Amtsgericht Neu-Ulm
25.02.2007

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk zu dem Vorschlag, die Sicherungsverwahrung auch gegen jugendliche Gewalttäter zu ermöglichen: "Dringend notwendig, aber viel zu spät und viel zu halbherzig !"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat es heute in München als überfällig bezeichnet, dass die Bundesministerin der Justiz einem Bericht des Nachrichtenmagazins Spiegel zufolge nun endlich den bereits seit zwei Jahren vorliegenden bayerischen Vorschlag aufgreifen will, die Sicherungsverwahrung auch gegen gefährliche nach Jugendstrafrecht verurteilte Gewalttäter zuzulassen. "Wir brauchen diese Möglichkeit dringend, weil es auch unter den nach Jugendstrafrecht Verurteilten extrem gefährliche Gewalt- bzw. Sexualstraftäter gibt, die wir sonst nach Verbüßung ihrer Jugendstrafe sehenden Auges aus der Haft entlassen müssen", so Merk.

"Das Einlenken von Frau Zypries kommt aber wie häufig erst um 5 nach zwölf, nur auf erheblichen politischen Druck hin und äußerst halbherzig." Wie der Spiegel zutreffend berichtet, hat Bayern bereits im April 2005 nach dem Mord an dem kleinen Peter in München einen fertigen Gesetzentwurf dazu vorgelegt. "Den hätte Frau Zypries nur abschreiben müssen; geschehen ist aber nichts", so Merk. "Erst nachdem eine entsprechende Verpflichtung auf meinen massiven Druck hin in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde und ein weiteres Jahr ins Land gestrichen ist, soll sich jetzt angeblich etwas tun. Mit jedem Tag, den das Gesetz auf sich warten lässt, kann aber bereits wieder ein gefährlicher Täter entlassen werden, gegen den wir nach jetzigem Recht keine Handhabe haben. Insofern ist es jetzt schon fünf nach zwölf ! Ich fordere daher dringend, dass das Gesetz jetzt schnell kommt !"

Der Vorschlag von Frau Zypries kommt aber nicht nur spät, sondern ist auch noch halbherzig. "Sie will die nachträgliche Sicherungsverwahrung nur bei Straftätern zulassen, die zu einer Jugendstrafe von mindestens sieben Jahren verurteilt worden sind. Wir fordern fünf Jahre." Dieses scheinbare Detail kann in der Praxis einen unter Umständen tödlichen Unterschied machen: "In den bayerischen Gefängnissen sitzen nicht wenige Sexual- und Gewaltstraftäter, deren Jugendstrafe fünf, aber nicht sieben Jahre erreicht, die aber dennoch hochgefährlich sind", so Merk. "Eine Jugendstrafe von fünf Jahren wird nicht gegen brave Jugendliche, sondern nur gegen hochkriminelle Täter verhängt, bei denen alle anderen Sanktionen fruchtlos wären. Wenn es nach Frau Zypries geht, müssten wir diese Täter nach Ablauf ihrer Strafe weiterhin entlassen. Das ist im Interesse der Sicherheit der Menschen unvertretbar !", so Merk.

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