Übergangsmanagement in den bayerischen Justizvollzugsanstalten
Ein wesentlicher Baustein einer gelungenen Resozialisierung
Übergangsmanagement meint die umfassende Vorbereitung der Entlassung der Gefangenen in der letzten Phase des Vollzugs. Es soll die Basis für einen bestmöglichen Übergang der Gefangenen von dem straff geregelten Alltag in der Justizvollzugsanstalt zu der komplexen Lebenssituation in Freiheit geschaffen werden.
Zum Übergangsmanagement gehört insbesondere die strukturierte Verknüpfung und Verzahnung von Behandlungsmaßnahmen des Vollzugs mit Hilfsangeboten der nach der Entlassung für die Gefangenen zuständigen Stellen. Den Gefangenen soll eine Brücke in eine Freiheit ohne Straftaten gebaut werden.
Um das Übergangsmanagement in Bayern fortzuentwickeln und zukünftig noch besser zu machen, hat das Bayerische Staatsministerium der Justiz eine interdisziplinär besetzte Arbeitsgruppe eingesetzt. Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe sind in dem Bericht "Optimierung des Übergangsmanagements in den bayerischen Justizvollzugsanstalten" zusammengefasst.
Erste konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Übergangsmanagements hat das Bayerische Staatsministerium der Justiz bereits im Oktober 2012 umgesetzt. Mit der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit wurde eine noch engere Zusammenarbeit vereinbart, um die Strafentlassenen nach der Haft möglichst schnell und passgenau in Ausbildung oder Arbeit vermitteln zu können. Auch konnte 2015 eine Empfehlungsvereinbarung zwischen dem Staatsministerium der Justiz, dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, den Kommunalen Spitzenverbänden, der Bundesagentur für Arbeit und der Freien Wohlfahrtspflege auf den Weg gebracht werden. Darin werden die Grundzüge der Zusammenarbeit sowie die Ausgestaltung der Beratungs- und Vermittlungsangebote während der Haft geregelt, wie etwa die Benennung von Ansprechpartnern, um einen lückenlosen Informationsaustausch sicherzustellen, die Schaffung adäquater Arbeitsbedingungen für die Kooperationspartner in den Anstalten, die Einleitung umfassender Maßnahmen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit schon während der Haft oder auch die Unterstützung bei der Beratung über sozialrechtliche Ansprüche.
Das Staatsministerium der Justiz treibt zudem den Ausbau der “Zentralen Beratungsstellen für Straffälligenhilfe“ mit Nachdruck voran. Sie bündeln sämtliche zur Verfügung stehenden Ansprechpartner, deren Kräfte und deren Fachwissen, damit diese gemeinsam an einem Strang ziehen. Egal, ob es um die Wohnraum- oder Arbeitssituation geht, um Schuldner- oder Suchtberatung oder um die Aufrechterhaltung familiärer Beziehungen: Die Zentralstellen bieten den Entlassenen Hilfe aus einer Hand an und sind nun bereits an insgesamt zehn Standorten in Bayern präsent.
Ein wichtiger Bereich des Übergangsmanagements ist auch die Überschuldungsprävention und die Regelung der Vermögensverhältnisse der Gefangenen. Daher finanziert das Staatsministerium der Justiz die Schuldnerberatung seit Ende 2013 mit erheblichen Mitteln. Zu Beginn des Jahres 2021 wurde die Insolvenzberatung in das bestehende Angebot der Schuldnerberatung integriert, um ganz im Sinne eines gelingenden Übergangsmanagements einen durchgängigen Prozess bei der Beratung der überschuldeten Gefangenen zu schaffen. Den Gefangenen können nunmehr alle Schuldner- und Insolvenzberatungsleistungen aus einer Hand angeboten werden. Derzeit können jedes Jahr über 15.000 Beratungsstunden und 48 Präventionskurse in den Anstalten durchgeführt werden. Damit soll gewährleistet werden, dass die Gefangenen nach der Entlassung nicht erneut durch Geldnot, Schulden und daraus folgender Delinquenz in eine Abwärtsspirale geraten.
- Kooperationsvereinbarung zwischen dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit
- Empfehlungsvereinbarung zur "Optimierung des Übergangsmanagements in den bayerischen Justizvollzugsanstalten"
- Weitere Informationen zur geschlossenen Empfehlungsvereinbarung
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Wichtige Gesetze auf einen Blick
... dass die Justizministerkonferenz eine ständige Einrichtung ist, die die Justizpolitik der Bundesländer koordiniert? Es gibt jedes Jahr eine Frühjahrs- und eine Herbstkonferenz.