Amtsgericht Neu-Ulm
29.11.2007

Justizministerin Merk zur Entscheidung des BGH, die "Militante Gruppe" sei keine Terror-Vereinigung: "Grund ist ein Gesetz von Rot/Grün aus 2003, das zu einem Sicherheitsrisiko führt - dies muss schleunigst korrigiert werden !"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute aus Anlass der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die linksextremistische "Militante Gruppe", die im Raum Berlin 20 Brandanschläge u.a. auf Bundeswehrfahrzeuge verübt hat, sei keine terroristische Vereinigung, auf eine Änderung des § 129 a des Strafgesetzbuches ("Bildung terroristischer Vereinigungen") gedrängt. "Mit dieser Entscheidung verwirklicht sich genau das Sicherheitsrisiko, das Rot/Grün mit einer Reform im Jahr 2003 setzte und vor dem wir immer gewarnt haben", so Merk. Die rot-grüne Koalition hatte eine Änderung des Europarechts, die eigentlich der Verbesserung des Kampfes gegen den Terrorismus dienen sollte, zum Anlass genommen, die Terrorbekämpfung erheblich zu schwächen: Während vorher eine Vereinigung wie die "militante Gruppe", die nachweislich das Ziel verfolgt, Brandstiftungen oder Brandanschläge auf Fahrzeuge von Polizei oder Bundeswehr (§ 305 a des Strafgesetzbuchs) zu verüben, ohne weiteres zu den terroristischen Vereinigungen zählte, muss nun nachgewiesen werden, dass sie das tut, um die "Grundstrukturen des Staates" zu beeinträchtigen. Merk: "Dieser Nachweis lässt sich natürlich nur sehr schwer führen." Genau aus diesem Grund hatte der Bundesrat im November 2003 auf Antrag Bayerns gegen das Gesetz den Vermittlungsausschuss angerufen - allerdings ohne Erfolg. "Die Änderung muss unverzüglich wieder rückgängig gemacht werden", so Merk. "So, wie der Tatbestand derzeit ausgestaltet ist, ist er ein stumpfes Schwert gegen den Terror. Es ist doch gerade die Taktik von Organisationen wie der "Militanten Gruppe", durch eine Häufung von Anschlägen Angst und Schrecken zu verbreiten, wobei naturgemäß jeder einzelne Anschlag noch nicht die Grundfesten des Staates tangiert, wohl aber die Häufung!"

Mit dem gleichen Gesetz hatte Rot-Grün auch die Strafbarkeit der Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen beseitigt. "Auch das muss schleunigst rückgängig gemacht werden", so Merk. „Das Ganze erweist erneut: Rot-Grün war ein Sicherheitsrisiko. Es ist gut, dass es mit dem Spuk vorbei ist !“

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