Amtsgericht Neu-Ulm
23.11.2007

Justizministerin Merk weist Kritik der SPD-Fraktion am Baye-rischen Strafvollzugsgesetz scharf zurück / "Ein offener Voll-zug als Regelfall kommt für mich überhaupt nicht in Frage !"

Die Bayerische Justizministerin Beate Merk hat die heute von der SPD-Fraktion in einer Pressekonferenz geäußerte Kritik am Entwurf eines Bayeri-schen Strafvollzugs scharf zurückgewiesen: "Die Behauptung, wir behandel-ten die Resozialisierung als zweitrangig gegenüber der Sicherheit, ist schlicht-weg falsch. In unserem Gesetzentwurf sind Sicherheit und Resozialisierung keine Gegensätze, sondern ergänzen sich. Wer, wie die SPD, den offenen Vollzug zur Regel machen will und eine Selbstverwaltung der Gefangenen propagiert, verkennt die Realität. Wunschdenken und Träumereien sind aber im Strafvollzug Sicherheitsrisiken, die zu Lasten der Menschen in Bayern ge-hen. Wir haben es mit Tätern zu tun, die nicht ohne Grund zu Freiheitsstrafen verurteilt wurden. Mit der Laisser-faire-Methode kommt man hier nicht weiter. Die Gefangenen brauchen klare Vorgaben und Strukturen. Gefangene, deren Verhalten wir noch nicht kennen, von Anfang an im offenen Vollzug unterzu-bringen, wird es deshalb bei mir nicht geben." Auch der Kritik an der Regelung des Jugendstrafvollzugs trat die Bayerische Justizministerin entschieden entgegen: "Für die Opfer von Straftaten macht es keinen Unterschied, ob der Täter ein Jugendlicher oder ein Erwachsener ist. Unsere Bürger müssen auch vor kriminellen Jugendlichen geschützt werden. Im Unterschied zu Erwachsenen sind Jugendliche jedoch noch formbar. Die-sem Umstand trägt unser Gesetzentwurf mit einem eigenen Abschnitt zum Jugendstrafvollzug Rechnung: Mit der Ausweitung der Sozialtherapie, einer umfassende Entlassungsvorbereitung und einem Ausbau der Nachsorge ent-hält unser Gesetzentwurf die wirksamsten Mittel, um weitere Straftaten von Jugendlichen zu vermeiden, ohne dass das auf Kosten der Sicherheit geht."

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