Amtsgericht Neu-Ulm
27.06.2008

Bayerns Justizministerin Beate Merk zum heutigen Gesetz zum Kredithandel: "Ein wichtiger Baustein für die Häuslebauer - und ein Erfolg für Bayern !"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat die heute vom Deutschen Bundestag im Risikobegrenzungsgesetz verabschiedeten Vorschriften zum Handel mit Immobilienkrediten als entscheidenden Schritt zum Schutz der Häuslebauer und als Erfolg für Bayern begrüßt. "Ich freue mich, dass Berlin den bayerischen Vorschlag vom Februar dieses Jahres aufgreift und genau dort ansetzt, wo die Leute der Schuh drückt: Der Immobilienbesitzer, der seinen Kredit ordentlich abbezahlt, wird sich in Zukunft auch jedem Erwerber des Kredits gegenüber darauf berufen und damit eine Zwangsversteigerung verhindern können. Damit ist vielen Menschen eine Sorge genommen, die aufgrund der zahlreichen Berichte über die Gefahren des Immobilienhandels entstanden ist."

In den Medien war in den letzten Monaten oft über die Gefahr berichtet worden, dass Bankkredite zusammen mit der zu ihrer Sicherung bestellten Grundschuld von Banken an Finanzinvestoren verkauft werden, die dann bald das Haus oder die Eigentumswohnung zwangsversteigern, ohne sich um die Beteuerung des Schuldners, er habe immer ordnungsgemäß abbezahlt, zu kümmern. Bayern hatte deshalb bereits im Februar in Berlin einen Gesetzentwurf eingebracht, der genau das vorsah, was heute vom Bundestag aufgegriffen worden ist: Der Kreditnehmer soll dem Kreditkäufer gegenüber genauso vor Zwangsversteigerung geschützt sein wie gegenüber seiner Hausbank.

"Wenn wir auch in einigen Details nicht ganz mit dem Gesetz zufrieden sind - z.B. bleibt die heute auch beschlossene Pflicht des Kreditgebers, den Kunden erst nach einer Abtretung des Kredits zu informieren (wenn dieser nichts mehr dagegen tun kann), hinter dem bayerischen Entwurf zurück -, so ist doch der für uns wesentliche Punkt in dem Gesetz enthalten " so Merk. "Fazit: Ein wichtiger Schritt für die Häuslebauer und ein Erfolg für Bayern !"

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