Justizministerin Merk kritisiert Zypries-Entwurf: "Es fehlt die Online-Durchsuchung, die wir u.a. zur Bekämpfung von Kinderpornos im Internet dringend brauchen !"
Den von der Bundesjustizministerin heute vorgestellten Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen begrüßte die Bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk nur im Grundsatz. "Der Gesetzentwurf enthält nicht das, was die Praxis zur Bekämpfung schwerwiegender Delikte, insbesondere der Verbreitung von Kinderpornographie im Internet, dringend braucht: Eine Rechtsgrundlage für die sogenannte Online-Durchsuchung", so Merk. "Selbstverständlich wird es im Einzelfall einer sorgfältigen Abwägung bedürfen, wann ein solcher verdeckter Eingriff in Grundrechte zulässig ist, auch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz muss gewahrt bleiben. Diese Voraussetzungen können aber durch eine klare gesetzliche Regelung gerade sichergestellt werden. Ich werde mich daher im Gesetzgebungsverfahren nachdrücklich dafür einsetzen, dass hier schleunigst nachgebessert wird."
Zu den in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen erklärte die Ministerin: "Immerhin wird ein wichtiger Teil unserer Vorschläge zur Ausweitung des Katalogs der Straftaten, bei denen eine Überwachung der Telekommunikation zulässig ist, umgesetzt." Zu beklagen sind aber einige Regelungen, die die Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden mit bürokratischen Aufgaben belasten, ohne andererseits für den Rechtsschutz der Betroffenen wirklich erforderlich zu sein. Merk: "Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hohe Hürden nicht so sehr wegen der Bedeutung des Rechtseingriffs errichtet werden, sondern bewusst der "Lästigkeitsfaktor" erhöht wird, um das fragwürdige politische Ziel einer "Eindämmung" der Zahl der verdeckten Ermittlungsmaßnahmen zu erreichen. Die Effektivität der Strafverfolgung und damit auch der wirksame Schutz der Bevölkerung vor Straftaten - dürfen aber nicht auf der Strecke bleiben!"
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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?