Amtsgericht Neu-Ulm
06.09.2007

Anlässlich der Fahndungserfolge im Kampf gegen den Terrorismus: Justizministerin Merk mahnt erneut Regelung zur Online-Durchsuchung auch in der Strafprozessordnung an

Anlässlich der jüngsten Fahndungserfolge im Kampf gegen den Terrorismus hat die bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk heute ihre Forderung bekräftigt, auch in der Strafprozessordnung eine eindeutige gesetzliche Grundlage für Online-Durchsuchungen zu schaffen. Merk: "Die derzeit vieldiskutierte Frage, ob im BKA-Gesetz die Online-Durchsuchung zur Gefahrenabwehr ermöglicht werden soll, ist klar zu bejahen. Die Debatte greift aber zu kurz: Auch zur Strafverfolgung ist diese Maßnahme in bestimmten Fällen unverzichtbar. Deshalb brauchen wir auch eine entsprechende Rechtsgrundlage auch in der Strafprozessordnung!". Andernfalls könnte die absurde Situation entstehen, dass beispielsweise im Vorfeld der Bildung einer terroristischen Vereinigung dieses Instrument eingesetzt werden könnte, um die Bildung zu verhindern. Wenn dies jedoch nicht gelingt und die Straftat begangen ist, wäre es nicht mehr zulässig, mithilfe der Online-Durchsuchung beispielsweise zu ermitteln, ob noch weitere Mitglieder der terroristischen Vereinigung angehören. Auch im Fall der jüngst verhafteteten mutmaßlichen islamistischen Terroristen gingen die Strafverfolgungsbehörden davon aus, dass weitere Komplizen und Hintermänner existieren. Um diese dingfest zu machen und um weiteren Anschlagsplanungen die Grundlage zu entziehen, bedarf es wirksamer Ermittlungsinstrumente in der Strafprozessordnung.

Merk: "So sehr es gilt, Straftaten zu verhindern, so wichtig ist es, doch begangene Verbrechen aufzuklären und die Täter einerseits ihrer gerechten Strafe zuzuführen, andererseits aber auch kriminelle Strukturen aufzubrechen und dadurch unsere Bevölkerung vor weiteren Straftaten zu schützen."

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