Projekt "Rechtsbildung für Flüchtlinge und Asylbewerber"
Am 9. Oktober 2015 hat der Ministerrat das Sonderprogramm zur Bewältigung der Flüchtlingskrise beschlossen. Die bayerische Justiz leistet mit dem Projekt "Rechtsbildung für Flüchtlinge und Asylbewerber" einen wichtigen Beitrag zu einer erfolgreichen Integration. Bayernweit engagieren sich 800 Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in dem Projekt, indem sie sich als Lehrkräfte für den Rechtsbildungsunterricht zur Verfügung stellen.
Der Unterricht besteht aus insgesamt vier Modulen:
• Grundlegende Prinzipien und Werte der deutschen Rechtsordnung
• Grundprinzipien des deutschen Zivilrechts
• Grundprinzipien des deutschen Familienrechts
• Grundfragen des deutschen Strafrechts
Neben dem Unterricht wurden auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz speziell für Flüchtlinge und Asylbewerber Informationsseiten eingerichtet. Auf diesen Unterseiten ist mehrsprachiges Informationsmaterial rund um die deutsche Rechtsordnung zusammengestellt. In 3-minütigen Filmen und Handouts werden die in Deutschland geltenden Grundwerte und die Grundprinzipien der deutschen Verfassung schnell und verständlich vermittelt.
Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".
Weitere Infos finden Sie hier
Wichtige Gesetze auf einen Blick
... dass die Justizministerkonferenz eine ständige Einrichtung ist, die die Justizpolitik der Bundesländer koordiniert? Es gibt jedes Jahr eine Frühjahrs- und eine Herbstkonferenz.