Justizministerin Merk: "Ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus, der schon viel früher hätte gemacht werden können."
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk nahm heute zu dem laut Agenturmeldungen von der Bundesregierung beabsichtigten Gesetzentwurf zur Einführung einer allgemeinen Kronzeugenregelung Stellung: "Ohne eine Kronzeugenregelung stoßen unsere Ermittler bei konspirativ begangenen Straftaten vor allem im Bereich des Terrorismus und der sonstigen Organisierten Kriminalität, schnell an ihre Grenzen. Es wird höchste Zeit, dass wir ein effektives Instrumentarium zum Aufbrechen der kriminellen Verflechtungen bekommen" Wichtige Anliegen und Vorschläge Bayerns sind nunmehr im Regierungsentwurf berücksichtigt. Einzelheiten werden noch im parlamentarischen Verfahren zu diskutieren sein, jedoch ist der beabsichtigte Gesetzentwurf ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung."
Die früher vorhandene Kronzeugenregelung im Bereich von Straftaten des Terrorismus hatte die damalige rot-grüne Bundesregierung 1999 gegen den erbitterten Widerstand Bayerns und der Unionsfraktion im Bundestag auslaufen lassen. In der Folgezeit wurden sämtliche Initiativen Bayerns und des Bundesrats blockiert. Merk: "Eine effektive Kronzeugenregelung und die damit verbundenen Aufklärungserfolge hätten wir schon viele Jahre früher haben können."
Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".
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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?