Amtsgericht Neu-Ulm
24.10.2007

Justizministerin Dr. Beate Merk zu der heute im Bundestag behandelten Kronzeugenregelung: "Das Gesetz hat erhebliche Schwachstellen !"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat darauf aufmerksam gemacht, dass das heute im Bundestag in erster Lesung behandelte Kronzeugengesetz ("Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafzumessung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe") in zwei wichtigen Punkten erhebliche Schwachstellen aufweist: "Erstens soll die dort vorgesehene allgemeine Kronzeugenregelung nicht nur für die organisierte Kriminalität gelten, sondern für alle mit einer bestimmten Mindeststrafe bedrohten Straftaten. Ich persönlich tue mich aber schwer bei dem Gedanken, dass dem Kindesmissbraucher, Vergewaltiger und dem Mörder, der sein Verbrechen als Einzeltäter verwirklicht hat, die Denunziation beispielsweise einer schwereren Steuerhinterziehung zu einer gewichtigen Strafmilderung verhelfen können soll !" Und zweitens soll die Kronzeugenregelung nur dem zugute kommen, der sein Wissen vor Beginn des Hauptverfahrens offenbart. Merk: "Das heißt im Klartext: Man nimmt in Kauf, dass ein Terrorist sein Wissen über ein geplantes Sprengstoffattentat nicht preisgibt, nur weil die Hauptverhandlung gegen ihn bereits begonnen hat."

Merk abschließend: "Diese Ungereimten, die auch der Bundesrat beanstandet hat, muss der Bundestag nun dringend beheben !"

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