Amtsgericht Neu-Ulm
18.05.2007

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk weist Thesen des DAV-Präsidenten auf dem Deutschen Anwaltstag zurück: "Von Überwachungsstaat kann überhaupt keine Rede sein !"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute auf dem Deutschen Anwaltstag in Mannheim die Thesen des Präsidenten des Deutschen Anwaltsvereins Kilger scharf zurückgewiesen, die geplanten Sicherheitsgesetze führten zu einem Überwachungsstaat. "Diese Kritik schießt über das Ziel hinaus," so Merk. "Die geplante Online-Durchsuchung und die Vorratsdatenspeicherung dienen der Verhinderung bzw. Aufklärung schwerster Kriminalität. Die Politik ist gehalten, das rechtsstaatlich Mögliche für die Sicherheit der Bevölkerung zu tun. Dazu gehört auch die Nutzung moderner Technologie." Die Organisierte Kriminalität nutzt bereits seit langem diese Instrumente, weil sie damit schnell und im Verborgenen operieren kann. Es liegt auf der Hand, dass die Strafverfolgungsbehörden, um in diesem Bereich erfolgreich ermitteln zu können, über dieselben technologischen Instrumente verfügen müssen. Die Vorschläge betreffen auch keineswegs den unbescholtenen Bürger und halten sich im Rahmen des Rechtsstaats. "Es ist schlicht falsch, bei Online-Durchsuchungen von verdachtsunabhängigen Durchsuchungen zu sprechen. Selbstverständlich werden sie den Verdacht oder die Gefahr einer schwerwiegenden Straftat voraussetzen", so Merk. "Wir sollten nicht die Bevölkerung weiter verunsichern, sondern konstruktiv für mehr Sicherheit im Rahmen des rechtsstaatlich Möglich arbeiten", so Merk

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