Amtsgericht Neu-Ulm
02.01.2008

Justizministerin Beate Merk zur aktuellen Diskussion um das Jugendstrafrecht: "Wir brauchen ein ganzes Bündel von Änderungen !"

Bayerns Justizministerin Beate Merk hat heute in München zum neuesten Stand der Diskussion um eine Verschärfung des Jugendstrafrechts Stellung genommen: "Die Übergriffe in der Münchner U-Bahn machen für jedermann deutlich, dass unser ausschließlich dem Erziehungsgedanken verpflichtetes Jugendstrafrecht nicht mehr voll geeignet ist, die Menschen vor gefährlichen jugendlichen und heranwachsenden Intensiv- und Gewalttätern zu schützen", so Merk. "Um das zu ändern, brauchen wir daher ein ganzes Bündel von Maßnahmen, die Bayern nicht erst seit gestern, sondern schon seit Jahren vorschlägt, die aber im Bundesjustizministerium bisher auf taube Ohren stoßen: Wir müssen die Höchststrafe im Jugendstrafrecht endlich von 10 auf 15 Jahre erhöhen. Wenn dagegen jetzt eingewandt wird, ein Höchststrafe von 15 Jahren wirke nicht abschreckender als 10 Jahre, dann sage ich ganz klar: Nach wie vor dient Strafe nicht allein der Abschreckung, sondern auch der Sühne für schwere Schuld. Wer aber die Augen davor verschließt, dass auch Jugendliche schwerste Schuld auf sich laden können, bei der es mit 10 Jahren Jugendstrafe allein nicht getan ist, sieht die Welt durch eine rosa Brille. Der neue Einwand der Bundesjustizministerin, Jugendliche würden nach Jugendhaft häufiger rückfällig als wenn mildere Sanktionen gegen sie verhängt werden, liegt natürlich völlig neben der Sache: Jugendstrafe wird nur gegen diejenigen verhängt, bei denen alle anderen Mittel nicht wirken, und bei denen ist die Rückfallgefahr naturgemäß höher. das spricht dann aber nicht gegen die Jugendstrafe.

Gegen Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren muss in der Regel Erwachsenenstrafrecht angewendet werden.

Und gegen Jugendliche, deren Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, muss ein Warnschussarrest verhängt werden können, damit die Bewährung nicht als Quasi-Freispruch empfunden wird.

Für schlimmste nach Jugendstrafrecht verurteilte Gewalttäter brauchen wir auch die Möglichkeit der nachträglichen Sicherungsverwahrung. Die kündigt zwar auch Frau Zypries jetzt nach langem Drängen an. Wer aber ihr Gesetz näher anschaut, sieht, dass sie insbesondere mit dem Erfordernis einer Verurteilung zu mindestens 7 Jahren Jungendstrafe so hohe Hürden aufstellt, dass wir die Bevölkerung nicht vor allen hochgefährlichen Straftätern schützen können - hier müssen 5 Jahre ausreichen !

Was die Jugendcamps angeht, ist die Bundesjustizministerin sehr früh mit dem Argument der Verfassungswidrigkeit bei der Hand. Das hängt aber ganz von ihrer Ausgestaltung ab. Wir in Bayern tun mit dem heute in Kraft getretenen Strafvollzugsgesetz jedenfalls alles in unserer Macht stehende, um jugendliche Intensivtäter einer intensiven und durchaus harten Sozialtherapie zu unterziehen. Das ist für die Sicherheit der Menschen außerordentlich wichtig - ob man das dann Jugendcamp oder sozialtherapeutische Einrichtung nennt, ist für mich zweitrangig.

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Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?