Merk: Rückfallvermeidung ist der beste Opferschutz
"Oberstes Ziel des Strafvollzugs muss immer die Vermeidung neuer Straftaten und damit der Schutz der Bevölkerung sein" so die bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk in ihrem Grußwort bei einer Präsentation der Münchner Zentralstelle für Strafentlassenenhilfe (MZS). Die Tätigkeit der Strafentlassenenhilfe wie der MZS ist dabei ein wesentliches Anliegen, welchem der Entwurf eines Bayerischen Strafvollzugsgesetzes Rechnung trägt.
Gerade in der Zeit nach der Haftentlassung ist die Rückfallgefahr infolge der geänderten Lebensumstände besonders groß. Indem die MZS Strafentlassene in allen Lebensbereichen unterstützt, hilft sie, den sonst drohenden "Drehtüreffekt" zu vermeiden. "Und jeder resozialisierte entlassene Strafgefangene erhöht die Sicherheit der Bevölkerung", betonte Merk. Die Ministerin hob zwei Tätigkeitsfelder der MZS besonders hervor: "Das Projekt "Schwitzen statt Sitzen", welches Verurteilte zur Vermeidung von Freiheitsstrafen in gemeinnützige Arbeit vermittelt, ist für alle Beteiligte ein Gewinn bringendes Erfolgsmodell. Darüber hinaus kommt der Unterstützung bei der Wohnungssuche besondere Bedeutung zu." Die MZS vermittelt allerdings nicht nur Unterkünfte, sondern stellt Strafentlassenen auch selbst vorübergehend Wohnraum zur Verfügung. Damit dies zukünftig in noch größerem Ausmaß erfolgen kann, übergab der Bayerische Landesverband für Gefangenenfürsorge und Bewährungshilfe der MZS im Rahmen der Veranstaltung symbolisch die Schlüssel für zwei Wohnungen, über die nun die MZS verfügen kann.
Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".
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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?