Amtsgericht Neu-Ulm
31.08.2007

Justizministerin Merk mahnt Regelung zur Online-Durchsuchung auch in der Strafprozessordnung an / Richtervorbehalt, aber Eilzuständigkeit für den Staatsanwalt


Die Bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk forderte heute in München, auch in der Strafprozessordnung eine eindeutige gesetzliche Grundlage für Online-Durchsuchungen zu schaffen. Merk: "In einem BKA-Gesetz sind nur Befugnisse zur Gefahrenabwehr geregelt. Wir brauchen die Online-Durchsuchung aber nicht nur um Straftaten zu verhindern, sondern auch um Straftaten aufzuklären, die Täter dingfest zu machen und an weiteren Taten zu hindern. Es gibt Fälle schwerster Straftaten, in denen andere Ermittlungsmaßnahmen nicht ausreichen. Es ist ein wesentlicher Auftrag unseres Rechtsstaates, dem Treiben von Schwerstkriminellen auch bei schwieriger Beweislage einen Riegel vorzuschieben und sie entsprechend zu bestrafen."

Zu den Berichten über den Entwurf eines neuen BKA-Gesetzes, wonach es dem Bundeskriminalamt erlaubt sei, Online-Durchsuchungen für begrenzte Zeit auch ohne richterliche Genehmigung durchführen äußerte sich Merk: "Für eine strafprozessuale Regelung ist angesichts der Grundrechtsintensität die Schaffung eines Richtervorbehalts erforderlich. Darüber hinaus sollte die Regelung bei Gefahr in Verzug eine Eilzuständigkeit des Staatsanwalts vorsehen und diese Eilanordnung anschließend unverzüglich richterlich bestätigt werden müssen." Dies sei auch bei vielen anderen verdeckten Ermittlungsmaßnahmen in der Strafprozessordnung so geregelt.

Die Bayerische Justizministerin forderte, in die geplante Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer heimlicher Ermittlungsmaßnahmen, die derzeit im Bundestag beraten wird, eine entsprechende Rechtsgrundlage für die Online-Durchsuchung aufzunehmen.

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


Weitere Infos finden Sie hier

Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?