Amtsgericht Neu-Ulm
23.06.2008

Bayerns Justizministerin Beate Merk: "Täter-Opfer-Ausgleich ist konkreter Opferschutz" / Kolloquium in München

Zu einem Kolloquium über den Täter-Opfer-Ausgleich und den Wiedergutmachungsgedanken im Strafrecht treffen heute bayerische Richter und Staatsanwälte sowie Vertreter von 16 bayerischen Ausgleichsstellen in München zusammen. Im Beisein des Amtschefs des Justizministeriums, Ministerialdirektor Werner Klotz, wird vor allem über Verbesserungen in der Zusammenarbeit der Strafjustiz mit den Ausgleichsstellen diskutiert.

Ziel des Täter-Opfer-Ausgleichs ist es, in geeigneten Fällen eine Versöhnung zwischen Täter und Opfer herbeizuführen. Dazu wird mit sozialpädagogischer Hilfe, die im Jugendstrafverfahren von den Organen der Jugendgerichtshilfe, im Erwachsenenstrafrecht von Freien Trägern der Wohlfahrtspflege geleistet wird, zwischen Täter und Opfer vermittelt.

Amtschef Werner Klotz: „Im Idealfall bietet der Täter-Opfer-Ausgleich dem Opfer die Chance, seine Gefühle zu artikulieren und so Verunsicherung und Angst abzubauen. Er bietet ihm zugleich die Chance, schneller zu seinem Geld zu kommen, als es im Zivilrechtsweg möglich wäre. Auf der anderen Seite kann es zur Schuldeinsicht des Täters beitragen, wenn er „Auge in Auge“ damit konfrontiert wird, was er dem Opfer angetan hat.“

Justizministerin Dr. Merk: „Richtig praktiziert ist der Täter-Opfer-Ausgleich eine Perfektionierung des Strafverfahrens. Mit „richtig praktiziert“ meine ich, dass die Belange des Opfers im Mittelpunkt stehen müssen. Der Täter-Opfer-Ausgleich bildet dann einen Pfeiler zur Stärkung der Opferinteressen. Den Ausgleichsstellen ist für ihre engagierte Arbeit zu danken!“

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