Amtsgericht Neu-Ulm
30.05.2007

Zunahme der Betreuungsfälle in Bayern / Justizministerin Merk: "Beizeiten an eine Vorsorgevollmacht denken"

Die bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk gab heute in München die aktuellen Zahlen zu Betreuungen in Bayern bekannt. Demnach hat sich die Zahl der Betreuungen in Bayern von 172.323 (31.12.2005) auf insgesamt 177.903 (31.12.2006) um 3,3 Prozent leicht erhöht. In 37.917 Fällen wurde im Jahresverlauf 2006 erstmals eine Betreuung angeordnet. Was die Person des Betreuers betrifft, wurde hiervon in 26.180 Fällen ein Familienangehöriger als Betreuer bestellt, im übrigen wurden Ehrenamtliche, Berufs-, Vereins- oder Behördenbetreuer eingesetzt. Merk: "Langfristig ist mit einer weiteren Zunahme der Betreuungsfälle in Bayern zu rechnen. Diese Entwicklung macht deutlich, wie wichtig es ist, rechtzeitig Vorsorge zu treffen für den Fall, dass man selbst nicht mehr zu eigenen Entscheidungen in der Lage ist."

Mit einer Vorsorgevollmacht kann jeder Bürger eine Person seines Vertrauens ermächtigen, im Ernstfall an eigener Stelle zu handeln. Dabei kann jeder selbst bestimmen, welche Aufgaben und Befugnisse die Vertrauensperson erhalten soll. Liegt eine solche Vorsorgevollmacht vor, muss das Gericht in der Regel keinen Betreuer mehr bestellen. Dies setzt allerdings voraus, dass das Gericht von der Existenz der Vorsorgevollmacht Kenntnis hat. Um dies sicherzustellen, kann man die Vorsorgevollmacht bei der Bundesnotarkammer in einem Zentralen Vorsorgeregister registrieren lassen. Zwingend erforderlich ist dies für die Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht jedoch nicht. Merk: "Jeder möchte bis in das hohe Alter geistig und körperlich mobil bleiben. Leider ist das nicht jedem vergönnt. Ich empfehle daher dringend, schon beizeiten an eine Vorsorgevollmacht zu denken und diese auch bei der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen. Auf diese Weise findet der eigene Wille auch im Notfall Beachtung."

Hinweis:
Nähere Hinweise und Formulierungsvorschläge zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen finden sich in der Informationsbroschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz. Diese kann unter www.justiz.bayern.de kostenlos herunter geladen oder im Buchhandel zum Einzelpreis von 3,90 EUR (ISBN 3-406-54052-X, Verlag C. H. Beck) erworben werden.

Antragsformulare für die Registrierung einer Vorsorgevollmacht sind bei der Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister - Postfach 08 01 51, 10001 Berlin, oder im Internet unter www.vorsorgeregister.de erhältlich. Dort kann die Registrierung auch online erfolgen.

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