Amtsgericht Neu-Ulm
05.02.2007

Justizministerin Dr. Beate Merk: "Gefährliche Gesetzeslücke bei der Sicherungsverwahrung - der Gesetzgeber muss jetzt endlich handeln !"

Die bayerische Staatsministerin der Justiz Dr. Beate Merk hat heute Pressemeldungen bestätigt, wonach es bei der Sicherungsverwahrung eine Gesetzeslücke gibt, die in Einzelfällen dazu führen kann, dass gefährliche Gewalt- und Sexualstraftäter "sehenden Auges" aus der Haft entlassen werden müssen. "Es gibt Fälle, in denen ''tickende Zeitbomben'' nach Vollverbüßung ihrer Strafe in Freiheit kommen, weil uns die Möglichkeit fehlt, eine nachträgliche Sicherungsverwahrung zu verhängen: Wenn nämlich die Gründe, aus denen sich die Gefährlichkeit eines Täters ergibt, bei seiner Verurteilung vorhanden waren, damals aber noch nicht zur Anordnung der Sicherungsverwahrung führen konnten, etwa weil dafür nach der damaligen Gesetzeslage die Voraussetzungen noch nicht gegeben waren". Derartige Konstellationen gebe es u.a. in den neuen Ländern, weil dort die Bestimmungen über die Sicherungsverwahrung bis 1995 nicht gegolten hätten, sie kämen aber durchaus auch in den "alten" Ländern vor, weil hier die Sicherungsverwahrung bis 1998 ebenfalls an noch strengere Voraussetzungen geknüpft war als heute. Um diese offensichtliche Gesetzeslücke zu schließen, hatte Bayern bereits im März 2006 einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, der nun im Deutschen Bundestag liegt. "Es liegen also alle Voraussetzungen vor; der Gesetzgeber muss nur noch handeln", so Merk. "Daher kommt es mir etwas blauäugig vor, wenn das Bundesjustizministerium nun feststellt, hier bestehe "Korrekturbedarf". Diesen Korrekturbedarf hatte das BMJ bereits im Juni 2006 in einer Erklärung zu dem Gesetzentwurf des Bundesrats anerkannt, aber angekündigt, selbst die Initiative zu ergreifen. Das lässt aber bis heute auf sich warten. Entweder fördert das Bundesministerium nun den bayerischen Entwurf oder es legt eine brauchbare eigene Initiative vor - das Problem muss jedenfalls schleunigst gelöst werden", so Merk.

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