Amtsgericht Neu-Ulm
05.09.2007

Justizministerin Merk: "Kontopfändungsschutz darf Zwangsvollstreckung nicht vereiteln !"

Das Bundeskabinett hat heute den seit langem geforderten Entwurf für eine Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen. Guthaben auf einem vom Schuldner eingerichteten Pfändungsschutzkonto sollen in dem Umfang dem Zugriff der Gläubiger entzogen werden, in dem auch Arbeitseinkommen beim Arbeitgeber unpfändbar ist. Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk begrüßte, dass damit das Zwangsvollstreckungsrecht den Gegebenheiten des modernen Zahlungsverkehrs angepasst werden soll. Merk: " Das Zwangsvollstreckungsrecht tut immer noch so, als würden Arbeitnehmer ihr Geld Freitagnachmittag in der Lohntüte abholen. Während beim Arbeitgeber automatisch ein bestimmter zum Leben notwendiger Betrag vor Pfändung geschützt ist, muss bei einer Überweisung auf das Konto des Schuldners stets ein Beschluss des Vollstreckungsgerichts herbeigeführt werden. Das soll sich jetzt endlich ändern."

Merk verwies aber darauf, dass dies nicht einseitig zu Lasten der Gläubiger gehen darf: "Hier wird noch einige Detailarbeit zu leisten sein: Wer einfach die Pfändungsgrenzen für Löhne auf das Girokonto überträgt, berücksichtigt nicht, dass dort nicht nur Gehalt eingeht. Der Schuldner könnte sonst im Extremfall die ihm zustehenden Freibeträge verdoppeln. Das kann nicht sein."

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