Amtsgericht Neu-Ulm
03.12.2007

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk fordert klares Bekenntnis zu unseren Kindern

"Mit einem eigenen Grundgesetzartikel zum Schutz der Kinder setzen wir ein ganz klares Signal für die jüngste Generation", so Bayerns Justizministerin Merk heute in München. "Die Häufung tragischer Fälle von Kindesvernachlässigung in der letzten Zeit zeigt, dass wir ein deutliches Bekenntnis zu den Kinderrechten auch in unserer Verfassung brauchen. Wer hier von Placebo-Effekt spricht, der redet unsere Verfassung klein. Dieses Signal soll ja nicht für sich alleine stehen. Im Gegenteil: Durch ein klares Bekenntnis im Grundgesetz wird die Vielzahl der notwendigen weiteren Maßnahmen nicht nur zusammengefasst, sondern vor allen Dingen gepusht. So bekommen sie erst die Schlagkraft, die sie brauchen. Darüber hinaus würden wir mit einem solchen Signal auch dem demographischen Wandel der Gesellschaft Rechnung tragen: In einem Land, in dem es immer weniger Kinder gibt, müssen wir dem Schutz der Kinder allerhöchste Priorität einräumen", so Merk. Neben der Signalwirkung hätte eine Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz laut Merk auch ganz konkrete rechtliche Folgen: "Das Bundesverfassungsgericht würde bei der Prüfung von Gesetzen zum Schutz der Kinder den Kinderrechten einen hohen Stellenwert einräumen. Und notfalls wäre das Recht auch mit der Verfassungsbeschwerde einklagbar", so Merk.

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