Amtsgericht Neu-Ulm
18.06.2008

Erfolgreiche Fahndung nach Kinderschänder in Dresden: Bayerns Justizministerin Beate Merk fordert Gleichstellung des genetischen mit dem klassischen Fingerabdruck

Anlässlich der nach Medienberichten erfolgreichen Fahndung nach einem Kinderschänder in Dresden mittels DNA-Massentests hat Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk einen breiteren Einsatz der DNA-Analyse im Strafverfahren gefordert.

"Fahndungserfolge wie dieser und Studien zeigen, dass sich der "genetische Fingerabdruck" als hervorragendes Mittel bewährt hat, um Tätern auf die Spur zu kommen - und um gegebenenfalls auch unschuldige Verdächtige entlasten zu können", so Merk. "Im Interesse der Aufklärung von Straftaten müssen wir ihn deshalb noch breiter einsetzen können. Das heißt: Wir brauchen endlich die Gleichstellung des genetischen mit dem klassischen, dem so genannten daktyloskopischen Fingerabdruck."

Während der genetische Fingerabdruck derzeit grundsätzlich nur bei Straftaten von "erheblicher Bedeutung" gespeichert werden kann, ist dies beim klassischen Fingerabdruck bei jeder Straftat möglich.

"Bei einer solchen Ausweitung der DNA-Analyse muss niemand Angst vor Missbrauch haben", so Merk. "Denn bei der Analyse werden keine Merkmale ermittelt, die Rückschlüsse auf die Persönlichkeit eines Menschen zulassen würden. Es geht nur um die Möglichkeit, die Identität eines Täters festzustellen. "

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