Amtsgericht Neu-Ulm
30.05.2007

Bayerische Justizministerin Beate Merk: "Die heutige Entscheidung des BGH, dass Aufrufe zum Dschihad nicht mehr als Werbung für eine terroristische Vereinigung strafbar sind, zeigt, dass eine Lücke im Gesetz schleunigst korrigiert werden muss !"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat in München zu der heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) Stellung genommen, wonach allgemeine Aufrufe zum Dschihad («Heiliger Krieg») künftig nicht mehr als Werbung für eine terroristische Vereinigung strafbar sind. Der BGH sah sich zu dieser Entscheidung durch eine Gesetzesänderung aus den Jahren 2002 und 2003 gezwungen. "Gegen diese durch die damalige rot-grüne Bundesregierung initiierte Änderung hat Bayern damals vehement gekämpft", so Merk. "Jetzt trägt sie ihre faulen Früchte und erweist sich endgültig als großer Fehler. Es kann nicht sein, dass beispielsweise das aktive Werben für Al Quaida in Deutschland nicht mehr als Werben für terroristische Vereinigungen bestraft werden kann !", so Merk. "Das muss sofort korrigiert werden !"

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