Justizministerin Dr. Beate Merk: "Es freut mich, dass das Bundesjustizministerium den bayerischen Vorschlag aufgreift, Vätern, die an ihrer Vaterschaft zweifeln, leichter Gewissheit zu verschaffen !"
Die bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk hat es heute in München begrüßt, dass das Bundesjustizministerium den bayerischen Vorschlag des offenen Vaterschaftstests aufgegriffen hat. "Diesen Vorschlag hat Bayern bekanntlich schon vor 2 Jahren in den Bundesrat eingebracht. Wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 13. Februar 2007 bestätigt hat, sind heimliche Vaterschaftstests nicht der richtige Weg. Stattdessen muss den Vätern eine einfache Möglichkeit zur Verfügung gestellt werden, sich offen Gewissheit zu verschaffen, ohne gezwungen zu sein, gleichzeitig jedes rechtliche Band zu dem Kind zu zerschneiden."
"Was die Einzelheiten angeht, werden wir uns den Entwurf des Bundesjustizministeriums aber noch genauer anschauen müssen", so Merk. "Ich werde jedenfalls den bayerischen Gesetzentwurf am Freitag, 30. März im Bundesrat zur Abstimmung stellen und dadurch dafür sorgen, dass dem Bundestag schon Anfang nächster Woche ein ausgereifter Entwurf vorliegt ".
Der bayerische Gesetzentwurf, der bereits im Mai 2005 in den Bundesrat eingebracht wurde, war dort zunächst. u.a. wegen des damals laufenden Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht zu den heimlichen Vaterschaftstests vertagt worden. Das Bundesverfassungsgericht hatte den bayerischen Entwurf am 13. Februar ausdrücklich als mögliche Lösung des Problems empfohlen.
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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?