Amtsgericht Neu-Ulm
16.08.2007

Unerwünschte Telefonwerbung: Justizministerin Dr. Beate Merk: "Wir brauchen einen wirklichen Schutz vor unerwünschten Anrufen, das heißt: Telefonwerbung nur bei vorherigem Einverständnis auf gesondertem Blatt Papier !"

Die Bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk begrüßt es sehr, dass der Schutz vor unerwünschter Telefonwerbung zur Zeit breit diskutiert wird.
Merk: "Wir müssen den Blick aber noch mehr auf das eigentliche Problem richten. Die Menschen werden durch unerwünschte Anrufe einiger schwarzer Schafe unter den Call-Centern zu jeder Tages- und Nachtzeit und auch am Wochenende massiv in ihrer Privatsphäre beeinträchtigt und häufig überrumpelt. Ziel muss es also sein, die Verbraucher von vornherein besser vor solchen unerwünschten Anrufen zu schützen und nicht nur Korrekturmöglichkeiten für den Fall zu schaffen, dass das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Die jetzt erhobene Forderung nach einer schriftlichen Bestätigung von Verträgen mag zwar vor einer Überrumpelung am Telefon schützen, verhindert aber nicht in letzter Konsequenz, mit unerwünschten Anrufen belästigt zu werden.

Daher schlage ich vor, bereits früher anzusetzen: Grundsätzlich sind Werbeanrufe ohne Einverständnis bereits nach geltendem Recht verboten. Die Wirksamkeit eines am Telefon geschlossenen Vertrags sollte daher vom Vorliegen einer vorherigen schriftlichen, deutlich gekennzeichneten Einverständniserklärung abhängig gemacht werden. Fehlt das auf einem gesonderten Blatt abzugebende Einverständnis, lohnt sich der Anruf für den Werber erst gar nicht, da auf diesem Wege ein wirksamer Vertrag nicht geschlossen werden kann. Die Beweispflicht liegt beim Anrufenden. Dies ist ein einfaches und wirksames Mittel, um Belästigungen mit unerwünschten Anrufen einzudämmen. Ein Schutz des wohlverdienten Feierabends vor nervenden Telefonwerbern."

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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?