Amtsgericht Neu-Ulm
18.06.2008

Bayerns Justizministerin Beate Merk erfreut über Mehrheit im Rechtsausschuss des Bundesrats für bayerische Gesetzes-initiative zur Online-Durchsuchung: "Ein großer Erfolg für die Sicherheit !"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat die heutige Unterstützung für den bayerischen Gesetzentwurf zur Online-Durchsuchung im Rechtsausschuss des Bundesrats als "großen Erfolg für die Sicherheit der Menschen" bezeichnet. "Wo der Sachverstand versammelt ist und nicht unberechtigte Ängste die Diskussion bestimmen, dort unterstützt man unseren Gesetzentwurf", so Merk. "Wir brauchen das Gesetz dringend, um unsere Strafverfolgungsbehörden in die Lage zu versetzen, bei Verdacht schwerster Straftaten wie zum Beispiel der Kinderpornographie oder von terroristischen Delikten mit den Tä-tern auf Augenhöhe zu bleiben. Wenn unser Grundgesetz uns diese Möglich-keit eröffnet - und das hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich bestätigt - dann sind wir es den Menschen schuldig, sie zu nutzen."

Der am letzten Freitag in den Bundesrat eingebrachte bayerische Gesetzentwurf sieht bei Verdacht schwerer Straftaten den Einsatz der Online-Durchsuchung im Strafverfahren vor. Er fand heute eine Mehrheit im Rechtsausschuss des Bundesrats.

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