Amtsgericht Neu-Ulm
12.11.2007

Änderungen bei der Unterhaltsrechtsreform / Justizministerin Merk: "Maximal mögliche Privilegierung der Ehe!"

Bayerns Justizministerin Beate Merk begrüßte die von den Regierungsfraktionen vereinbarte Änderung zum Unterhaltsrecht: "Damit behält die Ehe ihre Sonderstellung." Anders als im ursprünglichen Regierungsentwurf wird beim Betreuungsunterhalt der geschiedene Ehegatte gegenüber Müttern nichtehelicher Kinder privilegiert. Es besteht die Möglichkeit den Betreuungsunterhalt für geschiedene Elternteile zu verlängern. Merk: "Der Spielraum für eine Privilegierung des verheirateten Partners beim Betreuungsunterhalt war durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eng begrenzt. Eine starke Rolle spielte dabei das Wohl der zu betreuenden Kinder. Mit der jetzt gefundenen Lösung wird dieser Spielraum zugunsten der Ehe maximal ausgeschöpft. Die Sonderstellung der Ehe ist im Grundgesetz festgeschrieben. Wir müssen darauf achten, dass sich die besondere Bedeutung der Ehe auch in unseren einfachen Gesetzen widerspiegelt. Zwar muss der Gesetzgeber das Entstehen neuer Familienformen begleiten. Ich warne aber davor, gleichzeitig die Ehe zu schwächen. Ihr Wert für unser gesellschaftliches Zusammenleben muss betont und geschützt werden. Unsere Ideale und Werte dürfen nicht verschwinden, weil sich die Realität verändert. Im Gegenteil: Gerade in Zeiten der Veränderung, müssen wir unsere Werte und Ideale hochhalten. Dies gilt in ganz besonderem Maße und uneingeschränkt für die Ehe !"

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Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


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