislang unzureichend. Zum einen werden Auskunftsverlangen der Ermittlungsbehörden durch im Ausland ansässige Betreiber sozialer Netzwerke nicht in zufriedenstellendem Umfang und Tempo beantwortet. Zum anderen erfolgen nur unzureichende Mitteilungen über strafrechtlich relevante Inhalte an die Strafverfolgungsbehörden.

Die bayerische Justiz versucht daher durch verschiedene Initiativen zu erreichen, dass die sozialen Netzwerke bei der Bekämpfung von Hate Speech mehr in die Pflicht genommen werden. Insbesondere setzt sich das Staatsministerium der Justiz im Rahmen der Umsetzung des EU-weit gültigen Digital Services Act (DSA) sowie des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) dafür ein, dass Internet-Plattformen ihnen bekannte strafbare Inhalte löschen und an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden melden müssen.

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Staatsminister Georg Eisenreich
Staatsminister Georg Eisenreich

"Die sozialen Medien verdienen viel Geld – sehr viel Geld. Die Folgen und die Kosten müssen hauptsächlich Staat und Gesellschaft tragen. Es geht nicht, dass Gewinne privatisiert, aber Probleme für Demokratie und Rechtsstaat sozialisiert werden. Die sozialen Medien müssen ihrer Verantwortung endlich gerecht werden. Außerdem müssen Auskunftsersuchen unserer Strafverfolgungsbehörden von den sozialen Netzwerken ohne Wenn und Aber beantwortet werden."

Rechtspolitische Forderungen

Wir haben uns intensiv in die Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität sowie zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes eingebracht und bereits im November 2019 einen Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur nachdrücklichen strafrechtlichen Bekämpfung der Hassrede und anderer besonders verwerflicher Formen der Beleidigung vorgelegt. So sind bereits wichtige Verbesserungen für eine angemessene Ahndung und effiziente Strafverfolgung von Hasskriminalität im Internet erreicht worden.

Ungeachtet dessen sind weitere Änderungen zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen erforderlich, wie z.B.:

  • Es bedarf höherer Strafen für Beleidigungen, die einen rassistischen, fremdenfeindlichen antisemitischen oder sonstigen menschenverachtenden Inhalt haben.
  • Für derartige Taten darf die Strafverfolgung nicht - wie bisher - von einem Strafantrag des Geschädigten abhängen.
  • Es bedarf einer schärferen Ahndung von Beleidigungen im Rahmen von über längere Zeit fortgesetzten erheblichen und systematischen Belästigungen (insbesondere Fälle des "Cyber-Mobbing").
Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


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Wussten Sie eigentlich …?

... dass die Justizministerkonferenz eine ständige Einrichtung ist, die die Justizpolitik der Bundesländer koordiniert? Es gibt jedes Jahr eine Frühjahrs- und eine Herbstkonferenz.