Amtsgericht Neu-Ulm
16.02.2007

Justizministerin Merk: "Der Gesetzentwurf der Grünen zum Jugendstrafvollzug geht von sozialromantischen Vorstellungen aus und nimmt die Sicherheit der Bevölkerung nicht ernst genug !"


Die Bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute in München den kürzlich im Bayerischen Landtag eingereichten Gesetzentwurf der Grünen zum Jugendstrafvollzug abgelehnt. Merk: "Der Jugendstrafvollzug ist ein ernstes und wichtiges Feld und keine Spielwiese für sozialromantische Utopien".
Der Gesetzentwurf der Grünen sieht u.a vor:
• einvernehmliche Fördervereinbarungen mit den Gefangenen als Grundlage des Vollzugs. Die Personensorgeberechtigten sollen hierzu Anregungen und Vorschläge einbringen.
• Der Vollzug soll weitgehend in freien Formen mit teilweiser Selbstverwaltung der Gefangenen durchgeführt werden.
• Pflichtverstöße sollen in erzieherischen Gesprächen aufgearbeitet werden. Schwerwiegende Konflikte sollen im Wege der ausgleichenden Konfliktregelung geschlichtet werden.

"Die Verfasser dieses Entwurfs müssen eine Art Ferienlager im Kopf gehabt haben", so Merk. "Wir müssen aber der Realität ins Auge sehen !" Bei den Jugendgefangenen handele es sich aber nicht um Jugendliche aus intakten Familien mit geregeltem Tagesablauf. Die der Inhaftierung zugrundeliegenden Straftaten seien keine der Pubertät geschuldeten, episodenhaften Fehltritte. Es handelt sich vielmehr um junge Menschen mitschwerwiegenden erzieherischen Defiziten.

Merk: "Die berechtigten Sicherheitsinteressen der bayerischen Bevölkerung wurden außer Acht gelassen. So müssten nach dem Gesetzentwurf Lockerungen zur Entlassungsvorbereitung auch dann gewährt werden, wenn davon auszugehen ist, dass der Gefangene diese zur Flucht oder zur Begehung weiterer Straftaten missbrauchen wird."

"Auch mir ist es wichtig, dass die Jugendlichen nicht nur verwahrt werden, sondern dass intensiv mit ihnen gearbeitet wird, etwa in Form einer Sozialtherapie. Das hat aber nichts mit Sozialromantik zu tun, sondern bedeutet eingehende, harte Arbeit, die der Sicherheit der Bevölkerung dient statt ihr zu schaden." Im Justizministerium wurde ein Gesetzentwurf (erhältlich unter http://www.justiz.bayern.de/ministerium/gesetzgebung/gesetzentwurf/) erarbeitet, der derzeit mit den Ressorts abgestimmt wird und nicht nur den Jugendstrafvollzug, sondern den gesamten Strafvollzug regeln soll. "Dieser Gesetzentwurf basiert auf den Erfahrungen und dem Know-how der Praxis. Er ist seriös und sieht geeignete Maßnahmen vor, um die jugendlichen Gefangenen auf ein straffreies Leben vorzubereiten. Zentraler Pfeiler wird eine Verstärkung der therapeutischen Bemühungen bei sog. Intensivtätern sein, von welchen die größte Gefahr nach der Entlassung ausgeht."

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