Amtsgericht Neu-Ulm
23.07.2008

Aus Anlass des BGH-Urteils: Bayerns Justizministerin Beate Merk fordert Ausbau der Sicherungsverwahrung / "Aber mit Augenmaß und differenziert !"

Anlässlich der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Haftentlassung eines verurteilten Kinderschänders hat Bayerns Justizministerin Beate Merk gefordert, Sicherheitslücken bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung zu schließen. "Das aber mit Augenmaß", so Merk. "Und man muss differenzieren:

Im Fall des Bundesgerichtshofs ging es darum, dass eine Sicherungsverwahrung, die man schon bei der Verurteilung hätte anordnen können, damals zu Unrecht unterblieben ist. Dann kann man sie nicht später nachholen. In solchen Fällen muss die Sicherungsverwahrung gleich bei Verurteilung angeordnet werden - und ich gehe davon aus, dass die Gerichte heute dafür mehr sensibilisiert sind als dies möglicherweise 1999 der Fall war."

Merk weiter: "Zweifellos haben wir aber noch empfindliche Sicherheitslücken bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung, die dringend geschlossen werden müssen. Ich spreche von hochgefährlichen Ersttätern, gegen die bei ihrer Verurteilung nach dem Gesetz keine Sicherungsverwahrung verhängt werden kann, die aber bei ihrer Entlassung weiterhin gefährlich sind. Hier ist immer noch keine nachträgliche Sicherungsverwahrung möglich, obwohl Bayern hierzu schon im März 2006 einen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Warum diese offensichtliche Lücke immer noch nicht geschlossen ist, ist mir unbegreiflich !"

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


Weitere Infos finden Sie hier

Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?