Amtsgericht Neu-Ulm
05.10.2007

Bayerns Justizministerin Merk fordert 15 Jahre Höchststrafe für Heranwachsende

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute eine Erhöhung der Höchststrafe für Heranwachsende (18 bis 20 Jahre), die nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, von derzeit 10 auf 15 Jahre Jugendstrafe gefordert. "Fälle wie der in Siegburg zeigen, dass es auch bei Heranwachsenden - wenn auch nur selten - schwerste Schuld gibt, die mit 10 Jahren Jugendstrafe nicht ausreichend geahndet sind." Im Siegburger Fall hatten höhere Strafen nur deshalb verhängt werden können, weil auf die Täter Erwachsenenstrafrecht angewendet wurde, was aber bei Heranwachsenden nicht zwingend ist. Wäre Jugendstrafrecht angewendet worden, hätte die Höchststrafe bei 10 Jahren gelegen. Bayern fordert bereits seit 1998 eine Erhöhung des Strafrahmens für Heranwachsende, die nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, von 10 auf 15 Jahre. Bislang hat sich dafür aber im Bundestag keine Mehrheit gefunden. "Ich gehe davon aus, dass tragische Fälle wie dieser für jedermann einsichtig machen, dass es Fälle gibt, in denen es mit einer Jugendstrafe von 10 Jahren nicht getan ist. Ich werde jedenfalls weiter für eine Erhöhung des Strafrahmens kämpfen !", so Merk.

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