Amtsgericht Neu-Ulm
30.08.2007

„Nein zum Blockieren und Kassieren im Aktienrecht!“ – Justizministerin Merk fordert verbesserte Maßnahmen zum Schutz deutscher Unternehmen vor sog. Berufsklägern

Das Aktienrecht macht es möglich: In der jüngeren Vergangenheit ist die Zahl von sogenannten „Berufsklägern“ gegen Aktiengesellschaften rapide angestiegen. Diese besitzen oft nur wenige Aktien des betroffenen Unternehmens, legen es jedoch darauf an, durch Anfechtungsklagen wichtige Hauptversammlungsbeschlüsse zu blockieren, um daraus Profit zu schlagen. Um dringend notwendige Umstrukturierungsmaßnahmen nicht zu verzögern, sind die Gesellschaften regelmäßig bereit, zur schnellen Beilegung eines ansonsten drohenden langwierigen Streits hohe Abfindungen zu bezahlen.

„Diese Berufskläger handeln nicht im Interesse des Unternehmens oder der anderen Aktionäre, sondern allein, um unter Ausnützung sämtlicher aktienrechtlichen Klagemöglichkeiten einen möglichst hohen Profit aus einer winzigen Beteiligung zu schlagen“, so die Bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk in München: „Oftmals bleibt den betroffenen Unternehmen gar nichts anderes übrig, als fünf- und sechsstellige Beträge zu bezahlen, um etwa den Erfolg von notwendigen Sanierungsmaßnahmen nicht zu gefährden.“

Der Versuch des Gesetzgebers, diesem seit langem bekannten Problem durch das im November 2005 in Kraft getretene Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) zu begegnen, kann mittlerweile als gescheitert betrachtet werden. Zwar ließen sich mittels der umgesetzten Maßnahmen einzelne Verbesserungen erreichen, das Kernproblem besteht jedoch nach wie vor fort und hat sogar noch an Intensität zugenommen. Vielfach suchen die Berufskläger systematisch nach geeigneten Unternehmen, etwa nach solchen, die sich in einer wirtschaftlich schlechten Situation befinden, und daher auf eine schnelle Umsetzung von Kapital- oder sonstigen Umstrukturierungsmaßnahmen angewiesen sind.

„Das Aktieneigentum ist ein hohes Gut. Allerdings muss diesen missbräuchlichen Praktiken nunmehr endgültig ein Riegel vorgeschoben werden“, so Merk weiter: "Es handelt sich um einen Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen, der dem Standort Deutschland schadet. Das können wir uns nicht leisten. Es ist höchste Zeit jetzt endlich gegenzusteuern. Z.B. mit der Einführung eines Mindestquorums für die Erhebung einer Anfechtungsklage, wie dies in anderen Fällen bereits vorgesehen ist."

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