Amtsgericht Neu-Ulm
27.11.2007

! Sperrfrist 16 Uhr ! Bayerisches Strafvollzugsgesetz Bayerns Justizministerin Beate Merk bei zweiter Lesung des Strafvollzugsgesetzes im Landtag: "Bayern nutzt die einmalige Chance, den Strafvollzug fortzuentwickeln/Ausbau der Sozialtherapie zum Schutz der Bürger als Markenzeichen"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute anlässlich der zweiten Lesung des neuen Bayerischen Strafvollzugsgesetzes im Bayerischen Landtag dargestellt, dass Bayern mit dem Gesetz die ihm durch die Föderalismusreform gegebene einmalige Chance, den Strafvollzug selbst zu regeln, optimal nutzt. "Wir entwickeln den Strafvollzug weiter", so Merk. "Und zugleich geben wir der ausgereiften bayerischen Vollzugspraxis eine ebenso ausgereifte gesetzliche Grundlage." Herzstück des Gesetzes ist der Ausbau der Sozialtherapie zum Schutz der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. "Die gesetzliche Pflicht zur sozialtherapeutischen Behandlung der Sexualtäter, aber auch der Gewalttäter ist ein Quantensprung gegenüber dem alten Recht. Und zugleich ist sie der Punkt, der Bayern aus dem Wettbewerb heraushebt", so Merk. "Wir stellen auch klar, dass der Schutz der Allgemeinheit ein ebenso wichtiges Vollzugsziel ist wie die Resozialisierung - beides sind zwei Seiten ein und derselben Medaille." Die Kritik der Opposition daran wies die Ministerin ebenso scharf zurück wie Einwände dagegen, dass der geschlossene Vollzug nach dem Gesetz die Regelform des Vollzugs ist. "Man muss sich die Gefangenen erst einmal im geschlossenen Vollzug ansehen, bevor man entscheiden kann, ob ein offener Vollzug verantwortbar ist ", so Merk. ""Realitätssinn statt Träumerei" lautet die Devise !"

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