Amtsgericht Neu-Ulm
06.09.2007

Bayerns Justizministerin Beate Merk widerspricht Bedenken der Bundesjustizministerin gegen die Strafbarkeit des Besuchs von Terrorausbildungslagern

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute die Forderung des bayerischen Innenministers Dr. Beckstein, den Besuch von Terrorlausbildungslagern unter Strafe zu stellen, unterstützt und zugleich den Bedenken der Bundesjustizministerin gegen einen derartigen Straftatbestand widersprochen. "Wenn die Bundesjustizministerin sagt, eine Strafe könne in Fällen unangebracht sein, in denen jemand aus so einem Camp komme und sagt: "Nie wieder will ich irgendetwas mit denen zu tun haben", dann hat sie vielleicht recht. In vergleichbaren Konstellationen der Läuterung eines Täters eröffnet der Gesetzgeber den Gerichten dementsprechend üblicherweise die Möglichkeit, von einer Bestrafung abzusehen. Das Problem kann also gelöst werden und darf nicht als Vorwand dienen, ein dringend notwendiges Gesetz im Ganzen abzulehnen !", so Merk.

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