Amtsgericht Neu-Ulm
30.03.2007

Einfacher Vaterschaftstest - Justizministerin Dr. Beate Merk: "Ausgereifter Gesetzentwurf mit Gütesiegel des Bundesverfassungsgerichts

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute im Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Stellung an ihrer Vaterschaft zweifelnder Väter zur Abstimmung gestellt. Nach geltendem Recht sind zweifelnde Väter, wollen sie Gewissheit über ihre Vaterschaft erlangen, gezwungen, ihre Vaterschaft anzufechten. In diesem Verfahren werden jedoch den betroffenen Männern sehr hohe Hürden auferlegt. Ein bloßer Zweifel reicht nicht aus. Merk: "Diesen Missstand will ich mit dem Gesetzentwurf beseitigen. Wenn ein Vater zweifelt - aus welchen Gründen auch immer - soll er einen Anspruch auf einen offenen legalen Abstammungstest haben, ohne bereits gleichzeitig seine Vaterschaft anfechten zu müssen."
Bayern hat seinen Gesetzentwurf bereits im Mai 2005 in den Bundesrat eingebracht. Das Bundesverfassungsgericht hat am 13. Februar 2007 entschieden, dass den Vätern eine einfache Möglichkeit zur Verfügung gestellt werden müsse, sich offen Gewissheit zu verschaffen, ohne gezwungen zu sein, gleichzeitig jedes rechtliche Band zu dem Kind zu zerschneiden. Merk: "In dieser Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht unseren Vorschlag ausdrücklich empfohlen. Während das Bundesjustizministerium bislang lediglich Eckpunkte erarbeitet hat, kann der Bundesrat nun dem Bundestag bereits am Montag einen ausgereiften Gesetzentwurf mit dem Gütesiegel des Bundesverfassungsgerichts vorlegen."

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