Amtsgericht Neu-Ulm
30.05.2007

Anti-Doping-Gesetz der Bundesregierung muss verschärft werden - Bayerns Justizministerin Merk: "Halbe Sachen reichen nicht !"

Angesichts der Geständnisse im Doping-Skandal und des dabei teilweise zu Tage getretenen fehlenden Unrechtsbewusstseins der geständigen Sportler reicht es nach Auffassung von Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk nicht aus, jetzt einfach den Entwurf des Anti-Doping-Gesetzes der Bundesregierung, wie von Bundesinnenminister Schäuble vorgeschlagen, schnell durch den Bundestag zu peitschen. "Wenn wir wirklich wollen, dass die Ermittlungsbehörden nachhaltig gegen Doping vorgehen können, müssen wir ihnen die dazu notwendigen rechtlichen Möglichkeiten bieten", so Merk. "Das tut der Gesetzentwurf der Bundesregierung aber nicht, weil er sich auf bestimmte Dopingsubstanzen und den Besitz "nicht geringer Mengen" von Dopingmitteln beschränkt. Erfolge können wir aber nur erzielen, wenn bereits der Besitz kleinster Mengen jedweder Dopingsubstanzen strafbar wird ! Als Zentralfigur des Dopinggeschehens muss auch der dopende Sportler ins Visier genommen werden !" Merk abschließend: "Mein Gesetzentwurf enthält die dazu notwendigen Regelungen und liegt seit langem auf dem Tisch - einer schnellen und wirklich effektiven Reaktion des Gesetzgebers steht also nichts im Wege !"

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