Amtsgericht Neu-Ulm
19.01.2007

Bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk: "Die von Deutschland und Frankreich jetzt vorgeschlagene grenzüberschreitende Bewährungsüberwachung in der EU ist dringend notwendig !"

Die bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk hat es begrüßt, dass Deutschland und Frankreich einen Vorschlag für eine grenzüberschreitende Bewährungsüberwachung in der Europäischen Union vorgelegt haben. "Das ist dringend notwendig", so Merk in München. Wenn ein Richter beispielsweise gegen einen österreichischen Staatsangehörigen oder einen Deutschen mit Wohnsitz in Österreich eine Bewährungsstrafe verhänge, könnten die damit im Regelfall verbundenen Bewährungsauflagen in Österreich nicht durchgesetzt werden - und umgekehrt. "Das kommt dann von der Wirkung her einem Freispruch nahe - ein ungerechtes Ergebnis", so Merk. Wenn eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, hat der Richter nach deutschem Recht, aber auch nach dem Recht anderer Mitgliedstaaten der EU die Möglichkeit, dem Verurteilten Auflagen und Weisungen zu erteilen, z.B. den verursachten Schaden wieder gut zu machen, sich regelmäßig bei einer Polizeidienststelle zu melden oder den Umgang mit bestimmten Personen zu vermeiden. Die Auflagen und Weisungen sind aber derzeit im EU-Ausland nicht vollstreckbar und damit gleichsam "zahnlose Tiger". "Das ist in einem Europa, das ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sein soll, nicht hinnehmbar," so Merk.

Die Bundesregierung hat nun zusammen mit Frankreich dem Rat der Europäischen Union einen Vorschlag für einen "Rahmenbeschluss über die Anerkennung und Überwachung von Bewährungsstrafen und alternativen Sanktionen" vorgelegt, der Abhilfe schaffen soll. Ein derartiger Vorschlag war von der Justizministerkonferenz auf bayerische Initiative hin bereits mehrfach gefordert worden. Merk: "Ich hoffe, dass der Vorschlag bald verabschiedet wird. Dass er sinnvoll ist, müsste eigentlich jedermann einleuchten

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