Amtsgericht Neu-Ulm
12.06.2008

Bayerns Justizministerin Beate Merk: "Die eigenständige Besoldung unserer Richter und Staatsanwälte muss erhalten bleiben !"

Bayerns Justizministerin Beate Merk sieht in dem heutigen einhelligen Votum der Justizministerkonferenz in Celle für die Beibehaltung der eigenständigen Richter- und Staatsanwaltsbesoldung eine Bestätigung ihres Kurses:
"Das ist seit langem eine unserer Kernforderungen bei der Reform der Besoldung im öffentlichen Dienst", so Merk. "Richter repräsentieren eine eigene
- dritte - Staatsgewalt; ihre Arbeit ist mit verfassungsrechtlicher Unabhängigkeit ausgestattet. Beide Gesichtspunkte begründen das verfassungsrechtliche Gebot, die Richter besoldungsrechtlich durch eine eigenständige Besoldungsordnung von der Exekutive, also den Beamten, abzuheben. Das gilt in ähnlicher Weise auch für die Staatsanwälte. Das System des Laufbahnwechsels zwischen Richtern und Staatsanwälten, das sich in Bayern hervorragend bewährt, setzt zwingend voraus, dass auch die Staatsanwälte weiterhin der R-Besoldung zugeordnet werden."

Die Besoldung der Richter und Staatsanwälte ist bisher bundesrechtlich in der eigenständigen Besoldungsordnung R geregelt (gegenüber den Besoldungsordnungen A und B bei den Beamten). Im Zuge der Föderalismusreform ist seit 1. September 2006 das Recht der Besoldung und Versorgung der Beamten und Richter in den Ländern von der bisherigen konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes auf die Länder übergegangen. Die Entscheidung über den Erhalt der "R-Besoldung" auf Länderebene liegt daher jetzt bei den Ländern selbst. Vor diesem Hintergrund kommt dem heutigen einhelligen Votum der Landesjustizminister besondere Bedeutung zu.

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