Amtsgericht Neu-Ulm
25.05.2007

Bayerische Justizministerin Beate Merk erfreut über Mehrheit für bayerischen Vorschlag zur Online-Durchsuchung im Innenausschuss des Bundesrats

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat es heute begrüßt, dass der bayerische Antrag zum Telekommunikationsüberwachungsgesetz, mit dem eine gesetzliche Grundlage für die sogenannte Online-Durchsuchung geschaffen werden soll, im Innenausschuss des Bundesrats eine Mehrheit gefunden hat. "Wir brauchen die Online-Durchsuchung als unentbehrliches Ermittlungsinstrument im Kampf gegen organisierte Kriminalität, Kinderpornographie und Drogenhandel", so Merk: "Eines möchte ich aber klarstellen: Es geht keinesfalls darum, unbescholtene Bürger auszuspionieren." Selbstverständlich sieht der bayerische Gesetzesvorschlag vor, dass solche Maßnahmen auf schwerwiegende Delikte beschränkt sind, für die ein konkreter Tatverdacht besteht, und dass vorher grundsätzlich eine richterliche Anordnung ergehen muss. Merk: "Niemand will den "gläsernen Menschen" schaffen oder gar einen Orwellschen Überwachungsstaat, sondern es geht darum, organisierte Kriminalität mit den Mitteln bekämpfen zu können, die den Kriminellen schon seit langem zur Verfügung stehen. Um die Dimensionen klarzustellen, darf ich an eines erinnern: In Bayern ist das Instrument der Online-Durchsuchung zu der Zeit, als die Rechtsprechung es noch ohne ausdrückliche Regelung für zulässig hielt, im Bereich der Strafverfolgung ganze dreimal angewendet worden."

Im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung hofft Merk, dass die Empfehlung des Innenausschusses nun auch im Plenum des Bundesrats am 8. Juni 2007 eine Mehrheit erhalten wird. "Ich hoffe, dass die Einsicht in die Notwendigkeiten der Strafverfolgung sich gegen irrationale Befürchtungen durchsetzen wird."

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