Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk: "Wer zu lebenslanger Haft verurteilt ist, darf frühestens nach 20 Jahren freikommen !"
Bayerns Justizministerin Beate Merk hat heute anlässlich der Landtagsdebatte des Dringlichkeitsantrags der CSU-Fraktion zur Verlängerung der Mindestverbüßungsdauer von zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten erklärt: "Der Dringlichkeitsantrag fordert genau das Richtige: Dass Menschen, die wegen schwerster Verbrechen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden sind, das Gefängnis schon nach mindestens 15 Jahren verlassen können, ist nicht nachvollziehbar und vor allem aus Sicht der Opfer und ihrer Angehörigen unerträglich", so Merk. "Die Mindestverbüßungsdauer muss deshalb auf 20 Jahre heraufgesetzt werden. Daher hat die Bayerische Staatsregierung auf meinen Vorschlag hin bereits am 13. Dezember 2006 einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, der genau das vorsieht. Die Staatsregierung wirbt mit allem Nachdruck dafür, dazu die erforderlichen Mehrheiten auf Bundesebene zu bekommen !"
Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".
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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?