Angesichts der neu aufgedeckten Fälle des Kindesmissbrauchs im Internet: Justizministerin Merk "Das ist nur die Spitze des Eisbergs - wenn wir unter die Oberfläche kommen wollen, brauchen wir endlich die Online-Durchsuchung !"
Angesichts des Schlags gegen einen weltweit operierenden Kinderporno-Tauschring im Internet und des jüngsten Falls eines 31-jährigen Münchners, der im Verdacht steht, via Internet junge Mädchen sexuell genötigt zu haben, sagte Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk heute in München: "So erfreulich solche Ermittlungserfolge sind, werfen sie doch zugleich ein Licht auf die wahrscheinlich hohe Dunkelziffer derjenigen, die Kinder über das Internet sexuell missbrauchen, aber unentdeckt bleiben. Damit Polizei und Staatsanwaltschaft hier angemessen reagieren können, brauchen wir jetzt endlich eine Rechtsgrundlage für die Online-Durchsuchung !" so Merk. "Nur so können wir die dahinter stehenden Netzwerke wirklich umfassend aufdecken. Erfreulicherweise gibt es zunehmend Unterstützung für diese Forderung, je mehr sich die Diskussion versachlicht", so Merk. "Bei einer sachlichen Diskussion gilt es insbesondere, mit einem Missverständnis aufzuräumen. Oft wird behauptet, man komme in diesen Fällen ja auch mit der "klassischen" Durchsuchung weiter. Das stimmt aber nicht. Denn häufig stehen die Ermittler vor dem Problem, dass sie zwar wissen, dass verbotene Inhalte ins Netz gespeist werden, aber nicht, wo der Server genau steht. Wie wollen Sie da mit einer "klassischen" Durchsuchung weiterkommen ? Außerdem: Wenn Sie einen Kinderpornographie-Ring zerschlagen wollen, nutzt es ihnen nicht, wenn Sie die Computer der Kunden beschlagnahmen und dadurch die Drahtzieher vorwarnen. Sie müssen vielmehr über einen längeren Zeitraum hinweg beobachten können, wo die Quelle liegt", so Merk.
Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".
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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?