Amtsgericht Neu-Ulm
07.03.2007

Justizministerin Merk: "Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion geht in die richtige Richtung, ist aber nur bedingt praxistauglich."

Die Bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk hat in München den heute im Bayerischen Landtag erörterten Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zum Jugendstrafvollzug bewertet. Merk: "Der Entwurf stimmt in groben Zügen mit dem in meinem Haus erarbeiteten Gesetzentwurf überein. Einzelne Regelungen lassen jedoch klar erkennen, dass hier Theoretiker am Werk waren." Der Gesetzentwurf sieht u.a vor:
• einvernehmliche Fördervereinbarungen mit den Gefangenen.
• Offener Vollzug als Regelvollzugsform.
• Die Zulassung von Selbstverwaltung der Gefangenen in Teilbereichen.

Merk: "Diese Regelungen gehen an der Realität vorbei." Bei den Jugendgefangenen handelt es sich um junge Menschen mit schwerwiegenden erzieherischen Defiziten. Die ganz überwiegende Mehrheit ist für den offenen Vollzug ungeeignet, da Flucht und weitere Straftaten zu befürchten sind. Selbstverwaltung wird zu subkulturellen Handlungen und Erpressungen missbraucht. "Auch mir ist es wichtig, dass die Jugendlichen nicht nur verwahrt werden, sondern dass intensiv mit ihnen gearbeitet wird, etwa in Form einer Sozialtherapie. Das bedeutet eingehende, harte Arbeit, wobei die jungen Gefangenen klare Vorgaben brauchen."

Im Justizministerium wurde ein Gesetzentwurf (erhältlich unter http://www.justiz.bayern.de/ministerium/gesetzgebung/gesetzentwurf/) erarbeitet, der derzeit mit den Ressorts abgestimmt wird und im Gegensatz zu dem Gesetzentwurf der SPD nicht nur den Jugendstrafvollzug, sondern den gesamten Strafvollzug regeln soll. "Dieser Gesetzentwurf basiert auf den Erfahrungen und dem Know-how der Praxis. Zentraler Pfeiler wird eine Verstärkung der therapeutischen Bemühungen bei sog. Intensivtätern sein, von welchen die größte Gefahr nach der Entlassung ausgeht."


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