Amtsgericht Neu-Ulm
13.08.2007

Justizministerin Merk: "Die Prüfungsergebnisse der Gefangenen zeigen: Wir müssen weiterhin einen Schwerpunkt bei der Ausbildung setzen !"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat auf die von den Gefangenen in bayerischen Justizvollzugsanstalten erreichten Schulabschlüsse aufmerksam gemacht. Exemplarisch nannte sie die jetzt vorliegenden Ergebnisse der Realschulabschlussprüfung der männlichen Gefangenen in der JVA St. Georgen-Bayreuth und der weiblichen Gefangenen beim qualifizierenden Hauptschulabschluss in der JVA Aichach. Von den 14 Teilnehmern am Lehrgang zum Realschulabschluss waren 12 erfolgreich. Die Prüfungsergebnisse lagen zwischen 1,29 und 3,43. Die neun weiblichen Gefangenen der JVA Aichach, darunter 6 Jugendstrafgefangene, erzielten beim qualifizierenden Hauptschulabschluss Noten zwischen 1,22 und 2,00, im Durchschnitt 1,58. Merk: "Die guten Leistungen zeigen, was in vielen Gefangenen steckt und was möglich ist, wenn das Umfeld stimmt."

In den bayerischen Justizvollzugsanstalten werden Kurse zum Haupt- und Realschulabschluss durchgeführt und Berufsschulunterricht erteilt. Nicht wenige Inhaftierte, bei den jungen Gefangenen 70 %, verfügt nämlich nicht über ausreichende schulische Bildungsabschlüsse. Merk: "Bildung ist der beste Weg zur Reintegration und trägt damit zur Sicherheit der Bevölkerung bei !"

Merk betonte, auch in Zukunft einen Schwerpunkt auf Bildung und Ausbildung zu legen, insbesondere bei den jungen Gefangenen: "Mein Entwurf für ein Strafvollzugsgesetz bestimmt einen Bildungs- und Ausbildungsvorrang. D.h.: Wenn für einen Gefangenen entweder Arbeit oder Ausbildung zur Verfügung steht, hat die Ausbildung Vorrang."

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


Weitere Infos finden Sie hier

Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?