Bayerische Richter und Staatsanwälte bundesweit an der Spitze - Kurze Verfahrensdauer trotz überdurchschnittlicher Belastung !
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk wertete heute in München die bundesweit erhobenen Zahlen zu Eingängen, Erledigungen und Verfahrensdauer in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und bei den Staatsanwaltschaften aus. Die nunmehr vorliegenden Länderübersichten mit den Daten des Jahres 2005 zeigen, dass die Eingänge und Erledigungen in Bayern zum Teil weit über dem Bundesdurchschnitt liegen. So erledigte ein bayerischer Zivilrichter am Amtsgericht durchschnittlich 706,1 Fälle (Rang 1 im Ländervergleich), ein Strafrichter 468,5 Fälle (Rang 2 im Ländervergleich). Die Spitzenstellung nehmen auch die bayerischen Staatsanwälte mit durchschnittlich 1160,6 Erledigungen ein. Trotz der starken Belastung haben es die bayerischen Gerichte und Staatsanwaltschaften geschafft, auch bei der durchschnittlichen Verfahrensdauer hervorragende Ergebnisse zu erzielen. Ein Zivilverfahren vor dem Amtsrichter dauerte durchschnittlich 3,8 Monate (Rang 2 im Ländervergleich) ein Strafverfahren am Amtsgericht durchschnittlich 3,0 Monate (Rang 1 im Ländervergleich). Mit durchschnittlich 1,2 Monaten konnten die bayerischen Staatsanwaltschaften die bundesweit kürzeste Verfahrensdauer aufweisen. Justizministerin Merk nahm die Bekanntgabe der Zahlen zum Anlass, den bayerischen Justizbediensteten für ihren Einsatz und ihr Engagement zu danken: "Unsere Leute bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften leisten Außergewöhnliches." Trotz einer nicht abreißenden Flut an Klagen und Strafanzeigen sei es eindrucksvoll gelungen, den Bürgerinnen und Bürgern schnell zu ihrem Recht zu verhelfen und Straftaten mit Nachdruck zu verfolgen. "Mit Können, Kompetenz und Effizienz konnte die bayerische Justiz ihren Spitzenplatz in Deutschland behaupten."
Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".
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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?