Amtsgericht Neu-Ulm
18.06.2008

Zum Bericht der Enquete-Kommission des Landtags "Jungsein in Bayern": Justizministerin Merk stellt klar: "Man muss im Jugendstrafrecht differenzieren"

Zu Pressemeldungen über den zu erwartenden Bericht der Enquete-Kommission "Jungsein in Bayern" hat Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk klargestellt:

"Ich habe immer gesagt, dass man im Jugendstrafrecht differenzieren muss. Prävention ist ein ganz wichtiges Mittel, um bei Jugendlichen rechtzeitig ein Abgleiten in die Kriminalität zu verhindern. Die Staatsregierung ist sich dessen voll bewusst und auf diesem Gebiet unglaublich aktiv. Zu den vielfältigen Maßnahmen gegen Jugendgewalt gehört auch Chancen- und Bildungsgerechtigkeit."

Auf der anderen Seite unterstrich Merk erneut ihre Position, dass unser Jugendstrafrecht für einen ganz bestimmten Teil der Jugendlichen, nämlich insbesondere Gewaltstraftäter, nicht mehr das volle Instrumentarium bietet, das zur Kriminalitätsbekämpfung erforderlich ist. Hier sind Änderungen dringend notwendig. "Das erwarten die Bürgerinnen und Bürger zurecht von uns", so Merk. "Mit diesen Forderungen steht die Staatsregierung also keineswegs allein."

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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?