Paralleljustiz
Was versteht man unter "Paralleljustiz"?
Beim Phänomen „Paralleljustiz" handelt es sich um eine Form der nicht tolerablen internen Konfliktlösung, die sich vor dem Staat versteckt, die Aufklärung von Straftaten behindert und das Wertesystem unseres Grundgesetzes nicht anerkennt, wie insbesondere die Gleichbehandlung von Mann und Frau. „Paralleljustiz" ist keine islamspezifische, sondern eine kulturspezifische Problematik.
Wie reagiert das Bayerische Staatsministerium der Justiz auf das Phänomen?
Bayern hat als erstes Land auf dieses Phänomen reagiert und bereits Ende 2011 einen Runden Tisch „Paralleljustiz" mit verschiedensten Experten eingerichtet. Die zusammen mit dem Runden Tisch erarbeiteten Maßnahmen fußen auf zwei Ansätzen:
- Die bayerischen Richter/innen und Staatsanwälte/innen werden zum Thema „Paralleljustiz" v.a. über Fortbildungsveranstaltungen sensibilisiert. Zudem wurden Ansprechpartner für „Paralleljustiz" bei den Generalstaatsanwaltschaften eingerichtet.
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz gibt eine mehrsprachige Broschüre mit dem Titel „So funktioniert die deutsche Rechtsordnung" heraus, die kostenlos verteilt wird. Hierdurch sollen Kenntnisse über unsere Rechtsordnung vermittelt, Hemmschwellen abgebaut und einer Flucht in Parallelstrukturen vorgebeugt werden.
Um die Entstehung und Ausbreitung einer rechtsstaatlich problematischen „Paralleljustiz" zu verhindern, bedarf es gemeinsamer Bemühungen über die Ländergrenzen hinweg. Auf Bayerns Initiative hin wurde deshalb auf der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 6. November 2014 eine länderoffene Arbeitsgruppe zur Verhinderung von rechtsstaatlich problematischer "Paralleljustiz" unter dem Vorsitz Bayerns eingerichtet. Die erste Sitzung der Arbeitsgruppe zur Verhinderung von "Paralleljustiz" fand am 31. März 2015 im Justizpalast in München statt.
Ein weiteres Mal traf sich die Arbeitsgruppe am 15. Oktober 2015 in München. Die Arbeitsgruppe hat unter anderem ein bundesweit einsetzbares Informationspapier für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zum Erkennen von und für den Umgang mit „Paralleljustiz“ erstellt. Das Informationspapier soll der Sensibilisierung der Justizpraxis für den Umgang mit „Paralleljustiz“ dienen.
Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".
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Wichtige Gesetze auf einen Blick
... dass die Justizministerkonferenz eine ständige Einrichtung ist, die die Justizpolitik der Bundesländer koordiniert? Es gibt jedes Jahr eine Frühjahrs- und eine Herbstkonferenz.