Amtsgericht Neu-Ulm
25.05.2007

Justizministerin Merk: "Schülergerichte sind eine Idee mit Zukunft" / Von Bayern initiiertes Teen-Court-Projekt macht auch in anderen Bundesländern Schule


Bei einem Festakt in Memmingen hat Justizministerin Dr. Beate Merk die Arbeit der sog. Teen-Courts gelobt. Hierbei handelt es sich um Schülergerichte mit Standorten in Memmingen, Aschaffenburg, Ansbach und Ingolstadt, bei denen Jugendliche über Jugendliche urteilen. Bayern hatte mit dem Start dieses Projekts in Aschaffenburg im November 2000 bundesweit eine Vorreiterrolle übernommen; zwischenzeitlich haben auch einige andere Bundesländer sog. Teen-Courts eingerichtet. Merk: "Bei dem Teen-Court-Projekt nutzen wir aus, dass junge Menschen einen besonders guten Draht zu Gleichaltrigen haben. Wird ihnen auf Augenhöhe gesagt, dass ein bestimmtes Verhalten nicht akzeptabel ist, so bewirkt das mehr als der erhobene Zeigefinger eines Erwachsenen."

Ein Teen-Court setzt sich aus jeweils drei interessierten Schülerinnen und Schülern zusammen. Die Staatsanwaltschaft weist den Schülergremien geeignete Fälle zu. Voraussetzung ist dabei stets, dass der Täter geständig ist, eine eher leichte Tat begangen hat und mit dem besonderen Verfahren einverstanden ist. Die Schülerrichter sprechen mit dem jugendlichen Straftäter über dessen Tat und schlagen ihm eine bestimmte Wiedergutmachungsleistung vor. Kommt der Beschuldigte dem Vorschlag des Schülergerichts nach, wird dies von der Staatsanwaltschaft bei ihrer abschließenden Entscheidung positiv berücksichtigt. Im Regelfall wird das Verfahren dann ohne Erhebung einer Anklage eingestellt.

Hinweis:
Weitere Informationen zum Teen-Court-Projekt in Bayern unter http://www.justiz.bayern.de/ministerium/aktuelles/projekte/teenie/

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